Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
richtig! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, wie er in M 58/2012 vorgestellt wurde, wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll er sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der aktuellsten Fassung orientieren (derzeit
- Juli 2010, siehe http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/779/IFG_2011.pdf).
- Insbesondere sollen die folgenden Punkte Eingang finden:
- a)Der Satzungszweck,
- b)eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Eigenbetriebe, stadtnahe Vereine und städtische Stiftungen,
- c)eine Einbeziehung von Privaten, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Dies schließt eine Anpassung der Verträge im Sinne von § 4 (2) IFG ein,
- d)das Jedermannsrecht, das auch Nicht-Frankfurtern sowie juristischen Personen eine Antragstellung ermöglicht,
- e)das Wahlrecht des Antragstellenden auf Akteneinsicht, Inhaltsauskunft oder Kopien,
- f)Abwägungsklauseln und das Recht auf Teileinsicht i.S.v. Abschnitt 2 IFG,
- g)die Antragstellung auch in mündlicher Form, nicht nur in schriftlicher oder elektronischer,
- h)eine Beratungs-, Unterstützungs- oder Weiterleitungspflicht, falls dem Antragstellenden Angaben zur hinreichenden Bestimmung einer Akte fehlen oder der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde,
- i)die Möglichkeit, Kopien in Papier- oder Datenform zu erstellen, wobei die Behörde ggf. die Einwilligung von Urheberrechtsinhabern einholt,
- j)eine unverzügliche Entscheidung über den Antrag, nicht erst nach einem Monat,
- k)ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht,
- l)eine Begründungs- und Bescheidungspflicht im Falle einer Ablehnung,
- m)Veröffentlichungspflichten von bestimmten Informationen,
- n)die Führung von öffentlich einsehbaren Aktenverzeichnissen,
- o)die Berufung eines Beauftragten für Informationsfreiheit,
- p)die Benennung von Ordnungswidrigkeiten,
- q)ein Anhang in Form eines Auszugs aus der Gebührenordnung, um überhöhte Entgelte abzuwenden, die Einzelne in ihrem Recht auf Informationsfreiheit beschränken würden. Begründung: Der Frankfurter Magistratsentwurf basiert auf einer veralteten Mustersatzung, woraus zusätzlich wichtige Grundlagen für den Erfolg von Informationsfreiheitsanträgen gestrichen wurden. In Berlin hingegen gibt es eine aktuelle und progressive Fassung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1999 besteht. Schon in einer ersten Bilanz im Jahre 2000 zeichneten sich Schwachstellen im Gesetz ab. Mit dem Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde offenbar, dass mit der öffentlichen Daseinsvorsorge betraute Private ebenfalls einbezogen werden müssen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom
- Juli 2010 angepasst. Der Magistrat wäre gut beraten, auf diese Erfahrungswerte aufzubauen.
Inhalt
Antrag vom 14.06.2012, NR 321
Betreff: Informationsfreiheitssatzung, aber richtig! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung, wie er in M 58/2012 vorgestellt wurde, wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Dabei soll er sich am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der aktuellsten Fassung orientieren (derzeit
- Juli 2010, siehe http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/779/IFG_2011.pdf).
- Insbesondere sollen die folgenden Punkte Eingang finden:
- a)Der Satzungszweck,
- b)eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Eigenbetriebe, stadtnahe Vereine und städtische Stiftungen,
- c)eine Einbeziehung von Privaten, die mit der Ausübung öffentlicher Daseinsvorsorge betraut sind. Dies schließt eine Anpassung der Verträge im Sinne von § 4 (2) IFG ein,
- d)das Jedermannsrecht, das auch Nicht-Frankfurtern sowie juristischen Personen eine Antragstellung ermöglicht,
- e)das Wahlrecht des Antragstellenden auf Akteneinsicht, Inhaltsauskunft oder Kopien,
- f)Abwägungsklauseln und das Recht auf Teileinsicht i.S.v. Abschnitt 2 IFG,
- g)die Antragstellung auch in mündlicher Form, nicht nur in schriftlicher oder elektronischer,
- h)eine Beratungs-, Unterstützungs- oder Weiterleitungspflicht, falls dem Antragstellenden Angaben zur hinreichenden Bestimmung einer Akte fehlen oder der Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt wurde,
- i)die Möglichkeit, Kopien in Papier- oder Datenform zu erstellen, wobei die Behörde ggf. die Einwilligung von Urheberrechtsinhabern einholt,
- j)eine unverzügliche Entscheidung über den Antrag, nicht erst nach einem Monat,
- k)ein Anhörungs- und Widerspruchsrecht,
- l)eine Begründungs- und Bescheidungspflicht im Falle einer Ablehnung,
- m)Veröffentlichungspflichten von bestimmten Informationen,
- n)die Führung von öffentlich einsehbaren Aktenverzeichnissen,
- o)die Berufung eines Beauftragten für Informationsfreiheit,
- p)die Benennung von Ordnungswidrigkeiten,
- q)ein Anhang in Form eines Auszugs aus der Gebührenordnung, um überhöhte Entgelte abzuwenden, die Einzelne in ihrem Recht auf Informationsfreiheit beschränken würden. Begründung: Der Frankfurter Magistratsentwurf basiert auf einer veralteten Mustersatzung, woraus zusätzlich wichtige Grundlagen für den Erfolg von Informationsfreiheitsanträgen gestrichen wurden. In Berlin hingegen gibt es eine aktuelle und progressive Fassung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1999 besteht. Schon in einer ersten Bilanz im Jahre 2000 zeichneten sich Schwachstellen im Gesetz ab. Mit dem Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde offenbar, dass mit der öffentlichen Daseinsvorsorge betraute Private ebenfalls einbezogen werden müssen. Dies wurde in der aktuellen Fassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom
- Juli 2010 angepasst. Der Magistrat wäre gut beraten, auf diese Erfahrungswerte aufzubauen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.02.2012, M 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2012MM 58Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
- 14. Juni 2012Sie sind hierNRNR 321Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!STVV-Antrag · SPD, Piraten
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme) REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.