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Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.02.2012, M 58

Betreff: Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8340 (NR 1804)

  1. Der beigefügte Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Frankfurt am Main tritt befristet ab 01.05.2012 für zwei Jahre in Kraft (siehe Anlage: Satzungsentwurf).
  2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, einschließlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu regeln. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 8340 vom 01.07.2010 den Magistrat aufgefordert, eine Informationsfreiheitssatzung zu entwickeln. Nachdem die hierfür erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird der beigefügte Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt. A. Zielsetzung/Lösung Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankfurt am Main wird durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung noch mehr Gelegenheit gegeben, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, noch stärker als bislang an den im Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main vorhandenen Informationen teilzuhaben. Dem Bedürfnis der Einzelnen nach noch mehr Bürgernähe und Transparenz in der Verwaltung wird mit der Informationsfreiheitssatzung auf diese Art Rechnung getragen. Die Möglichkeit eines Zuganges zu diesen Daten wird aufgrund eines Antrages der interessierten Einwohnerin oder des interessierten Einwohners geprüft. In welcher Weise die Informationen zur Verfügung gestellt werden, entscheidet d. jeweils zuständige Amt, Betrieb oder Referat im Rahmen der geltenden dezentralen fachlichen Zuständigkeiten. Die Informationen werden der Einwohnerin/dem Einwohner in angemessener Zeit (= innerhalb eines Monats, siehe § 5 des Entwurfs der Informationsfreiheitssatzung) zur Verfügung gestellt. Bei der Bereitstellung amtlicher Informationen ist jedoch zu beachten, dass nicht das Allgemeinwohl oder berechtigte Ansprüche Dritter gefährdet werden dürfen. Auch geheime Informationen, personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht offengelegt werden. Gleiches gilt für den Schutz öffentlicher Belange zum Wohl des Bundes, des Landes, der Stadt Frankfurt am Main, der Landesverteidigung, der inneren Sicherheit und anhängiger juristischer Verfahren. Ist eine Bereitstellung von amtlichen Informationen erfolgt, werden die entsprechenden Kosten (Gebühren/Auslagen) der Einwohnerin/dem Einwohner aufgrund der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2012 zunächst befristet für zwei Jahre in Kraft. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist sind die Inanspruchnahme und die Zweckmäßigkeit dieser Satzung auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. B. Alternativen Alternative Auskunftsrechte (z. B. aus § 29 VwVfG - Akteneinsicht Beteiligter im Verwaltungsverfahren, § 49 OWiG - Akteneinsicht des Betroffenen oder § 100 VwGO - Beteiligte eines Verwaltungsprozesses) beziehen sich auf fachspezifische und individuell geprägte Bereiche. So können Informations- und Beteiligungsrechte im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen (beispielsweise im Planungs- und Baurecht) bereits jetzt schon genutzt werden. Ab dem Jahr 2013 gibt es gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9519, einen "Bürgerhaushalt", der ebenfalls starke Informations- und Beteiligungsrechte vorsieht. Des Weiteren bilden vermehrte Beteiligungen der Bürgerschaft (z. B. Planungswerkstätten, Bürgeranfragen) ein Kernelement der zahlreichen Initiativen des Magistrats nach mehr Partizipation an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. C. Kosten Die Kosten können nicht abgeschätzt werden. Maßgebend hierfür sind die Ausgaben, die den Ämtern, Betrieben und Referaten entstehen, um den Einwohnerinnen und Einwohnern die Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 10 des Entwurfs für eine Informationsfreiheitssatzung werden den Antragstellerinnen und Antragstellern die entsprechenden Gebühren und Auslagen nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten bei der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) in der jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird die tatsächlich entstehenden Kosten jedoch voraussichtlich nicht decken können. Anlage 1 (ca. 12 KB) Anlage 1_neu (ca. 13 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2012, NR 321

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2010NRNR 1804Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8: Erlass einer InformationsfreiheitssatzungSTVV-Antrag · FAG
  2. 24. Februar 2012Sie sind hier
    MM 58Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
    Magistratsvortrag
  3. 14. Juni 2012NRNR 321Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!STVV-Antrag · SPD, Piraten

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 8 · 26.03.2012
TO I, TOP 12
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.03.2012
TO II, TOP 18
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 29.03.2012
TO I, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kliehm, Tschierschke und Münz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARLNPDREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und AGP

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO II, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 10 · 21.05.2012
TO I, TOP 32
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO II, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 11 · 25.06.2012
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)NPD (M 58 und NR 321 = Annahme)Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme)REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme) REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 26.06.2012
TO II, TOP 5
Angenommen
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 28.06.2012
TO II, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 321 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerNPDREPStv. Ochs
Ablehnung:
SPDLinkePiraten
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenNPDStv. OchsREP
zu 2 / Ziffer 2. und 3)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenNPDStv. OchsFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)

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