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Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!

Vorlagentyp: NRSPDPiraten
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

richtig! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, wie er in M 58/2012 vorgestellt wurde, wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll er sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der aktuellsten Fassung orientieren (derzeit
  3. Juli 2010, siehe http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/779/IFG_2011.pdf).
  4. Insbesondere sollen die folgenden Punkte Eingang finden:
    • a)Der Satzungszweck,
    • b)eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Eigenbetriebe, stadtnahe Vereine und städtische Stiftungen,
    • c)eine Einbeziehung von Privaten, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Dies schließt eine Anpassung der Verträge im Sinne von § 4 (2) IFG ein,
    • d)das Jedermannsrecht, das auch Nicht-Frankfurtern sowie juristischen Personen eine Antragstellung ermöglicht,
    • e)das Wahlrecht des Antragstellenden auf Akteneinsicht, Inhaltsauskunft oder Kopien,
    • f)Abwägungsklauseln und das Recht auf Teileinsicht i.S.v. Abschnitt 2 IFG,
    • g)die Antragstellung auch in mündlicher Form, nicht nur in schriftlicher oder elektronischer,
    • h)eine Beratungs-, Unterstützungs- oder Weiterleitungspflicht, falls dem Antragstellenden Angaben zur hinreichenden Bestimmung einer Akte fehlen oder der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde,
    • i)die Möglichkeit, Kopien in Papier- oder Datenform zu erstellen, wobei die Behörde ggf. die Einwilligung von Urheberrechtsinhabern einholt,
    • j)eine unverzügliche Entscheidung über den Antrag, nicht erst nach einem Monat,
    • k)ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht,
    • l)eine Begründungs- und Bescheidungspflicht im Falle einer Ablehnung,
    • m)Veröffentlichungspflichten von bestimmten Informationen,
    • n)die Führung von öffentlich einsehbaren Aktenverzeichnissen,
    • o)die Berufung eines Beauftragten für Informationsfreiheit,
    • p)die Benennung von Ordnungswidrigkeiten,
    • q)ein Anhang in Form eines Auszugs aus der Gebührenordnung, um überhöhte Entgelte abzuwenden, die Einzelne in ihrem Recht auf Informationsfreiheit beschränken würden. Begründung: Der Frankfurter Magistratsentwurf basiert auf einer veralteten Mustersatzung, woraus zusätzlich wichtige Grundlagen für den Erfolg von Informationsfreiheitsanträgen gestrichen wurden. In Berlin hingegen gibt es eine aktuelle und progressive Fassung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1999 besteht. Schon in einer ersten Bilanz im Jahre 2000 zeichneten sich Schwachstellen im Gesetz ab. Mit dem Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde offenbar, dass mit der öffentlichen Daseinsvorsorge betraute Private ebenfalls einbezogen werden müssen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom
  5. Juli 2010 angepasst. Der Magistrat wäre gut beraten, auf diese Erfahrungswerte aufzubauen.

Inhalt

Antrag vom 14.06.2012, NR 321

Betreff: Informationsfreiheitssatzung, aber richtig! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, wie er in M 58/2012 vorgestellt wurde, wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll er sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der aktuellsten Fassung orientieren (derzeit
  3. Juli 2010, siehe http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/779/IFG_2011.pdf).
  4. Insbesondere sollen die folgenden Punkte Eingang finden:
    • a)Der Satzungszweck,
    • b)eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Eigenbetriebe, stadtnahe Vereine und städtische Stiftungen,
    • c)eine Einbeziehung von Privaten, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Dies schließt eine Anpassung der Verträge im Sinne von § 4 (2) IFG ein,
    • d)das Jedermannsrecht, das auch Nicht-Frankfurtern sowie juristischen Personen eine Antragstellung ermöglicht,
    • e)das Wahlrecht des Antragstellenden auf Akteneinsicht, Inhaltsauskunft oder Kopien,
    • f)Abwägungsklauseln und das Recht auf Teileinsicht i.S.v. Abschnitt 2 IFG,
    • g)die Antragstellung auch in mündlicher Form, nicht nur in schriftlicher oder elektronischer,
    • h)eine Beratungs-, Unterstützungs- oder Weiterleitungspflicht, falls dem Antragstellenden Angaben zur hinreichenden Bestimmung einer Akte fehlen oder der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde,
    • i)die Möglichkeit, Kopien in Papier- oder Datenform zu erstellen, wobei die Behörde ggf. die Einwilligung von Urheberrechtsinhabern einholt,
    • j)eine unverzügliche Entscheidung über den Antrag, nicht erst nach einem Monat,
    • k)ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht,
    • l)eine Begründungs- und Bescheidungspflicht im Falle einer Ablehnung,
    • m)Veröffentlichungspflichten von bestimmten Informationen,
    • n)die Führung von öffentlich einsehbaren Aktenverzeichnissen,
    • o)die Berufung eines Beauftragten für Informationsfreiheit,
    • p)die Benennung von Ordnungswidrigkeiten,
    • q)ein Anhang in Form eines Auszugs aus der Gebührenordnung, um überhöhte Entgelte abzuwenden, die Einzelne in ihrem Recht auf Informationsfreiheit beschränken würden. Begründung: Der Frankfurter Magistratsentwurf basiert auf einer veralteten Mustersatzung, woraus zusätzlich wichtige Grundlagen für den Erfolg von Informationsfreiheitsanträgen gestrichen wurden. In Berlin hingegen gibt es eine aktuelle und progressive Fassung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1999 besteht. Schon in einer ersten Bilanz im Jahre 2000 zeichneten sich Schwachstellen im Gesetz ab. Mit dem Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde offenbar, dass mit der öffentlichen Daseinsvorsorge betraute Private ebenfalls einbezogen werden müssen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom
  5. Juli 2010 angepasst. Der Magistrat wäre gut beraten, auf diese Erfahrungswerte aufzubauen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.02.2012, M 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2012MM 58Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
  2. 14. Juni 2012Sie sind hier
    NRNR 321Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!
    STVV-Antrag · SPD, Piraten

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 11 · 25.06.2012
TO I, TOP 7
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)NPD (M 58 und NR 321 = Annahme)Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme)REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme) REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 26.06.2012
TO II, TOP 5
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 28.06.2012
TO II, TOP 15
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerNPDREPStv. Ochs
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenNPDStv. OchsREP
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenNPDStv. OchsFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 194
Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 321 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 20 · 26.11.2012
TO II, TOP 120
Angenommen
Der Vorlage NR 321 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1860,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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