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Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden!

Vorlagentyp: NRCDU
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Im Antrag wird gefordert, die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au zu beenden und zukünftig solche Besetzungen zeitnah zu räumen. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Einhaltung des Eigentumsrechts und der gesetzlichen Grundlagen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die schnellstmögliche Räumung der besetzten Immobilie und ein klares Zeichen gegen illegale Hausbesetzungen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim schnellstmöglich räumen zu lassen. Außerdem sollen zukünftige Besetzungen städtischer Liegenschaften immer zeitnah geräumt werden.

Begründung

Die Frage 3.444 der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 thematisierte im Nachgang die Hausbesetzung und Räumung in der Lahnstraße. Auf die Frage, ob diese Räumung auch Auswirkungen auf die Besetzung In der Au habe, führte Stadträtin Weber folgendes aus: "Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus." Der Magistrat benötigt offensichtlich einen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, um hinsichtlich dieser rechtswidrig besetzten städtischen Liegenschaft aktiv zu werden. Hausbesetzungen sind in Deutschland grundsätzlich illegal, da sie das Eigentumsrecht des Eigentümers verletzen. Nach "§ 123 StGB - Hausfriedensbruch" macht sich strafbar, wer "in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt". Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn der Eigentümer die Besetzung stillschweigend duldet bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist Anzeige erstattet. Diese Duldungen oder Fristverstreichungen im Frankfurter Stadtgebiet müssen aufhören. Mit Hausbesetzern sollte nicht verhandelt werden, sondern geltendes Recht muss durchgesetzt werden. Hausbesetzer dürfen für ihr rechtswidriges Handeln nicht belohnt werden. Die FAZ berichtete am 01.10.2025, dass der hessische Innenminister in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag bzgl. der mehrere Wochen lang besetzten städtischen Liegenschaft in der Frankfurter Lahnstraße u.a. mitteilte, dass eine Kommune durch die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet sei, "ihre Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich" zu verwalten. Außerdem habe laut Innenminister die Landesregierung "kein Verständnis dafür, wenn Hausbesetzungen geduldet werden."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2025FF 3444Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zustFragestunde-Frage
  2. 29. Oktober 2025Sie sind hier
    NRNR 1414Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden!
    STVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 7
Sitzung 42 · 25.11.2025
TO I, TOP 15
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linke
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 9
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Sonstige:
Gartenpartei (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 = Ablehnung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 40 · 08.12.2025
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
FDPAfD
Sonstige:
Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 36
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)Gartenpartei (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 5
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGAfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351)

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