Der Bunker Friedberger Anlage am Ort der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben!
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Neues zu Petterweilstraße per E-MailBegründung
der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 59 wird zurückgewiesen.
- Der Bunker Friedberger Anlage am Ort der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben!
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Kauf der Bunkerliegenschaft Friedberger Anlage 5 wieder aufzunehmen.
- Die Oberbürgermeisterin Petra Roth wird aufgefordert, mit Finanzminister Wolfgang Schäuble in Kontakt zu treten mit der Bitte, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hinzuwirken, den Kaufpreis des Bunkers zu senken und ihn der Stadt Frankfurt am Main möglichst zu dem geplanten symbolischen Kauf von 1 Euro zu überlassen. Begründung: Bereits im Jahr 2007 hatte die SPD-Fraktion angeregt, einige Bunker, die aus der Zivilschutzbindung fallen, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erwerben. Der Magistrat beschloss daraufhin, die drei Bunker in der Friedberger Anlage, in der Petterweilstraße und in der Mörfelder Landstraße zu "angemessenen Preisen" zu erwerben. Während für den Bunker in der Friedberger Anlage jahrelang ein symbolischer Preis von einem Euro die Rede war, wurde von der BIMA nun ein Preis von 2,85 Millionen Euro gefordert. Nun sieht der Magistrat in seinem Bericht B 59/12 den Kauf als gescheitert an. Der Bunker hat für die Stadt Frankfurt und ihre Geschichte eine besondere Bedeutung. Die jetzige Gedenkstätte darf nicht aufgegeben werden. Es wäre auch nicht hinnehmbar, auf dem Gelände der ehemaligen Synagoge irgendein Gebäude entstehen zu lassen, das mit dieser Geschichte nichts zu tun hat. Der Bunker in der Friedberger Anlage muss ein Ort der Erinnerung bleiben.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2012, NR 244
Betreff: Der Bunker Friedberger Anlage am Ort der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 59 wird zurückgewiesen.
- Der Bunker Friedberger Anlage am Ort der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben!
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Kauf der Bunkerliegenschaft Friedberger Anlage 5 wieder aufzunehmen.
- Die Oberbürgermeisterin Petra Roth wird aufgefordert, mit Finanzminister Wolfgang Schäuble in Kontakt zu treten mit der Bitte, auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hinzuwirken, den Kaufpreis des Bunkers zu senken und ihn der Stadt Frankfurt am Main möglichst zu dem geplanten symbolischen Kauf von 1 Euro zu überlassen. Begründung: Bereits im Jahr 2007 hatte die SPD-Fraktion angeregt, einige Bunker, die aus der Zivilschutzbindung fallen, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erwerben. Der Magistrat beschloss daraufhin, die drei Bunker in der Friedberger Anlage, in der Petterweilstraße und in der Mörfelder Landstraße zu "angemessenen Preisen" zu erwerben. Während für den Bunker in der Friedberger Anlage jahrelang ein symbolischer Preis von einem Euro die Rede war, wurde von der BIMA nun ein Preis von 2,85 Millionen Euro gefordert. Nun sieht der Magistrat in seinem Bericht B 59/12 den Kauf als gescheitert an. Der Bunker hat für die Stadt Frankfurt und ihre Geschichte eine besondere Bedeutung. Die jetzige Gedenkstätte darf nicht aufgegeben werden. Es wäre auch nicht hinnehmbar, auf dem Gelände der ehemaligen Synagoge irgendein Gebäude entstehen zu lassen, das mit dieser Geschichte nichts zu tun hat. Der Bunker in der Friedberger Anlage muss ein Ort der Erinnerung bleiben.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2012, B 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.02.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2012BB 59Künftige Nutzung Bunker Friedberger AnlageMagistratsbericht
- 22. Februar 2012Sie sind hierNRNR 244Der Bunker Friedberger Anlage am Ort der 1938 zerstörten Synagoge muss ein Ort der Erinnerung bleiben!STVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. LINKE. und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 4.: LINKE., FDP und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 59 = Kenntnis, NR 244 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffern 3. und 4. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2. wie folgt lautet: Die Gesamtanlage Bunker Friedberger Anlage mit den Fundamenten der 1938 zerstörten Synagoge und der Gedenkstätte bleibt als Ort der Erinnerung an den Holocaust erhalten.) sowie LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 59 = Kenntnis, NR 244 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffern 3. und 4. Annahme) NPD und REP (B 59 = Kenntnis, NR 244 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 244 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 244 wird im Rahmen der Vorlage NR 281 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 281 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) b) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2. wie folgt lautet: "Die Gesamtanlage Bunker Friedberger Anlage mit den Fundamenten der 1938 zerstörten Synagoge und der Gedenkstätte bleibt als Ort der Erinnerung an den Holocaust erhalten."), LINKE., FDP und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie NPD und REP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 244) sowie LINKE. und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)