Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 880 - Bebauung der Grünen Lunge nur auf versiegelten Flächen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Bebauungsplan Nr. 880 aufzuheben und die Bebauung der Grünen Lunge nur auf versiegelten Flächen zuzulassen. Dies soll die klimatischen, ökologischen und sozialen Funktionen des Gebiets sichern und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark - zur Bebauung der Grünen Lunge am Günthersburgpark (bzw. "Innovationsquartier" bzw. "Günthersburghöfe") aufzuheben. Gleichzeitig soll ein Beschluss zur Neuaufstellung eines Bebauungsplans zusammen mit einer Veränderungssperre gefasst und der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans so geändert werden, dass eine Bebauung nur auf bereits versiegelten Flächen berücksichtigt wird.
Begründung
Die neue Stadtregierung hat beschlossen, im Gebiet der Grünen Lunge nur noch Bauvorhaben auf den versiegelten Flächen zuzulassen, im Gegensatz zu den im Bebauungsplan Nr. 880 vom 23.02.2017 erweiterten Bauflächen. Zur Bebauung des "Innovationsquartiers" bzw. "Günthersburghöfe" steht im Koalitionsvertrag: "Wir werden für die Bebauung im Bereich des Bebauungsplans 880 (ehemals "Günthersburghöfe") neue Planungsvoraussetzungen formulieren und einen neuen städtebaulichen Entwurf erarbeiten, der eine sozial vielfältige und nachhaltige Bebauung nur auf den versiegelten Flächen vorsieht" (Koalitionsvertrag 2021, S. 38). Bis heute wurde weder der alte Aufstellungsbeschluss zurückgenommen noch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Zur Sicherung der Bauleitplanung ist es erforderlich, den vorgenannten Bebauungsplan aufzuheben. Zudem muss nach § 14 BauGB ein neuer Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 BauGB gefasst werden. Darüber hinaus soll eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB als Satzung nach § 16 BauGB gefasst und Baugesuche gem. § 15 zurückgestellt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Geltungsdauer einer Veränderungssperre (§ 17 BauGB) lediglich zwei Jahre beträgt, die jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre, muss Entschädigung geleistet werden (§ 18 BauGB). Auf diese Weise kann verhindert werden, dass auf den bereits bebauten Flächen Baugenehmigungen oder positive Vorbescheide der Bauaufsicht gem. § 34 BauGB dennoch erteilt werden können. Die Grüne Lunge erfüllt besondere klimatische, ökologische und soziale Funktionen für die Menschen im Stadtteil, aber auch für alle Bewohner*innen der Stadt Frankfurt. Es besteht nicht nur unter den unterschiedlichen Nutzenden und Initiativen der Grünen Lunge, sondern auch bei der Stadtgesellschaft ein großes Interesse daran, über die weiteren Planungen für das Areal informiert zu werden. Langfristig muss auf eine Öffnung der Grünflächen für eine Nutzung für die Allgemeinheit und die Schaffung von Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen hingewirkt werden. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag müssen nun zügig umgesetzt werden, um Planungssicherheit zu schaffen und vielfältige sozialverträgliche und sozialökologische Faktoren zu berücksichtigen. Um dies zu ermöglichen, müssen neue Planungsvoraussetzungen und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen zeitnah geschaffen werden. Die Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie ein neuer Aufstellungsbeschluss für die Bebauung der Grünen Lunge sind erste Schritte, um ein nachhaltiges und solidarisches Quartier entwickeln zu können, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen in Frankfurt zugutekommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Februar 2022 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Annahme, Satz 2 Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Satz 2: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Satz 2: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Satz 1.: GRÜNE, CDU, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung) zu Satz 2.: GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung)