Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 vom 26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag zurückgegeben: Zusätzlich zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen Beschlussfassung zuzuführen. Begründung: Ziel des Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu gewährleisten. In dem Baufenster, in dem sich die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten, nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2010, NR 2098
Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 vom 26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag zurückgegeben: Zusätzlich zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen Beschlussfassung zuzuführen.
Begründung: Ziel des Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu gewährleisten. In dem Baufenster, in dem sich die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten, nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 146 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.12.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2010MM 146Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 24. November 2010Sie sind hierNRNR 2098Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: SatzungsbeschlussSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) sowie FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 146 und NR 2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 146 = Annahme ohne Zusatz, NR 2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Annahme) NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung) Stv. Holtz (NR 2003 und OA 1186 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003), FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP; NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)