Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
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Vortrag des Magistrats vom 24.02.2012, M 58
Betreff: Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8340 (NR 1804)
- Der beigefügte Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Frankfurt am Main tritt befristet ab 01.05.2012 für zwei Jahre in Kraft (siehe Anlage: Satzungsentwurf).
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, einschließlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu regeln. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 8340 vom 01.07.2010 den Magistrat aufgefordert, eine Informationsfreiheitssatzung zu entwickeln. Nachdem die hierfür erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird der beigefügte Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt. A. Zielsetzung/Lösung Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankfurt am Main wird durch den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung noch mehr Gelegenheit gegeben, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, noch stärker als bislang an den im Wirkungskreis der Stadt Frankfurt am Main vorhandenen Informationen teilzuhaben. Dem Bedürfnis der Einzelnen nach noch mehr Bürgernähe und Transparenz in der Verwaltung wird mit der Informationsfreiheitssatzung auf diese Art Rechnung getragen. Die Möglichkeit eines Zuganges zu diesen Daten wird aufgrund eines Antrages der interessierten Einwohnerin oder des interessierten Einwohners geprüft. In welcher Weise die Informationen zur Verfügung gestellt werden, entscheidet d. jeweils zuständige Amt, Betrieb oder Referat im Rahmen der geltenden dezentralen fachlichen Zuständigkeiten. Die Informationen werden der Einwohnerin/dem Einwohner in angemessener Zeit (= innerhalb eines Monats, siehe § 5 des Entwurfs der Informationsfreiheitssatzung) zur Verfügung gestellt. Bei der Bereitstellung amtlicher Informationen ist jedoch zu beachten, dass nicht das Allgemeinwohl oder berechtigte Ansprüche Dritter gefährdet werden dürfen. Auch geheime Informationen, personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht offengelegt werden. Gleiches gilt für den Schutz öffentlicher Belange zum Wohl des Bundes, des Landes, der Stadt Frankfurt am Main, der Landesverteidigung, der inneren Sicherheit und anhängiger juristischer Verfahren. Ist eine Bereitstellung von amtlichen Informationen erfolgt, werden die entsprechenden Kosten (Gebühren/Auslagen) der Einwohnerin/dem Einwohner aufgrund der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2012 zunächst befristet für zwei Jahre in Kraft. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist sind die Inanspruchnahme und die Zweckmäßigkeit dieser Satzung auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. B. Alternativen Alternative Auskunftsrechte (z. B. aus § 29 VwVfG - Akteneinsicht Beteiligter im Verwaltungsverfahren, § 49 OWiG - Akteneinsicht des Betroffenen oder § 100 VwGO - Beteiligte eines Verwaltungsprozesses) beziehen sich auf fachspezifische und individuell geprägte Bereiche. So können Informations- und Beteiligungsrechte im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen (beispielsweise im Planungs- und Baurecht) bereits jetzt schon genutzt werden. Ab dem Jahr 2013 gibt es gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9519, einen "Bürgerhaushalt", der ebenfalls starke Informations- und Beteiligungsrechte vorsieht. Des Weiteren bilden vermehrte Beteiligungen der Bürgerschaft (z. B. Planungswerkstätten, Bürgeranfragen) ein Kernelement der zahlreichen Initiativen des Magistrats nach mehr Partizipation an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen. C. Kosten Die Kosten können nicht abgeschätzt werden. Maßgebend hierfür sind die Ausgaben, die den Ämtern, Betrieben und Referaten entstehen, um den Einwohnerinnen und Einwohnern die Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 10 des Entwurfs für eine Informationsfreiheitssatzung werden den Antragstellerinnen und Antragstellern die entsprechenden Gebühren und Auslagen nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten bei der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) in der jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird die tatsächlich entstehenden Kosten jedoch voraussichtlich nicht decken können. Anlage 1 (ca. 12 KB) Anlage 1_neu (ca. 13 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.06.2012, NR 321
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2010NRNR 1804Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8: Erlass einer InformationsfreiheitssatzungSTVV-Antrag · FAG
- 24. Februar 2012Sie sind hierMM 58Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 8 hier: Erlass einer InformationsfreiheitssatzungMagistratsvortrag
- 14. Juni 2012NRNR 321Informationsfreiheitssatzung, aber richtig!STVV-Antrag · SPD, Piraten
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und AGP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 58 = Ablehnung, NR 321 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und Stv. Ochs (M 58 und NR 321 = Annahme) REP (M 58 = Annahme, NR 321 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und Stv. Ochs (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 58 und NR 321 = Annahme)