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Frühe Bildung brauche mehr Qualität

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.09.2006, B 392

Betreff:

Frühe Bildung brauche mehr Qualität

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2006, § 185

- NR 2111 GRÜNE, B 245/06 -

Ergänzend zum Zwischenbericht B 245 vom 28.04.2006 berichtet der Magistrat wie folgt:

Zu I Ziffer 1:

Die Beschlussvorlage zur Einführung eines neuen Personalbemessungssystems für die sozialpädagogischen Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten- und Hortbereich) wurde erarbeitet und befindet sich im Geschäftsgang des Magistrats (M 175/06). Die Vorlage sieht ein flexibles, dynamisches, KT-individuelles Personalbemessungssystem vor, das die Grundlage bildet für die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsprozesse ebenso wie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das neue Personalbemessungssystem berücksichtigt die unterschiedlichen Situationen der jeweiligen Einrichtungen sowie die fachlichen Erfordernisse der individuellen Förderung der Kinder und geht somit von einer Bemessung pro Kind und nicht mehr pro Gruppe aus. Es ermöglicht die stufenweise Erhöhung des Anteils an ganztägiger Betreuung in den Kindergärten und die bedarfsorientierte Erweiterung der Öffnungszeit und geht von der derzeitigen Aufgabenstellung von sozialpädagogischen Fachkräften und Leitungen unter Berücksichtigungen des gesetzlichen Auftrags (SGB VIII) aus und bezieht somit Zeiten für Beobachtung, Dokumentation, Planung der Arbeit und die Kooperation insbesondere mit Eltern und der Grundschule mit ein.

Das neue Personalbemessungssystem ermöglicht und berücksichtigt fachlich begründete, regional unterschiedliche zusätzliche Leistungen und Förderbedarfe von Kindern. Des Weiteren berücksichtigt es die Einführung des Zwei-Drittel-Hortangebotes auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag. (vgl. § 10455 vom 15.12.2005 zu M 198 vom 16.09.2005, hier Ziffer 2.3).

Weiter berücksichtigt die Beschlussvorlage, dass gemäß § 74 Absatz 5 SGB VIII bei der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger vergleichbare Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden sind und dass die Einrichtungen der freien Träger ein inhaltlich und zeitlich differenzierteres Angebot mit angemessenem Personal vorhalten können.

Die Beschlussvorlage sieht aus organisatorischen und finanziellen Gründen eine schrittweise Realisierung dieses neuen Personalbemessungssystems beginnend 2007 bis 2010 vor.

Zu I Ziffer 2:

Die Hessische Landesregierung hat angekündigt, als Teil des Programms "BAMBINI“ (Hessisches Sozialministerium) ab dem 01.01.2007 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs einen Fonds bereit zu stellen, aus dem Kommunen Pauschalbeträge enthalten, wenn sie für eine bestimmte Betreuungszeit eine Freistellung von Elternentgelten für das 3. Kindergartenjahr gewährleisten.

Zu I Ziffer 3:

Das Land Hessen hat zurzeit nicht die Absicht, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern generell auf Fachhochschulniveau anzuheben.

Zu II und III:

Um trägerübergreifend die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für erweiterte Öffnungs- und Betreuungszeiten und für eine weitere Erhöhung des Anteils der Ganztags- und Zweidrittelplätze zu schaffen, hat der Magistrat im Mai 2006 eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Fördermodalitäten im Kita-Bereich (Grundlage: definierte Anforderungen und Leistungsstandards) eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und den Dachverbänden der Kita-Trägerbereiche zusammen und wird voraussichtlich bis Jahresende 2006 ihre Beratungen mit Empfehlungen für die anstehenden Verhandlungen zu neuen Fördervereinbarungen abschließen.

Im Hinblick auf erweiterte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen ist nach bisherigem Diskussionsstand vorgesehen, die zurzeit im überwiegenden Teil der Kindertageseinrichtungen bestehende tägliche Öffnungszeit von 9 – 9,5 Stunden (in der Regel 07.30 bis 17.00 Uhr) um ein Frühöffnungsmodul (30 Minuten) und um ein bis zwei Verlängerungsmodule von je einer Stunde (d.h. bis 18.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr) zu ergänzen. Die Entscheidung über die finanzielle Förderung der zusätzlichen Zeitmodule wird an Bedarfskriterien gebunden sein.

Es ist vorgesehen, im Entwurf des Haushaltsplans 2007 zusätzliche Mittel für die Einführung erweiterter Öffnungszeiten in einem Teil der Kindertageseinrichtungen zu veranschlagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2005NRNR 2111Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles BetreuungsangebotSTVV-Antrag · GRÜNE
  2. 28. April 2006BB 245Frühe Bildung braucht mehr Qualität Inhaltlich und zeitlich differenzierte Angebote mit angemessenem Personal Eltern brauchen ein flexibles BetreuungsangebotMagistratsbericht
  3. 1. September 2006MM 175Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in städtischen KindertageseinrichtungenMagistratsvortrag
  4. 22. September 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    BB 392Frühe Bildung brauche mehr Qualität
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 9 · 30.10.2006
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 2 · 31.10.2006
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 5 · 06.11.2006
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Kenntnis)

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