Erprobung des Grünpfeils im Frankfurter Stadtgebiet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Frankfurter Stadtgebiet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Erprobung des "Grünpfeils" mittels einer einjährigen Testphase an hierfür gemäß StVO geeigneten Kreuzungen im Stadtgebiet durchgeführt werden kann. In der Testphase sollen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit evaluiert werden. Bei einem positiven Ergebnis sollte der Grünpfeil dann an weiteren Kreuzungen in Frankfurt eingeführt werden. Die probeweise Einführung sollte zunächst ausschließlich an Kreuzungen mit vorhandener Abbiegespur stattfinden. Ampeln, die überwiegend der Schulwegsicherung dienen bzw. Unfallknotenpunkte darstellen, sind ungeeignet. Die Grünpfeile sollen mit einer Verhaltensbeschreibung - ähnlich wie in Potsdam - ausgestattet werden. Begründung: Der Grünpfeil erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Eine Verhaltensbeschreibung sorgt bei Autofahrern, die wenig Erfahrung mit Grünpfeilen haben, für einen reibungsloseren Verkehrsfluss. In anderen Ländern wie beispielsweise den USA ist das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt und führt zu keinerlei Beeinträchtigung der Sicherheit. Auch deutsche Städte haben in den letzten Jahren vermehrt den Grünpfeil eingeführt. Der Grünpfeil kann ohne großen Kostenaufwand, ohne Zeitverzug und ohne aufwendige Abstimmungsprozesse Verkehrsfluss und Energieeffizienz verbessern. Bei keiner Gelegenheit verbraucht ein Auto bekanntlich unnötiger Kraftstoff als beim Warten vor einer roten Ampel.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2012, NR 239
Betreff: Erprobung des Grünpfeils im Frankfurter Stadtgebiet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Erprobung des "Grünpfeils" mittels einer einjährigen Testphase an hierfür gemäß StVO geeigneten Kreuzungen im Stadtgebiet durchgeführt werden kann. In der Testphase sollen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit evaluiert werden. Bei einem positiven Ergebnis sollte der Grünpfeil dann an weiteren Kreuzungen in Frankfurt eingeführt werden. Die probeweise Einführung sollte zunächst ausschließlich an Kreuzungen mit vorhandener Abbiegespur stattfinden. Ampeln, die überwiegend der Schulwegsicherung dienen bzw. Unfallknotenpunkte darstellen, sind ungeeignet. Die Grünpfeile sollen mit einer Verhaltensbeschreibung - ähnlich wie in Potsdam - ausgestattet werden.
Begründung: Der Grünpfeil erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Eine Verhaltensbeschreibung sorgt bei Autofahrern, die wenig Erfahrung mit Grünpfeilen haben, für einen reibungsloseren Verkehrsfluss. In anderen Ländern wie beispielsweise den USA ist das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt und führt zu keinerlei Beeinträchtigung der Sicherheit. Auch deutsche Städte haben in den letzten Jahren vermehrt den Grünpfeil eingeführt. Der Grünpfeil kann ohne großen Kostenaufwand, ohne Zeitverzug und ohne aufwendige Abstimmungsprozesse Verkehrsfluss und Energieeffizienz verbessern. Bei keiner Gelegenheit verbraucht ein Auto bekanntlich unnötiger Kraftstoff als beim Warten vor einer roten Ampel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2012Sie sind hierNRNR 239Erprobung des Grünpfeils im Frankfurter Stadtgebiet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO)STVV-Antrag · CDU
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 273Erprobung des Grünpfeils im Frankfurter StadtgebietMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, NPD und REP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)