Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles Betreuungsangebot

Vorlagentyp: NRGRÜNE
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

In den Kindertagesstätten soll die Qualität der Betreuung durch kleinere Gruppengrößen und mehr Angebote zur Förderung der frühkindlichen Bildung aufgewertet werden. Die internationalen Vergleichsstudien der OECD haben gezeigt, dass in Deutschland ein großer Reformbedarf im Bereich der frühkindlichen Bildung liegt. Erst kürzlich hat der Unternehmensberater McKinsey der Bundesregierung dazu geraten, ein Milliardenprogramm für eine bessere frühkindliche Bildung zu starten. Deutschland brauche ein „drastisch verbessertes Betreuungs- und Bildungsangebot“. Eine Qualitätsverbesserung wird u.a. durch kleinere Gruppen erreicht, was einen höheren Personalschlüssel voraussetzt. Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan führt aus, dass jedes Kind ein Recht auf optimale Förderung seiner Entwicklung hat. Kindergärten sind wichtige Orte, an denen Bildungsprozesse gefördert und gesteuert werden können, Orte, an denen Basiskompetenzen des Kindes gestärkt werden können, die zur Lebensbewältigung des Kindes und zu einem lebenslangen Lernen befähigen. Das schließt die kognitive, emotionale, körperbezogene, soziale und sprachliche Kompetenz sowie die Entwicklung von Werten ein. Besonders Kinder aus bildungsfernen Schichten sind auf eine frühe Förderung angewiesen. Damit die Kindergärten ein altersgemäße und differenziertes Aktivitäten anbieten und somit den Bildungsauftrag erfüllen können, muss angemessenes Personal in jeder Kindergartengruppe vorhanden sein. Der größte Erziehungserfolg wird erreicht, wenn die Eltern in die Bildungsarbeit eingebunden werden. In Elterngesprächen werden die Entwicklung und Interessen des Kindes und Förderungsschwerpunkte außerhalb der Einrichtung besprochen. Dieser sehr wichtige Baustein in der Erziehung eines Kindes benötigt Zeit, die in der Personalbemessung unbedingt berücksichtigt werden muss. Im Vergleich zu den anderen Flächenländern in der Bundesrepublik stellt das Land Hessen für die Arbeit in Kindergärten die geringsten Zuschüsse zur Verfügung. Zu erwähnen ist das Land Rheinland-Pfalz, das die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr übernimmt. Die fünfjährige Fachschulausbildung – davon zwei Jahre als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent – für Erzieherinnen und Erzieher in Hessen ist überholt und genügt den Anforderungen an den Berufsalltag nicht mehr. Erzieherinnen und Erzieher sind nicht mehr nur Lebensbegleiter der Kinder, sie müssen auch in die Lage versetzt werden, die Entwicklung der Kinder zu beobachten und gezielt zu fördern. Sie müssen Eltern pädagogisch qualifiziert beraten und die Qualitätsentwicklung ihrer Einrichtungen mitgestalten können. Deshalb soll die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern künftig an Fachhochschulen erfolgen, die unter Berücksichtigung von Ergebnissen entsprechender Modellversuche geeignete Studienangebote entwickeln müssen. Damit Eltern Familie und Beruf vereinbaren können, brauchen sie ein flexibles Kinderbetreuungsangebot. So ist es sinnvoll und zeitgemäß, in Krippen und Kindergärten, in denen die Eltern das brauchen, verlängerte Öffnungszeiten einzuführen. Hierfür hat die Stadt Offenbach ein Konzept für einige Kindergärten erarbeitet, das seit September 2005 umgesetzt wird und folgende Voraussetzungen hat: Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind bereits ab 7.00 Uhr im Kindergarten betreuen zu lassen oder es bis 19.00 Uhr abzuholen. Das Konzept sieht vor, dass ein Kind in der Regel nicht länger als 9 Stunden die Krippe oder die Kindertagesstätte besuchen kann, d.h. besucht ein Kind bereits ab 7.00 Uhr die Kindertagesstätten, dann muss es spätestens um 16.00 Uhr abgeholt werden. Benötigen die Eltern für ihr Kind eine Betreuung bis 19.00 Uhr, dann kann es frühestens um 10.00 Uhr in die Einrichtung eingebracht werden. Nach dem Offenbacher Modell entstehen den Eltern für die veränderte Betreuung keine zusätzlichen Kosten. Hier gilt nach wie vor die Beitragstabelle in ihrer bisherigen Fassung. Bei den Einrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten werden in den Randzeiten Honorarkräfte eingesetzt. Um dieses Ziel realisieren zu können, bekommen die zeiterweiterten Einrichtungen mehr Geld für Personal. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Eltern mehr Zweidrittel- und Ganztagsplätze in Kindergärten anzubieten, damit sie Arbeit und Familie besser vereinbaren können. Halbtagsplätze sind nicht mehr zeitgemäß und werden immer weniger nachgefragt. Es ist deswegen notwendig, dass den Eltern bis 2010 den Anspruch auf einen Zweidrittel oder Ganztagsplatz gewährleistet wird und somit Halbtagsplätze in den Kindergärten nur nach Nachfrage zur Verfügung stehen. Ein flexibles Kinderbetreuungsangebot und die Erhöhung der Zweidrittel – und Ganztagsplätze ist die notwendige Antwort auf eine immer stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeiten berufstätiger Eltern. Die Stadt Frankfurt, die vor kurzem ein Bündnis für Familie unterschrieben hat, kann dazu beitragen, eine familienfreundliche Stadt zu gestalten und ihre Attraktivität für berufstätige Eltern zu steigern.

Inhalt

Antrag vom 14.11.2005, NR 2111

Betreff:

Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles Betreuungsangebot

Angesichts der Bildungsdebatte ist die drängende Frage nach der Qualität in Kindergärten wichtig. Insbesondere ist die sprachliche und kulturelle Bildung der Kinder ein besonderes Anliegen. Um Familie und Beruf vereinbaren zu können, brauchen Eltern ein flexibles Kinderbetreuungsangebot. In Frankfurter Kindertageseinrichtungen sollen Modellprojekte zur Zusammenarbeit frühkindlicher Bildung, Erziehung und Familienarbeit realisiert werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In den städtischen Kindertagesstätten wird der Personalschlüssel von 1,5 auf 2 ErzieherInnenstellen pro Kindergartengruppe unter Berücksichtigung der Betreuungszeiten erhöht.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen seine Zuschüsse im Kindergartenbereich erhöht und die Kosten für ein beitragsfreies Kindergartenjahr übernimmt.
  3. Der Magistrat möge sich darüber hinaus beim Land Hessen dafür einsetzen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern künftig an Fachhochschulen erfolgt.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, verlängerte Öffnungszeiten in städtischen Krippen und Kindertagesstätten, in denen dies von den Eltern nachgefragt wird, einzuführen.
  5. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass die organisatorischen und personellen Voraussetzungen, die erweiterten Öffnungszeiten von Einrichtungen nach sich ziehen, geschaffen werden.
  6. Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierlich den Anteil der Ganztags- und Zweidrittelplätze in Kindergärten zu erhöhen, so dass bis 2010 Halbtagsplätze nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Begründung:

In den Kindertagesstätten soll die Qualität der Betreuung durch kleinere Gruppengrößen und mehr Angebote zur Förderung der frühkindlichen Bildung aufgewertet werden.

Die internationalen Vergleichsstudien der OECD haben gezeigt, dass in Deutschland ein großer Reformbedarf im Bereich der frühkindlichen Bildung liegt.

Erst kürzlich hat der Unternehmensberater McKinsey der Bundesregierung dazu geraten, ein Milliardenprogramm für eine bessere frühkindliche Bildung zu starten. Deutschland brauche ein "drastisch verbessertes Betreuungs- und Bildungsangebot“. Eine Qualitätsverbesserung wird u.a. durch kleinere Gruppen erreicht, was einen höheren Personalschlüssel voraussetzt.

Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan führt aus, dass jedes Kind ein Recht auf optimale Förderung seiner Entwicklung hat.

Kindergärten sind wichtige Orte, an denen Bildungsprozesse gefördert und gesteuert werden können, Orte, an denen Basiskompetenzen des Kindes gestärkt werden können, die zur Lebensbewältigung des Kindes und zu einem lebenslangen Lernen befähigen. Das schließt die kognitive, emotionale, körperbezogene, soziale und sprachliche Kompetenz sowie die Entwicklung von Werten ein. Besonders Kinder aus bildungsfernen Schichten sind auf eine frühe Förderung angewiesen.

Damit die Kindergärten ein altersgemäße und differenziertes Aktivitäten anbieten und somit den Bildungsauftrag erfüllen können, muss angemessenes Personal in jeder Kindergartengruppe vorhanden sein.

Der größte Erziehungserfolg wird erreicht, wenn die Eltern in die Bildungsarbeit eingebunden werden. In Elterngesprächen werden die Entwicklung und Interessen des Kindes und Förderungsschwerpunkte außerhalb der Einrichtung besprochen. Dieser sehr wichtige Baustein in der Erziehung eines Kindes benötigt Zeit, die in der Personalbemessung unbedingt berücksichtigt werden muss.

Im Vergleich zu den anderen Flächenländern in der Bundesrepublik stellt das Land Hessen für die Arbeit in Kindergärten die geringsten Zuschüsse zur Verfügung. Zu erwähnen ist das Land Rheinland-Pfalz, das die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr übernimmt.

Die fünfjährige Fachschulausbildung – davon zwei Jahre als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent – für Erzieherinnen und Erzieher in Hessen ist überholt und genügt den Anforderungen an den Berufsalltag nicht mehr.

Erzieherinnen und Erzieher sind nicht mehr nur Lebensbegleiter der Kinder, sie müssen auch in die Lage versetzt werden, die Entwicklung der Kinder zu beobachten und gezielt zu fördern. Sie müssen Eltern pädagogisch qualifiziert beraten und die Qualitätsentwicklung ihrer Einrichtungen mitgestalten können. Deshalb soll die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern künftig an Fachhochschulen erfolgen, die unter Berücksichtigung von Ergebnissen entsprechender Modellversuche geeignete Studienangebote entwickeln müssen.

Damit Eltern Familie und Beruf vereinbaren können, brauchen sie ein flexibles Kinderbetreuungsangebot. So ist es sinnvoll und zeitgemäß, in Krippen und Kindergärten, in denen die Eltern das brauchen, verlängerte Öffnungszeiten einzuführen.

Hierfür hat die Stadt Offenbach ein Konzept für einige Kindergärten erarbeitet, das seit September 2005 umgesetzt wird und folgende Voraussetzungen hat:

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind bereits ab 7.00 Uhr im Kindergarten betreuen zu lassen oder es bis 19.00 Uhr abzuholen. Das Konzept sieht vor, dass ein Kind in der Regel nicht länger als 9 Stunden die Krippe oder die Kindertagesstätte besuchen kann, d.h. besucht ein Kind bereits ab 7.00 Uhr die Kindertagesstätten, dann muss es spätestens um 16.00 Uhr abgeholt werden. Benötigen die Eltern für ihr Kind eine Betreuung bis 19.00 Uhr, dann kann es frühestens um 10.00 Uhr in die Einrichtung eingebracht werden. Nach dem Offenbacher Modell entstehen den Eltern für die veränderte Betreuung keine zusätzlichen Kosten. Hier gilt nach wie vor die Beitragstabelle in ihrer bisherigen Fassung. Bei den Einrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten werden in den Randzeiten Honorarkräfte eingesetzt. Um dieses Ziel realisieren zu können, bekommen die zeiterweiterten Einrichtungen mehr Geld für Personal.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Eltern mehr Zweidrittel- und Ganztagsplätze in Kindergärten anzubieten, damit sie Arbeit und Familie besser vereinbaren können. Halbtagsplätze sind nicht mehr zeitgemäß und werden immer weniger nachgefragt. Es ist deswegen notwendig, dass den Eltern bis 2010 den Anspruch auf einen Zweidrittel oder Ganztagsplatz gewährleistet wird und somit Halbtagsplätze in den Kindergärten nur nach Nachfrage zur Verfügung stehen.

Ein flexibles Kinderbetreuungsangebot und die Erhöhung der Zweidrittel – und Ganztagsplätze ist die notwendige Antwort auf eine immer stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeiten berufstätiger Eltern.

Die Stadt Frankfurt, die vor kurzem ein Bündnis für Familie unterschrieben hat, kann dazu beitragen, eine familienfreundliche Stadt zu gestalten und ihre Attraktivität für berufstätige Eltern zu steigern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2005Sie sind hier
    NRNR 2111Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles Betreuungsangebot
    STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 28. April 2006BB 245Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles BetreuungsangebotMagistratsbericht
  3. 1. September 2006MM 175Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in städtischen KindertageseinrichtungenMagistratsvortrag
  4. 22. September 2006Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 392Frühe Bildung brauche mehr QualitätMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 41 · 29.11.2005
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage NR 2111 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Schulausschusses
Sitzung 46 · 05.12.2005
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 2111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Schulausschusses
Sitzung 47 · 16.01.2006
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 2111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Wort "städtisch" gestrichen wird. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 2111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2111 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass das Wort "städtisch" gestrichen und der Magistrat aufgefordert wird, in seinem Bericht die Kosten mitzuteilen, die eine verlängerte Öffnungszeit nach sich zieht. d) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage NR 2111 werden dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat aufgefordert wird, in dem Bericht die Kosten der Maßnahmen mitzuteilen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Die LinkeÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
REP
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
FAG (Prüfung und Berichterstattung)
zu a und b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDP
Ablehnung:
CDU
zu c und d)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) und b) SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten) zu c) und d) CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Ablehnung) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 26.01.2006
TO II, TOP 8
Angenommen
a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 2111 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Wort "städtisch" gestrichen wird. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 2111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2111 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass das Wort "städtisch" gestrichen und der Magistrat aufgefordert wird, in seinem Bericht die Kosten mitzuteilen, die eine verlängerte Öffnungszeit nach sich zieht. d) Die Ziffern 5. und 6. der Vorlage NR 2111 werden dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat aufgefordert wird, in dem Bericht die Kosten der Maßnahmen mitzuteilen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ARL
zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPDie LinkeE.l
Ablehnung:
CDUFAGREP
Enthaltung:
BFF
zu b)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPDie LinkeE.l
Ablehnung:
CDUFAGREP
Enthaltung:
BFF
zu c)
Zustimmung:
CDUSPDFAG
Ablehnung:
GrüneFDPDie LinkeE.lREP
Enthaltung:
BFF
zu d)
Zustimmung:
CDUSPDFAG
Ablehnung:
GrüneFDPDie LinkeE.lREP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu b) SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu c) CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu d) CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen