Kitas barrierefrei bauen
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Neu- und Umbauten von städtischen Kindertagesstätten sind barrierefrei nach DIN 18040-1 zu realisieren. Begründung: "Nach dem bis heute geltenden üblichen Standard" (Zitat aus B 343/2011) sind Neubauten von städtischen Kitas nicht zwingend barrierefrei zu bauen. Es wäre auszudiskutieren, ob Kitas gemäß § 46 HBO öffentliche zugängliche Einrichtungen sind. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention nicht diskriminiert werden dürfen, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 14/2011 bestätigt. Dies betrifft nicht nur Kinder mit Behinderungen, sondern auch Eltern und Betreuer, die einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang bzw. Arbeitsplatz haben. DIN 18040-1 regelt das barrierefreie Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude und berücksichtigt dabei mehr als nur einen rollstuhlgerechten Zugang, beispielsweise auch Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Die Bedeutung der Norm wurde in der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften" der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder vom
- Juni 2011 betont. Darin wird u. a. angeregt, auch die nicht-öffentlichen Teile der Gebäude einzubeziehen. Auch bei Kindergärtnerinnen steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, eine Behinderung zu erwerben.
Inhalt
Antrag vom 03.01.2012, NR 183
Betreff: Kitas barrierefrei bauen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Neu- und Umbauten von städtischen Kindertagesstätten sind barrierefrei nach DIN 18040-1 zu realisieren.
Begründung: "Nach dem bis heute geltenden üblichen Standard" (Zitat aus B 343/2011) sind Neubauten von städtischen Kitas nicht zwingend barrierefrei zu bauen. Es wäre auszudiskutieren, ob Kitas gemäß § 46 HBO öffentliche zugängliche Einrichtungen sind. Unstrittig ist, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention nicht diskriminiert werden dürfen, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 14/2011 bestätigt. Dies betrifft nicht nur Kinder mit Behinderungen, sondern auch Eltern und Betreuer, die einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang bzw. Arbeitsplatz haben. DIN 18040-1 regelt das barrierefreie Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude und berücksichtigt dabei mehr als nur einen rollstuhlgerechten Zugang, beispielsweise auch Anforderungen von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Die Bedeutung der Norm wurde in der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften" der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder vom
- Juni 2011 betont. Darin wird u. a. angeregt, auch die nicht-öffentlichen Teile der Gebäude einzubeziehen. Auch bei Kindergärtnerinnen steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, eine Behinderung zu erwerben. Bericht des Magistrats vom 10.04.2012, B 148 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.01.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2012Sie sind hierNRNR 183Kitas barrierefrei bauenSTVV-Antrag · Piraten
- 10. April 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 148Kitas barrierefrei bauenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)