Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der Schloßhecke
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Schloßhecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. zu prüfen, ob die durch die Bauaufsichtsbehörde für das Bauvorhaben "Auf der Schlosshecke" (siehe Anfragen A 902 vom 23.04.2009 und A 911 vom 28.04.2009) erteilten Bescheide eine Zusicherung auf Erteilung einer Baugenehmigung im Sinne des § 38 VwVfG enthalten; 2. falls 1. zutreffend: zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Zusage zurückzunehmen bzw. von dieser Zusage Abstand zu nehmen (z.B. aufgrund einer veränderten Sach- und/oder Rechtslage im Sinne des § 38 VwVfG); 3. falls 1. unzutreffend: keine Baugenehmigung für das genannte Vorhaben zu erteilen; 4. in jedem Fall bis zum Abschluss der unter 1. und 2. angeführten Prüfungen in dieser Sache keine weiteren Bescheide - insbesondere keine Baugenehmigung - zu erteilen. Begründung: Der Bauträger Mainterra GmbH plant auf einem Areal nördlich der Ginnheimer Waldgasse (Auf der Schloßhecke) die Errichtung von Einfamilienhäusern. Das zur Bebauung vorgesehene Areal ist im Bebauungsplan NW 62 c Nr. 1 vom 04.09.1965 als Kleingartenfläche ausgewiesen. Nach Berichten der Medien wurde dem Bauträger vor wenigen Wochen in einem Bauvorbescheid eine Genehmigung für die vorgesehene Bebauung in Aussicht gestellt. Nicht bekannt ist bislang der genaue Inhalt dieses Bescheides, d.h. ob dieser nur auf die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Bezug nimmt oder auch die verbindliche Zusicherung einer späteren Baugenehmigung enthält. Im letzteren Fall wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob deren Bindungswirkung (z. B. aufgrund der veränderten Rechts- und/oder Sachlage) noch besteht oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Zusicherung zurückzunehmen. In jedem Fall wird der Magistrat aufgefordert, bis zur abschließenden Prüfung der genannten Fragen keine weiteren Bescheide in dieser Sache zu erlassen, insbesondere keine Baugenehmigung. Das zur Bebauung vorgesehene Areal ist im Bebauungsplan als Gartenfläche ausgewiesen. Dieser Bebauungsplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist nach wie vor gültig, auch wenn der Beschluss mehr als 40 Jahre zurückliegt. Wenn der Magistrat beabsichtig, dieses Areal nunmehr für eine Bebauung zu nutzen, steht es ihm frei, einen neuen Bebauungsplan zu erstellen und diesen in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die geplante Bebauung wird von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung und dem zuständigen Ortsbeirat mehrheitlich abgelehnt. Unabhängig davon ist die geplante Bebauung alleine deshalb abzulehnen, weil sie die Frischluftzufuhr behindert. Vor wenigen Tagen wurde durch das Umweltdezernat der Klimaplan-Atlas präsentiert. Die zuständige Dezernentin wird hierzu von der Frankfurter Rundschau vom 30.04.2009 zitiert: "Daraus ergebe sich für sie die Einsicht, in der Diskussion über die Verdichtung innenstadtnaher Quartiere mit dem Ziel, neuen Wohnraum schaffen zu wollen, an den Rand der Stadt zu denken: Wer dort Verdichtung wolle, halte die Winde fern. Mit fatalen Konsequenzen für die Innenstadt, die jetzt bereits als Überwärmungsgebiet gilt - mit thermisch und lufthygienisch sehr hohen Defiziten. Das gelte es bei jedem weiteren Bauvorhaben zu berücksichtigen, betont Rottmann."
Inhalt
Antrag vom 04.05.2009, NR 1379
Betreff: Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der Schloßhecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. zu prüfen, ob die durch die Bauaufsichtsbehörde für das Bauvorhaben "Auf der Schlosshecke" (siehe Anfragen A 902 vom 23.04.2009 und A 911 vom 28.04.2009) erteilten Bescheide eine Zusicherung auf Erteilung einer Baugenehmigung im Sinne des § 38 VwVfG enthalten; 2. falls 1. zutreffend: zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Zusage zurückzunehmen bzw. von dieser Zusage Abstand zu nehmen (z.B. aufgrund einer veränderten Sach- und/oder Rechtslage im Sinne des § 38 VwVfG); 3. falls 1. unzutreffend: keine Baugenehmigung für das genannte Vorhaben zu erteilen; 4. in jedem Fall bis zum Abschluss der unter 1. und 2. angeführten Prüfungen in dieser Sache keine weiteren Bescheide - insbesondere keine Baugenehmigung - zu erteilen.
Begründung: Der Bauträger Mainterra GmbH plant auf einem Areal nördlich der Ginnheimer Waldgasse (Auf der Schloßhecke) die Errichtung von Einfamilienhäusern. Das zur Bebauung vorgesehene Areal ist im Bebauungsplan NW 62 c Nr. 1 vom 04.09.1965 als Kleingartenfläche ausgewiesen. Nach Berichten der Medien wurde dem Bauträger vor wenigen Wochen in einem Bauvorbescheid eine Genehmigung für die vorgesehene Bebauung in Aussicht gestellt. Nicht bekannt ist bislang der genaue Inhalt dieses Bescheides, d.h. ob dieser nur auf die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Bezug nimmt oder auch die verbindliche Zusicherung einer späteren Baugenehmigung enthält. Im letzteren Fall wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob deren Bindungswirkung (z. B. aufgrund der veränderten Rechts- und/oder Sachlage) noch besteht oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Zusicherung zurückzunehmen. In jedem Fall wird der Magistrat aufgefordert, bis zur abschließenden Prüfung der genannten Fragen keine weiteren Bescheide in dieser Sache zu erlassen, insbesondere keine Baugenehmigung. Das zur Bebauung vorgesehene Areal ist im Bebauungsplan als Gartenfläche ausgewiesen. Dieser Bebauungsplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist nach wie vor gültig, auch wenn der Beschluss mehr als 40 Jahre zurückliegt. Wenn der Magistrat beabsichtig, dieses Areal nunmehr für eine Bebauung zu nutzen, steht es ihm frei, einen neuen Bebauungsplan zu erstellen und diesen in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die geplante Bebauung wird von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung und dem zuständigen Ortsbeirat mehrheitlich abgelehnt. Unabhängig davon ist die geplante Bebauung alleine deshalb abzulehnen, weil sie die Frischluftzufuhr behindert. Vor wenigen Tagen wurde durch das Umweltdezernat der Klimaplan-Atlas präsentiert. Die zuständige Dezernentin wird hierzu von der Frankfurter Rundschau vom 30.04.2009 zitiert: "Daraus ergebe sich für sie die Einsicht, in der Diskussion über die Verdichtung innenstadtnaher Quartiere mit dem Ziel, neuen Wohnraum schaffen zu wollen, an den Rand der Stadt zu denken: Wer dort Verdichtung wolle, halte die Winde fern. Mit fatalen Konsequenzen für die Innenstadt, die jetzt bereits als Überwärmungsgebiet gilt - mit thermisch und lufthygienisch sehr hohen Defiziten. Das gelte es bei jedem weiteren Bauvorhaben zu berücksichtigen, betont Rottmann."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2009Sie sind hierNRNR 1379Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der SchloßheckeSTVV-Antrag · FAG
- 19. Mai 2009AA 940Sind im Bereich Schloßhecke weitere Bauvorhaben geplant?STVV-Anfrage · FAG
- 19. Mai 2009AA 939Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerSTVV-Anfrage · FAG
- 3. August 2009BB 644Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerMagistratsbericht
- 3. August 2009BB 645Sind im Bereich Schloßhecke weitere Bauvorhaben geplant?Magistratsbericht
- 6. November 2009BB 924Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerMagistratsbericht
- 16. April 2010BB 230Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und Bauträger Die Schloßhecke und die Bauaufsicht Keine Bebauung der SchloßheckeMagistratsbericht
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 131 WochenBB 450Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der SchloßheckeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu c) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung der Dringlichkeit)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme)