Baumfällung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Dieburger Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.
- Wildes Parken an der Dieburger Straße 12 bis 20 unterbinden!26.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nutzung einer Beleuchtungsanlage an Wegeverbindung (Aldi-Weg) zwischen Konstanzer Straße und FerdinandPorscheStraße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Dieburger Straße per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob der zu fällende Baum im Bereich Dieburger Straße dadurch erhalten werden kann, dass das Bauvorhaben geändert wird. Begründung: Mit der Vorlage M 20 vom 20.01.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Fällung eines Baumes im Bereich der Dieburger Straße 14. Zur Begründung wird vorgetragen, dass auf dem bislang unbebauten Grundstück ein Wohnhaus errichtet werden soll. Die Baugenehmigung für das Gebäude sei unter der Maßgabe erteilt worden, dass für das neue Gebäude die Flucht der angrenzenden Bestandsgebäude, Dieburger Straße 12 und Dieburger Straße 18, aufzunehmen ist und daher ein stärkeres Abrücken des Neubaus von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht möglich sei. Bedingt durch die vorgegebene Lage des neuen Gebäudes würde die Krone des betreffenden Baumes beträchtlich in den geplanten Neubau hineinragen. Diese müsste daher stark zurückgeschnitten werden, was die Vitalität des Baumes dauerhaft beeinträchtigen würde. Zusätzlich müssten für die Unterkellerung des Gebäudes statisch relevante Wurzeln des Baumes gekappt werden, wodurch die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet sei. Die Begründung ist zwar nachvollziehbar, es ist jedoch nicht erkennbar, warum das Gebäude zwingend in der Flucht der Nachbargebäude errichtet werden muss. Das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, besitzt eine ausreichende Größe, um den Bau um einige m nach hinten zu verlagern. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, warum die Bauaufsichtsbehörde vorliegend die Positionierung des Gebäudes in der Flucht der Nachbarhäuser vorschreibt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, zu prüfen, ob ein Erhalt des Baumes dadurch möglich ist, dass das Bauvorhaben geändert wird, d.h. das Gebäude entsprechend verlagert wird.
Inhalt
Antrag vom 09.02.2017, NR 243
Betreff: Baumfällung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob der zu fällende Baum im Bereich Dieburger Straße dadurch erhalten werden kann, dass das Bauvorhaben geändert wird.
Begründung: Mit der Vorlage M 20 vom 20.01.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Fällung eines Baumes im Bereich der Dieburger Straße 14. Zur Begründung wird vorgetragen, dass auf dem bislang unbebauten Grundstück ein Wohnhaus errichtet werden soll. Die Baugenehmigung für das Gebäude sei unter der Maßgabe erteilt worden, dass für das neue Gebäude die Flucht der angrenzenden Bestandsgebäude, Dieburger Straße 12 und Dieburger Straße 18, aufzunehmen ist und daher ein stärkeres Abrücken des Neubaus von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht möglich sei. Bedingt durch die vorgegebene Lage des neuen Gebäudes würde die Krone des betreffenden Baumes beträchtlich in den geplanten Neubau hineinragen. Diese müsste daher stark zurückgeschnitten werden, was die Vitalität des Baumes dauerhaft beeinträchtigen würde. Zusätzlich müssten für die Unterkellerung des Gebäudes statisch relevante Wurzeln des Baumes gekappt werden, wodurch die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet sei. Die Begründung ist zwar nachvollziehbar, es ist jedoch nicht erkennbar, warum das Gebäude zwingend in der Flucht der Nachbargebäude errichtet werden muss. Das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, besitzt eine ausreichende Größe, um den Bau um einige m nach hinten zu verlagern. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, warum die Bauaufsichtsbehörde vorliegend die Positionierung des Gebäudes in der Flucht der Nachbarhäuser vorschreibt. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, zu prüfen, ob ein Erhalt des Baumes dadurch möglich ist, dass das Bauvorhaben geändert wird, d.h. das Gebäude entsprechend verlagert wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 20 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.02.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017MM 20Bauvorhaben Dieburger Straße 14 hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 9. Februar 2017Sie sind hierNRNR 243BaumfällungSTVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung), AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 20 und NR 243 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)