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Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden

Vorlagentyp: NRFDP
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 9 / 2012 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass
    • a)die Gebühren rüc kwirkend zum 01.01.2012 nur so stark erhöht werden, wie es nötig ist, um den Gebührenhaushalt 2012 auszugleichen. Auf die Bildung einer Rücklage in Höhe von 2.228.000 Euro wird verzichtet.
    • b)der entsprechend verbleibende Gebührenmehrbedarf durch eine (prozentual) gleichermaßen starke Anhebung von Grund- und Leistungsgebühr gedeckt wird.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt,
    • a)zukünftig Vorlagen zur Anpassung der Abfallgebührensatzung frühzeitig vorzulegen, sodass die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht rückwirkend erfolgen muss.
    • b)auch bei zukünftigen Anpassungen der Abfallgebührensatzung auf die Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe und damit auf entsprechende Vorauszahlungen der Bürger zu verzichten. Begründung: Die Gebührenhaushalte der Stadt müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Wenn aber schon eine Erhöhung erforderlich ist, so sollte diese nur so hoch ausfallen, wie es notwendig ist, um ein Defizit zu vermeiden. Es ist nicht einzusehen, dass sofort wieder Rücklagen gebildet werden sollen - die Bürger also erneut dazu gezwungen werden, in Vorkasse zu treten. Dies sollte bei der jetzigen Vorlage korrigiert und bei zukünftigen Änderungen der Abfallgebührensatzung entsprechend berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich besser, die Gebühren - sofern nötig - in kleineren Zeiträumen moderat anzuheben, anstatt sie in größeren Abständen drastisch zu erhöhen. Der Magistrat plant aber mit der Vorlage M 9 / 2012, "den Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft für einen Planungszeitrum von mindestens vier Jahren ausgeglichen zu gestalten" - anscheinend, um vor der nächsten Kommunalwahl keine erneute Gebührenerhöhung vornehmen zu müssen. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Grundgebühr mit 57 Prozent stark überproportional angehoben wird, während die Erhöhung der Leistungsgebühr mit rund 6,6 Prozent im Vergleich dazu sehr moderat ausfällt. Durch diese Änderung der Gebührenstruktur wird der Anreiz, Müll zu vermeiden, erheblich reduziert. Dies ist ökologisch unsinnig. Zudem werden dadurch kleine Haushalte überproportional stark belastet wie der Magistrat bereits im Jahr 2004 bei eigenen Berechnungen im Rahmen der damaligen Abfallgebührenreform festgestellt hat (siehe M 88 / 2004). Es ist unverständlich, warum eine Gebührenerhöhung auch zu einer Änderung der Gebührenstruktur, mit den entsprechenden Anreiz- und Verteilungswirkungen, führen soll. Obwohl der Bedarf für eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 schon lange absehbar war, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage erst zur Beschlussfassung im März vorgelegt. Ein solches Vorgehen muss in Zukunft vermieden werden, damit einerseits den städtischen Gremien genügend Zeit zur Beratung und Beschlussfassung verbleibt, andererseits aber auch die unnötigen Zusatzkosten in Höhe von rund 70.000 Euro vermieden werden, die laut Kämmerei durch den doppelten Versand der Gebührenbescheide entstehen.

Inhalt

Antrag vom 13.02.2012, NR 230

Betreff: Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 9 / 2012 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass
    • a)die Gebühren rüc kwirkend zum 01.01.2012 nur so stark erhöht werden, wie es nötig ist, um den Gebührenhaushalt 2012 auszugleichen. Auf die Bildung einer Rücklage in Höhe von 2.228.000 Euro wird verzichtet.
    • b)der entsprechend verbleibende Gebührenmehrbedarf durch eine (prozentual) gleichermaßen starke Anhebung von Grund- und Leistungsgebühr gedeckt wird.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt,
    • a)zukünftig Vorlagen zur Anpassung der Abfallgebührensatzung frühzeitig vorzulegen, sodass die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht rückwirkend erfolgen muss.
    • b)auch bei zukünftigen Anpassungen der Abfallgebührensatzung auf die Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe und damit auf entsprechende Vorauszahlungen der Bürger zu verzichten. Begründung: Die Gebührenhaushalte der Stadt müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Wenn aber schon eine Erhöhung erforderlich ist, so sollte diese nur so hoch ausfallen, wie es notwendig ist, um ein Defizit zu vermeiden. Es ist nicht einzusehen, dass sofort wieder Rücklagen gebildet werden sollen - die Bürger also erneut dazu gezwungen werden, in Vorkasse zu treten. Dies sollte bei der jetzigen Vorlage korrigiert und bei zukünftigen Änderungen der Abfallgebührensatzung entsprechend berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich besser, die Gebühren - sofern nötig - in kleineren Zeiträumen moderat anzuheben, anstatt sie in größeren Abständen drastisch zu erhöhen. Der Magistrat plant aber mit der Vorlage M 9 / 2012, "den Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft für einen Planungszeitrum von mindestens vier Jahren ausgeglichen zu gestalten" - anscheinend, um vor der nächsten Kommunalwahl keine erneute Gebührenerhöhung vornehmen zu müssen. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Grundgebühr mit 57 Prozent stark überproportional angehoben wird, während die Erhöhung der Leistungsgebühr mit rund 6,6 Prozent im Vergleich dazu sehr moderat ausfällt. Durch diese Änderung der Gebührenstruktur wird der Anreiz, Müll zu vermeiden, erheblich reduziert. Dies ist ökologisch unsinnig. Zudem werden dadurch kleine Haushalte überproportional stark belastet wie der Magistrat bereits im Jahr 2004 bei eigenen Berechnungen im Rahmen der damaligen Abfallgebührenreform festgestellt hat (siehe M 88 / 2004). Es ist unverständlich, warum eine Gebührenerhöhung auch zu einer Änderung der Gebührenstruktur, mit den entsprechenden Anreiz- und Verteilungswirkungen, führen soll. Obwohl der Bedarf für eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 schon lange absehbar war, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage erst zur Beschlussfassung im März vorgelegt. Ein solches Vorgehen muss in Zukunft vermieden werden, damit einerseits den städtischen Gremien genügend Zeit zur Beratung und Beschlussfassung verbleibt, andererseits aber auch die unnötigen Zusatzkosten in Höhe von rund 70.000 Euro vermieden werden, die laut Kämmerei durch den doppelten Versand der Gebührenbescheide entstehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2012MM 94. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, VerwertuMagistratsvortrag
  2. 13. Februar 2012Sie sind hier
    NRNR 230Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden
    STVV-Antrag · FDP
  3. 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 223Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeidenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 7 · 16.02.2012
TO I, TOP 6
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2.a der Vorlage NR 230 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2.b der Vorlage NR 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
FDPLinke
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
LinkeFDP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.a: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 28.02.2012
TO I, TOP 36
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2.a der Vorlage NR 230 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2.b der Vorlage NR 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Piraten (M 9 = Annahme, NR 230 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2.a und 2.b = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 9 und NR 230 = Ablehnung)NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerLinke
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerLinke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.a: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 9 = Annahme, NR 230 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2.a und 2.b = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 9 und NR 230 = Ablehnung) NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 01.03.2012
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Punkt 5: a) Die Ziffern 1. und 2.a der Vorlage NR 230 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2.b der Vorlage NR 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 190 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 191 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Ziffern 1. und 2.a der Vorlage NR 230 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2.b der Vorlage NR 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage B 87 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerPiratenLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. zu a) Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, 4 FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und Stadtv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.a: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und AGP

KAV
Sitzung 13 · 12.03.2012
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage NR 230 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1283,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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