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Sinnvolle und schnelle Entwicklung auf dem Naxos-Gelände sichern

Vorlagentyp: NRFDP
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

auf dem Naxos-Gelände sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M149 / 2010 wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 1. Die Erbbaugrundstücke G1 bis G5 werden zügig entsprechend der Vorlage M149/ vergeben, allerdings mit der Maßgabe, dass alle fünf Bewerber genossenschaftliche Wohnprojekt als eG, d.h. ohne Eigentumsbildung realisieren. 2. Das Erbbaugrundstück G6 wird bis auf Weiteres, d. h. bis über künftige Nutzung der Naxos-Halle entschieden ist, nicht vergeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, erneut Verhandlungen mit potentiellen Investoren über eine zukünftige Nutzung der Naxos-Halle aufzunehmen, mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit einer kulturellen Nutzung darzustellen.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle der Stadt weitere Flächen für genossenschaftliches Wohnen ausgewiesen werden können. Hierbei ist z. B. auch die Bürostadt Niederrad in die Prüfung einzubeziehen. Weiterhin sind bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit genossenschaftlichen Wohnens in Teilbereichen zu prüfen. Begründung: Das Stadtparlament hatte beschlossen, 1/3 der Fläche auf dem Naxos-Gelände an genossenschaftliche Wohnprojekte zu vergeben. Die Realisierung von genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnprojekten muss auch weiterhin in der Stadt befördert werden. Frankfurt muss zu einem routinierteren Umgang mit solchen Wohnprojekten kommen, wie beispielsweise die Stadt Berlin und Hamburg, weshalb weitere Grundstücke für eine solche Entwicklung in Frankfurt ausgewiesen werden müssen. Daher sind die Erbbaugrundstücke G1 bis G5 nun auch zügig als genossenschaftliche Wohnprojekte zu beschließen. Die Projektgruppe Baumaßschneider, die auf dem Gelände G1 den Zuschlag erhalten sollen, haben bereits signalisiert, dass sie sich genauso gut eine genossenschaftliche Organisation (entgegen der heutigen Eigentumsbildung) vorstellen können. Daher spricht nichts gegen eine Vergabe unter diesen o.g. geänderten Bedingungen. Die Konzepte der Bürgerstadt AG (Parzelle G6) mit der geplanten Eigentumsbildung entsprechen aber nicht dem genossenschaftlichen Wohngedanken. Zwar ist die Grundidee des Musikerhauses durchaus positiv, diese kann aber auch an anderer Stelle als ausgerechnet auf einem für genossenschaftliche Wohnprojekte vorgesehenen Grundstück realisiert werden. Die Subventionierung ist für ein solches Projekt an dieser Stelle nicht zwingend notwendig. Hinzu kommt, dass die weitere Entwicklung der Naxos-Halle in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden muss. Ein Investor, der ein grundsätzlich begrüßenswertes Modell aus Marknutzung und Kulturnutzung in Erwägung gezogen hatte, nimmt von einem Engagement Abstand, sollte das Grundstück G6 bebaut werden. Die Halle wäre in diesem Fall rundum verstellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Verpflichtung, mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen. Es muss doch allen klar sein, dass, sollte kein Privater in die Halle investieren, langfristige die Stadt selbst bis zu 20 Millionen in die grundsätzliche Hallenentwicklung investieren muss. Die bereits seit Jahren vertagte Entscheidung über die Zukunft der Naxos-Halle hatte bereits dazu geführt, dass die Stadt zur kurzfristigen Sicherung der momentanen Zwischennutzung außerplanmäßig über eine Million Euro investieren musste, was insbesondere von der FDP Fraktion kritisiert wurde. Sollte auch weiterhin kein tragfähiges Investorenkonzept für die Halle entwickelt werden und sie ohne langfristige Nutzungsperspektive im Eigentum der Stadt verbleibt, besteht die Gefahr, dass sie für die Stadt zu einem finanziellen Fass ohne Boden wird. Dies kann weder im Sinne des Kämmerers und schon gar nicht im Sinne der Steuer zahlenden Bürgerschaft sein.

Inhalt

Antrag vom 17.09.2010, NR 2002

Betreff: Sinnvolle und schnelle Entwicklung auf dem Naxos-Gelände sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M149 / 2010 wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 1. Die Erbbaugrundstücke G1 bis G5 werden zügig entsprechend der Vorlage M149/ vergeben, allerdings mit der Maßgabe, dass alle fünf Bewerber genossenschaftliche Wohnprojekt als eG, d.h. ohne Eigentumsbildung realisieren. 2. Das Erbbaugrundstück G6 wird bis auf Weiteres, d. h. bis über künftige Nutzung der Naxos-Halle entschieden ist, nicht vergeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, erneut Verhandlungen mit potentiellen Investoren über eine zukünftige Nutzung der Naxos-Halle aufzunehmen, mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit einer kulturellen Nutzung darzustellen.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle der Stadt weitere Flächen für genossenschaftliches Wohnen ausgewiesen werden können. Hierbei ist z. B. auch die Bürostadt Niederrad in die Prüfung einzubeziehen. Weiterhin sind bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit genossenschaftlichen Wohnens in Teilbereichen zu prüfen. Begründung: Das Stadtparlament hatte beschlossen, 1/3 der Fläche auf dem Naxos-Gelände an genossenschaftliche Wohnprojekte zu vergeben. Die Realisierung von genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnprojekten muss auch weiterhin in der Stadt befördert werden. Frankfurt muss zu einem routinierteren Umgang mit solchen Wohnprojekten kommen, wie beispielsweise die Stadt Berlin und Hamburg, weshalb weitere Grundstücke für eine solche Entwicklung in Frankfurt ausgewiesen werden müssen. Daher sind die Erbbaugrundstücke G1 bis G5 nun auch zügig als genossenschaftliche Wohnprojekte zu beschließen. Die Projektgruppe Baumaßschneider, die auf dem Gelände G1 den Zuschlag erhalten sollen, haben bereits signalisiert, dass sie sich genauso gut eine genossenschaftliche Organisation (entgegen der heutigen Eigentumsbildung) vorstellen können. Daher spricht nichts gegen eine Vergabe unter diesen o.g. geänderten Bedingungen. Die Konzepte der Bürgerstadt AG (Parzelle G6) mit der geplanten Eigentumsbildung entsprechen aber nicht dem genossenschaftlichen Wohngedanken. Zwar ist die Grundidee des Musikerhauses durchaus positiv, diese kann aber auch an anderer Stelle als ausgerechnet auf einem für genossenschaftliche Wohnprojekte vorgesehenen Grundstück realisiert werden. Die Subventionierung ist für ein solches Projekt an dieser Stelle nicht zwingend notwendig. Hinzu kommt, dass die weitere Entwicklung der Naxos-Halle in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden muss. Ein Investor, der ein grundsätzlich begrüßenswertes Modell aus Marknutzung und Kulturnutzung in Erwägung gezogen hatte, nimmt von einem Engagement Abstand, sollte das Grundstück G6 bebaut werden. Die Halle wäre in diesem Fall rundum verstellt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Verpflichtung, mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen. Es muss doch allen klar sein, dass, sollte kein Privater in die Halle investieren, langfristige die Stadt selbst bis zu 20 Millionen in die grundsätzliche Hallenentwicklung investieren muss. Die bereits seit Jahren vertagte Entscheidung über die Zukunft der Naxos-Halle hatte bereits dazu geführt, dass die Stadt zur kurzfristigen Sicherung der momentanen Zwischennutzung außerplanmäßig über eine Million Euro investieren musste, was insbesondere von der FDP Fraktion kritisiert wurde. Sollte auch weiterhin kein tragfähiges Investorenkonzept für die Halle entwickelt werden und sie ohne langfristige Nutzungsperspektive im Eigentum der Stadt verbleibt, besteht die Gefahr, dass sie für die Stadt zu einem finanziellen Fass ohne Boden wird. Dies kann weder im Sinne des Kämmerers und schon gar nicht im Sinne der Steuer zahlenden Bürgerschaft sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 149 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.09.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2010MM 149Vergabe von Teilflächen des Naxos-Geländes im Erbbaurecht an genossenschaftliche und gemeinschaftliche WohnprojekteMagistratsvortrag
  2. 17. September 2010Sie sind hier
    NRNR 2002Sinnvolle und schnelle Entwicklung auf dem Naxos-Gelände sichern
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 67
Angenommen
1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2002 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDLinkeFAG
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (M 149 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und FAG gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FDP; CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 149 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 28.09.2010
TO I, TOP 21
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2002 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAGFreie Wähler
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 149 = Annahme, NR 2002 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFAGFreie WählerSPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002) zu 2. Ziffern I.1 und II.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer I.2: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer I.3: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (=Annahme) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffer wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, erneut Verhandlungen mit potenziellen Investoren über eine zukünftige Nutzung der Naxos-Halle erst nach Aufgabe der Nutzung als Theater durch Willy Praml aufzunehmen, mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit einer kulturellen Nutzung darzustellen.") Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 149 = Annahme, NR 2002 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 30.09.2010
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 7: Die Vorlage NR 2002 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (9 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 1810 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1939 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1941 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1969 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 2002 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 9. Die Vorlage NR 1954 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 7)
Zustimmung:
SPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFAGFreie WählerSPDGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) und FAG (Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 5. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002) zu 7. Ziffern I.1 und II.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer I.2: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer I.3: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (=Annahme) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffer wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, erneut Verhandlungen mit potenziellen Investoren über eine zukünftige Nutzung der Naxos-Halle erst nach Aufgabe der Nutzung als Theater durch Willy Praml aufzunehmen, mit dem Ziel, eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit einer kulturellen Nutzung darzustellen.") zu 8. Ziffern 1. bis 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 9. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2002)

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