Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 9 / 2012 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass
- a)die Gebühren rüc kwirkend zum 01.01.2012 nur so stark erhöht werden, wie es nötig ist, um den Gebührenhaushalt 2012 auszugleichen. Auf die Bildung einer Rücklage in Höhe von 2.228.000 Euro wird verzichtet.
- b)der entsprechend verbleibende Gebührenmehrbedarf durch eine (prozentual) gleichermaßen starke Anhebung von Grund- und Leistungsgebühr gedeckt wird.
- Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt,
- a)zukünftig Vorlagen zur Anpassung der Abfallgebührensatzung frühzeitig vorzulegen, sodass die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht rückwirkend erfolgen muss.
- b)auch bei zukünftigen Anpassungen der Abfallgebührensatzung auf die Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe und damit auf entsprechende Vorauszahlungen der Bürger zu verzichten. Begründung: Die Gebührenhaushalte der Stadt müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Wenn aber schon eine Erhöhung erforderlich ist, so sollte diese nur so hoch ausfallen, wie es notwendig ist, um ein Defizit zu vermeiden. Es ist nicht einzusehen, dass sofort wieder Rücklagen gebildet werden sollen - die Bürger also erneut dazu gezwungen werden, in Vorkasse zu treten. Dies sollte bei der jetzigen Vorlage korrigiert und bei zukünftigen Änderungen der Abfallgebührensatzung entsprechend berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich besser, die Gebühren - sofern nötig - in kleineren Zeiträumen moderat anzuheben, anstatt sie in größeren Abständen drastisch zu erhöhen. Der Magistrat plant aber mit der Vorlage M 9 / 2012, "den Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft für einen Planungszeitrum von mindestens vier Jahren ausgeglichen zu gestalten" - anscheinend, um vor der nächsten Kommunalwahl keine erneute Gebührenerhöhung vornehmen zu müssen. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Grundgebühr mit 57 Prozent stark überproportional angehoben wird, während die Erhöhung der Leistungsgebühr mit rund 6,6 Prozent im Vergleich dazu sehr moderat ausfällt. Durch diese Änderung der Gebührenstruktur wird der Anreiz, Müll zu vermeiden, erheblich reduziert. Dies ist ökologisch unsinnig. Zudem werden dadurch kleine Haushalte überproportional stark belastet wie der Magistrat bereits im Jahr 2004 bei eigenen Berechnungen im Rahmen der damaligen Abfallgebührenreform festgestellt hat (siehe M 88 / 2004). Es ist unverständlich, warum eine Gebührenerhöhung auch zu einer Änderung der Gebührenstruktur, mit den entsprechenden Anreiz- und Verteilungswirkungen, führen soll. Obwohl der Bedarf für eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 schon lange absehbar war, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage erst zur Beschlussfassung im März vorgelegt. Ein solches Vorgehen muss in Zukunft vermieden werden, damit einerseits den städtischen Gremien genügend Zeit zur Beratung und Beschlussfassung verbleibt, andererseits aber auch die unnötigen Zusatzkosten in Höhe von rund 70.000 Euro vermieden werden, die laut Kämmerei durch den doppelten Versand der Gebührenbescheide entstehen.
Inhalt
Antrag vom 13.02.2012, NR 230
Betreff: Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeiden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 9 / 2012 in der vorgelegten Fassung zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass
- a)die Gebühren rüc kwirkend zum 01.01.2012 nur so stark erhöht werden, wie es nötig ist, um den Gebührenhaushalt 2012 auszugleichen. Auf die Bildung einer Rücklage in Höhe von 2.228.000 Euro wird verzichtet.
- b)der entsprechend verbleibende Gebührenmehrbedarf durch eine (prozentual) gleichermaßen starke Anhebung von Grund- und Leistungsgebühr gedeckt wird.
- Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt,
- a)zukünftig Vorlagen zur Anpassung der Abfallgebührensatzung frühzeitig vorzulegen, sodass die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht rückwirkend erfolgen muss.
- b)auch bei zukünftigen Anpassungen der Abfallgebührensatzung auf die Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe und damit auf entsprechende Vorauszahlungen der Bürger zu verzichten. Begründung: Die Gebührenhaushalte der Stadt müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Wenn aber schon eine Erhöhung erforderlich ist, so sollte diese nur so hoch ausfallen, wie es notwendig ist, um ein Defizit zu vermeiden. Es ist nicht einzusehen, dass sofort wieder Rücklagen gebildet werden sollen - die Bürger also erneut dazu gezwungen werden, in Vorkasse zu treten. Dies sollte bei der jetzigen Vorlage korrigiert und bei zukünftigen Änderungen der Abfallgebührensatzung entsprechend berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich besser, die Gebühren - sofern nötig - in kleineren Zeiträumen moderat anzuheben, anstatt sie in größeren Abständen drastisch zu erhöhen. Der Magistrat plant aber mit der Vorlage M 9 / 2012, "den Gebührenhaushalt Kommunale Abfallwirtschaft für einen Planungszeitrum von mindestens vier Jahren ausgeglichen zu gestalten" - anscheinend, um vor der nächsten Kommunalwahl keine erneute Gebührenerhöhung vornehmen zu müssen. Darüber hinaus ist nicht einzusehen, warum die Grundgebühr mit 57 Prozent stark überproportional angehoben wird, während die Erhöhung der Leistungsgebühr mit rund 6,6 Prozent im Vergleich dazu sehr moderat ausfällt. Durch diese Änderung der Gebührenstruktur wird der Anreiz, Müll zu vermeiden, erheblich reduziert. Dies ist ökologisch unsinnig. Zudem werden dadurch kleine Haushalte überproportional stark belastet wie der Magistrat bereits im Jahr 2004 bei eigenen Berechnungen im Rahmen der damaligen Abfallgebührenreform festgestellt hat (siehe M 88 / 2004). Es ist unverständlich, warum eine Gebührenerhöhung auch zu einer Änderung der Gebührenstruktur, mit den entsprechenden Anreiz- und Verteilungswirkungen, führen soll. Obwohl der Bedarf für eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 schon lange absehbar war, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Vorlage erst zur Beschlussfassung im März vorgelegt. Ein solches Vorgehen muss in Zukunft vermieden werden, damit einerseits den städtischen Gremien genügend Zeit zur Beratung und Beschlussfassung verbleibt, andererseits aber auch die unnötigen Zusatzkosten in Höhe von rund 70.000 Euro vermieden werden, die laut Kämmerei durch den doppelten Versand der Gebührenbescheide entstehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2012MM 94. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, VerwertuMagistratsvortrag
- 13. Februar 2012Sie sind hierNRNR 230Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeidenSTVV-Antrag · FDP
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 223Müllgebühren nur moderat erhöhen - überproportionalen Anstieg der Grundgebühr vermeidenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.a: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme); SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.a: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 9 = Annahme, NR 230 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2.a und 2.b = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 9 und NR 230 = Ablehnung) NPD (M 9 = Ablehnung, NR 230 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 180 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 190 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 191 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Ziffern 1. und 2.a der Vorlage NR 230 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2.b der Vorlage NR 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis. 6. a) Die Vorlage B 87 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, 4 FDP, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und Stadtv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 230) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.a: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und AGP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.