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Kitas barrierefrei bauen

Vorlagentyp: NRPiraten
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Neu- und Umbauten von städtischen Kindertagesstätten sind barrierefrei nach DIN 18040-1 zu realisieren. Begründung: "Nach dem bis heute geltenden üblichen Standard" (Zitat aus B 343/2011) sind Neubauten von städtischen Kitas nicht zwingend barrierefrei zu bauen. Es wäre auszudiskutieren, ob Kitas gemäß § 46 HBO öffentliche zugängliche Einrichtungen sind. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention nicht diskriminiert werden dürfen, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 14/2011 bestätigt. Dies betrifft nicht nur Kinder mit Behinderungen, sondern auch Eltern und Betreuer, die einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang bzw. Arbeitsplatz haben. DIN 18040-1 regelt das barrierefreie Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude und berücksichtigt dabei mehr als nur einen rollstuhlgerechten Zugang, beispielsweise auch Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Die Bedeutung der Norm wurde in der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften" der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder vom

  1. Juni 2011 betont. Darin wird u. a. angeregt, auch die nicht-öffentlichen Teile der Gebäude einzubeziehen. Auch bei Kindergärtnerinnen steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, eine Behinderung zu erwerben.

Inhalt

Antrag vom 03.01.2012, NR 183

Betreff: Kitas barrierefrei bauen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Neu- und Umbauten von städtischen Kindertagesstätten sind barrierefrei nach DIN 18040-1 zu realisieren.

Begründung: "Nach dem bis heute geltenden üblichen Standard" (Zitat aus B 343/2011) sind Neubauten von städtischen Kitas nicht zwingend barrierefrei zu bauen. Es wäre auszudiskutieren, ob Kitas gemäß § 46 HBO öffentliche zugängliche Einrichtungen sind. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention nicht diskriminiert werden dürfen, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 14/2011 bestätigt. Dies betrifft nicht nur Kinder mit Behinderungen, sondern auch Eltern und Betreuer, die einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang bzw. Arbeitsplatz haben. DIN 18040-1 regelt das barrierefreie Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude und berücksichtigt dabei mehr als nur einen rollstuhlgerechten Zugang, beispielsweise auch Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Die Bedeutung der Norm wurde in der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften" der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder vom

  1. Juni 2011 betont. Darin wird u. a. angeregt, auch die nicht-öffentlichen Teile der Gebäude einzubeziehen. Auch bei Kindergärtnerinnen steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, eine Behinderung zu erwerben. Bericht des Magistrats vom 10.04.2012, B 148 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.01.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2012Sie sind hier
    NRNR 183Kitas barrierefrei bauen
    STVV-Antrag · Piraten
  2. 10. April 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 148Kitas barrierefrei bauenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 11 · 16.01.2012
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 183 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 6 · 23.01.2012
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkePiraten
Enthaltung:
NPD
Sonstige:
Freie Wähler (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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