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Erhaltungssatzung Bornheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (2) BauGB

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
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Begründung

Aufstellungsbeschluss - § 172 (2) BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das nördliche Kerngebiet von Alt-Bornheim ist eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 30.06.2009 zum Aufstellungsbeschluss. Er ist umgrenzt durch die Straßen (von Norden im Uhrzeigersinn) Am Rötheneck, Am Ameisenberg, Ilbenstädter Straße, Eulengasse, Enkheimer Str., Inheidener Str., Buchwaldstraße, Falltorstraße, Florstädter Straße, Löwengasse, Rendeler Straße und Seckbacher Landstr. und umfasst innerhalb dieses Gebietes die Straßen Eulengasse, Turmstraße, Große und Kleine Spillingsgasse, Alt-Bornheim, Freihofstraße, Löwengasse, Berger Straße, Enkheimer Straße, Buchwaldstraße, Falltorstraße, Florstädter Straße, Am Rötheneck, Am Ameisenberg, Ilbenstädter Straße, Saalburgstraße, Heidestraße, Rendeler Straße und Seckbacher Landstraße. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung sind, den noch vorhandenen dörflichem Charakter, die gründerzeitliche Bebauung sowie die ortsbildprägenden, städtebaulich, stadthistorisch oder künstlerisch bedeutsamen Gebäude zu erhalten Um die baulichen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern, ist der Erlass der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB erforderlich. Anlage Lageplan (ca. 1,3 MB)

Inhalt

Antrag vom 10.09.2009, NR 1550

Betreff: Erhaltungssatzung Bornheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (2) BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das nördliche Kerngebiet von Alt-Bornheim ist eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 30.06.2009 zum Aufstellungsbeschluss. Er ist umgrenzt durch die Straßen (von Norden im Uhrzeigersinn) Am Rötheneck, Am Ameisenberg, Ilbenstädter Straße, Eulengasse, Enkheimer Str., Inheidener Str., Buchwaldstraße, Falltorstraße, Florstädter Straße, Löwengasse, Rendeler Straße und Seckbacher Landstr. und umfasst innerhalb dieses Gebietes die Straßen Eulengasse, Turmstraße, Große und Kleine Spillingsgasse, Alt-Bornheim, Freihofstraße, Löwengasse, Berger Straße, Enkheimer Straße, Buchwaldstraße, Falltorstraße, Florstädter Straße, Am Rötheneck, Am Ameisenberg, Ilbenstädter Straße, Saalburgstraße, Heidestraße, Rendeler Straße und Seckbacher Landstraße. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Erhaltungssatzung sind, den noch vorhandenen dörflichem Charakter, die gründerzeitliche Bebauung sowie die ortsbildprägenden, städtebaulich, stadthistorisch oder künstlerisch bedeutsamen Gebäude zu erhalten Um die baulichen und städtebaulichen Qualitäten zu sichern, ist der Erlass der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB erforderlich. Anlage Lageplan (ca. 1,3 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2009Sie sind hier
    NRNR 1550Erhaltungssatzung Bornheim hier: Aufstellungsbeschluss - § 172 (2) BauGB
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 4. Oktober 2013MM 181Erhaltungssatzung Nr. 44 - Frankfurt am Main - Ortskern Alt-Bornheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 36 · 27.10.2009
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1550 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.11.2009
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 1550 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.11.2009
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 1550 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL

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