Stadthaus/Überbauung Archäologischer Garten
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Garten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für das sogenannte Stadthaus ein über die angemessene Präsentation der Überreste und geschichtlichen Bedeutung des sogenannten archäologischen Gartens hinausreichendes Nutzungskonzept zu erstellen, das folgende Vorgaben berücksichtigt: a) angestrebt wird eine kulturelle Nutzung in Form eines Kinder- und Jugendkulturhauses (entsprechend NR 1300 / 2009), b) eine ausschließliche Nutzung als Repräsentationsstätte für den Magistrat und private Interessenten ("Bürgerhaus deluxe") ist ebenso auszuschließen wie eine etwaige Nutzung als touristisches Informationszentrum. 2. bei der Formulierung der Vorgaben für die Überarbeitung der Wettbewerbsentwürfe für das sogenannte Stadthaus sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) eine vollständige Begehbarkeit des archäologischen Gartens muss gewährleistet sein, eine Ausführung - auch in Teilen - als "Kriechkeller" ist auszuschließen, b) die tatsächliche Raumkubatur der historischen Königshalle einschließlich deren Anbauten muss erkennbar sein, c) die Blickachse von innen (vom Standort Archäologischer Garten aus gesehen) nach außen in östlicher Richtung zum Dom und westlicher Richtung zum Römer bzw. Steinernen Haus muss gewährleistet sein, d) damit die einmalige historische Bedeutung der Fundamente unserer zwölfhundertjährigen Stadtgeschichte für Besucher erfassbar wird, müssen die Voraussetzungen zur musealen und didaktische Aufbereitung und Vermittlung der historischen Zusammenhänge geschaffen und entsprechend bereits bei der Raumplanung berücksichtigt werden. 3. bald möglichst zu klären, welche Institution für den Archäologische Garten und dessen Präsentation in den zukünftigen Räumen des Stadthauses die Verantwortung und Zuständigkeit übertragen bekommt (z. B. Historisches oder Archäologisches Museum). Diejenige Institution, welche die Verantwortung übertragen bekommt, ist in die weiteren Planungen des Stadthauses mit einzubeziehen. Begründung: Zu
- Bisher hat der Magistrat für das zukünftige Stadthaus noch kein schlüssiges Nutzungskonzept vorgelegt. In der Ausschreibung für den Architektenwettbewerb war lediglich vage von einem Besucherzentrum die Rede, was immer man darunter verstehen kann. Entsprechend wenig überzeugend ist das Wettbewerbsergebnis hinsichtlich der Innenraumgestaltung bei den vier Preisträgern. Angeblich favorisiert der Magistrat dem Wunsch des Hauptamtes folgend und die Mitsprache der Stadtverordnetenversammlung umgehend weiteren städtischen Versammlungssaal nebst der entsprechenden Infrastruktur als dominierendes Nutzungselement für das Stadthaus. Dies wäre nichts anderes als ein teures Bürgerhaus mit geschichtsträchtigem Keller. Eine solche Nutzung erscheint angesichts der Lage und der Bedeutung des Gebäudes als eher wenig angemessen. Zu
- Vollständige Begehbarkeit des archäologischen Gartens muss sichergestellt sein, da nur auf diese Weise die Erlebbarkeit der historischen Ebenen umfassend gegeben ist. Daher sind Planungen, die einen "Kriechkeller" vorsehen, entsprechend zu korrigieren. Eine direkte Blickbeziehung von innen nach außen, also vom Archäologischen Garten nach Osten zum Dom und nach Westen in Richtung Römer / Steinernes Haus, ist wünschenswert, denn sie würde dem Besucher ermöglichen, die Bedeutung seines eingenommenen Standortes als zentralen Kern der Frankfurter Stadtgeschichte wahrzunehmen und zu verstehen. Die tatsächliche Raumkubatur der ehemaligen Königshalle und ihrer Anbauten sollte zum besseren Verständnis für die Dimension des historischen Gebäudes sichtbar gemacht werden, wobei auch geeignete lichttechnische oder graphische Hilfsmittel eingesetzt werden können. Zu
- Dem Vernehmen nach soll die Verantwortung für den Archäologischen Garten dem Archäologischen Museum übertragen werden. Eine Bestätigung hierfür liegt den Stadtverordneten bisher nicht vor. Auch wurden sie in eine entsprechende Entscheidung - sofern es eine geben haben sollte - nicht mit eingebunden.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2010, NR 1754
Betreff: Stadthaus/Überbauung Archäologischer Garten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für das sogenannte Stadthaus ein über die angemessene Präsentation der Überreste und geschichtlichen Bedeutung des sogenannten archäologischen Gartens hinausreichendes Nutzungskonzept zu erstellen, das folgende Vorgaben berücksichtigt: a) angestrebt wird eine kulturelle Nutzung in Form eines Kinder- und Jugendkulturhauses (entsprechend NR 1300 / 2009), b) eine ausschließliche Nutzung als Repräsentationsstätte für den Magistrat und private Interessenten ("Bürgerhaus deluxe") ist ebenso auszuschließen wie eine etwaige Nutzung als touristisches Informationszentrum. 2. bei der Formulierung der Vorgaben für die Überarbeitung der Wettbewerbsentwürfe für das sogenannte Stadthaus sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) eine vollständige Begehbarkeit des archäologischen Gartens muss gewährleistet sein, eine Ausführung - auch in Teilen - als "Kriechkeller" ist auszuschließen, b) die tatsächliche Raumkubatur der historischen Königshalle einschließlich deren Anbauten muss erkennbar sein, c) die Blickachse von innen (vom Standort Archäologischer Garten aus gesehen) nach außen in östlicher Richtung zum Dom und westlicher Richtung zum Römer bzw. Steinernen Haus muss gewährleistet sein, d) damit die einmalige historische Bedeutung der Fundamente unserer zwölfhundertjährigen Stadtgeschichte für Besucher erfassbar wird, müssen die Voraussetzungen zur musealen und didaktische Aufbereitung und Vermittlung der historischen Zusammenhänge geschaffen und entsprechend bereits bei der Raumplanung berücksichtigt werden. 3. bald möglichst zu klären, welche Institution für den Archäologische Garten und dessen Präsentation in den zukünftigen Räumen des Stadthauses die Verantwortung und Zuständigkeit übertragen bekommt (z. B. Historisches oder Archäologisches Museum). Diejenige Institution, welche die Verantwortung übertragen bekommt, ist in die weiteren Planungen des Stadthauses mit einzubeziehen.
Begründung: Zu
- Bisher hat der Magistrat für das zukünftige Stadthaus noch kein schlüssiges Nutzungskonzept vorgelegt. In der Ausschreibung für den Architektenwettbewerb war lediglich vage von einem Besucherzentrum die Rede, was immer man darunter verstehen kann. Entsprechend wenig überzeugend ist das Wettbewerbsergebnis hinsichtlich der Innenraumgestaltung bei den vier Preisträgern. Angeblich favorisiert der Magistrat dem Wunsch des Hauptamtes folgend und die Mitsprache der Stadtverordnetenversammlung umgehend weiteren städtischen Versammlungssaal nebst der entsprechenden Infrastruktur als dominierendes Nutzungselement für das Stadthaus. Dies wäre nichts anderes als ein teures Bürgerhaus mit geschichtsträchtigem Keller. Eine solche Nutzung erscheint angesichts der Lage und der Bedeutung des Gebäudes als eher wenig angemessen. Zu
- Vollständige Begehbarkeit des archäologischen Gartens muss sichergestellt sein, da nur auf diese Weise die Erlebbarkeit der historischen Ebenen umfassend gegeben ist. Daher sind Planungen, die einen "Kriechkeller" vorsehen, entsprechend zu korrigieren. Eine direkte Blickbeziehung von innen nach außen, also vom Archäologischen Garten nach Osten zum Dom und nach Westen in Richtung Römer / Steinernes Haus, ist wünschenswert, denn sie würde dem Besucher ermöglichen, die Bedeutung seines eingenommenen Standortes als zentralen Kern der Frankfurter Stadtgeschichte wahrzunehmen und zu verstehen. Die tatsächliche Raumkubatur der ehemaligen Königshalle und ihrer Anbauten sollte zum besseren Verständnis für die Dimension des historischen Gebäudes sichtbar gemacht werden, wobei auch geeignete lichttechnische oder graphische Hilfsmittel eingesetzt werden können. Zu
- Dem Vernehmen nach soll die Verantwortung für den Archäologischen Garten dem Archäologischen Museum übertragen werden. Eine Bestätigung hierfür liegt den Stadtverordneten bisher nicht vor. Auch wurden sie in eine entsprechende Entscheidung - sofern es eine geben haben sollte - nicht mit eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2010Sie sind hierNRNR 1754Stadthaus/Überbauung Archäologischer GartenSTVV-Antrag · FDP
- 2. August 2010Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 489Stadthaus/Überbauung Archäologischer GartenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Stv. Schenk gegen LINKE., FREIE WÄHLER, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme)