Kriterien für die Vergabe der Arthur-von-Weinberg-Plakette für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen Unternehmen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Arthur-von-Weinberg-Plakette für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen Unternehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 97 vom 30.04.2009 zurückzuziehen und durch die ursprüngliche Version (M 194 vom 24.10.2008) zu ersetzen. Begründung: Mit der Vorlage M 97 vom 30.04.2009 hat der Magistrat die ursprüngliche Vorlage M 194 vom 24.10.2008 zurückgezogen. Beide Vorlagen haben die Einrichtung einer Ehrung für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen Unternehmen in Frankfurt am Main zum Gegenstand, die nach dem Frankfurter Ehrenbürger Arthur von Weinberg benannt werden soll. Die beiden Vorlagen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Voraussetzungen für die Vergabe der Auszeichnung. Während die Arthur-von-Weinberg-Plakette in der ersten Fassung (M 194) "für bürgerschaftliches Engagement" vergeben werden soll, wird in der aktuellen Fassung (M 97) "herausragendes mäzenatisches Wirken" gefordert. Als Kriterien werden in der ersten Fassung (M 194) beispielhaft u.a. genannt: "Unterstützung insbesondere von sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Projekten, beispielgebende Integration von behinderten oder sozial benachteiligten Menschen, Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schaffung von Ausbildungsplätzen über den betrieblichen Bedarf hinaus, gezielte Auftragsvergabe an gemeinnützige Organisationen". In der aktuellen Fassung werden "ein herausragendes oder langjähriges mäzenatisches Wirken durch Gründung und Finanzierung einer gemeinnützigen Stiftung, Förderung von Personen, Institutionen oder Projekten in sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen oder ökologischen Bereichen, durch Geld- bzw. Sachzuwendungen oder in sonstiger Weise" als Kriterien genannt. Auszeichnungswürdig sollen nach der neuen Fassung praktisch nur noch mäzenatische Aktivitäten sein, also die Förderung durch Geld oder geldwerte Mittel, während andere Formen bürgerschaftlichen Engagements ("beispielgebende Integration von behinderten oder sozial benachteiligten Menschen, Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schaffung von Ausbildungsplätzen über den betrieblichen Bedarf hinaus") nicht mehr aufgeführt werden. Von der Ehrung werden somit solche mittelständischen Unternehmen ausgeschlossen, die sich zwar in vorbildlicher Weise sozial engagieren, jedoch nicht in der Lage sind, finanzielle Mittel für Stiftungen aufzubringen. Die aktuelle Version der Vorlage setzt ein falsches Signal, weil sie einseitig das Mäzenatentum auszeichnet, das von einigen (nicht allen!) Unternehmen steuerlich begünstigt gezielt zu Werbezwecken eingesetzt wird, während gerade die - nicht materiellen - und besonders auszeichnungswürdigen Aktivitäten als Grundlage bürgerschaftlichen Engagements nicht mehr erwähnt werden. Der Magistrat sollte daher aufgefordert werden, die Vorlage M 97 zurückzuziehen und durch die ursprüngliche Vorlage M 194 zu ersetzen.
Inhalt
Antrag vom 19.05.2009, NR 1396
Betreff: Kriterien für die Vergabe der Arthur-von-Weinberg-Plakette für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen Unternehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 97 vom 30.04.2009 zurückzuziehen und durch die ursprüngliche Version (M 194 vom 24.10.2008) zu ersetzen.
Begründung: Mit der Vorlage M 97 vom 30.04.2009 hat der Magistrat die ursprüngliche Vorlage M 194 vom 24.10.2008 zurückgezogen. Beide Vorlagen haben die Einrichtung einer Ehrung für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen Unternehmen in Frankfurt am Main zum Gegenstand, die nach dem Frankfurter Ehrenbürger Arthur von Weinberg benannt werden soll. Die beiden Vorlagen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Voraussetzungen für die Vergabe der Auszeichnung. Während die Arthur-von-Weinberg-Plakette in der ersten Fassung (M 194) "für bürgerschaftliches Engagement" vergeben werden soll, wird in der aktuellen Fassung (M 97) "herausragendes mäzenatisches Wirken" gefordert. Als Kriterien werden in der ersten Fassung (M 194) beispielhaft u.a. genannt: "Unterstützung insbesondere von sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Projekten, beispielgebende Integration von behinderten oder sozial benachteiligten Menschen, Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schaffung von Ausbildungsplätzen über den betrieblichen Bedarf hinaus, gezielte Auftragsvergabe an gemeinnützige Organisationen". In der aktuellen Fassung werden "ein herausragendes oder langjähriges mäzenatisches Wirken durch Gründung und Finanzierung einer gemeinnützigen Stiftung, Förderung von Personen, Institutionen oder Projekten in sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen oder ökologischen Bereichen, durch Geld- bzw. Sachzuwendungen oder in sonstiger Weise" als Kriterien genannt. Auszeichnungswürdig sollen nach der neuen Fassung praktisch nur noch mäzenatische Aktivitäten sein, also die Förderung durch Geld oder geldwerte Mittel, während andere Formen bürgerschaftlichen Engagements ("beispielgebende Integration von behinderten oder sozial benachteiligten Menschen, Förderung von ehrenamtlichem Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schaffung von Ausbildungsplätzen über den betrieblichen Bedarf hinaus") nicht mehr aufgeführt werden. Von der Ehrung werden somit solche mittelständischen Unternehmen ausgeschlossen, die sich zwar in vorbildlicher Weise sozial engagieren, jedoch nicht in der Lage sind, finanzielle Mittel für Stiftungen aufzubringen. Die aktuelle Version der Vorlage setzt ein falsches Signal, weil sie einseitig das Mäzenatentum auszeichnet, das von einigen (nicht allen!) Unternehmen steuerlich begünstigt gezielt zu Werbezwecken eingesetzt wird, während gerade die - nicht materiellen - und besonders auszeichnungswürdigen Aktivitäten als Grundlage bürgerschaftlichen Engagements nicht mehr erwähnt werden. Der Magistrat sollte daher aufgefordert werden, die Vorlage M 97 zurückzuziehen und durch die ursprüngliche Vorlage M 194 zu ersetzen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 97 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.05.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2009MM 97Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern für herausragendes mäzenatisches Wirken in Frankfurt am Main (Arthur von Weinberg-Plakette)Magistratsvortrag
- 19. Mai 2009Sie sind hierNRNR 1396Kriterien für die Vergabe der Arthur-von-Weinberg-Plakette für bürgerschaftliches Engagement von mittelständischen UnternehmenSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD und FAG (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 97 = Ablehnung, NR 1396 = Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (M 97 und NR 1396 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 194 durch die Vorlage M 97 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage M 97 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.