Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und Bauträger
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Anfrage vom 19.05.2009, A 939
Betreff:
Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und Bauträger
Mit Bescheid vom 14.11.2008 hat der Planungsdezernent dem Bauträger Mainterra Wohnen GmbH eine Baugenehmigung für die Liegenschaft Auf der Schloßhecke o.N. in Aussicht gestellt. Dieser Bescheid veranlasste den Bauträger, Teile der zu bebauenden Flächen zu erwerben. Die genannten Flächen sind im Bebauungsplan als Kleingartenflächen ausgewiesen und liegen derzeit brach. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bauträger die Flächen als Garten- bzw. Brachland zu dem dafür üblichen Preis erworben hat.
Falls die geplante Bebauung tatsächlich erfolgen sollte, wird der Bauträger die Grundstücke zu dem für Bauland üblichen Preis veräußern und damit einen erheblichen Gewinn erzielen. Ausgehend von einem Preis von 50 Euro je qm für das Garten- bzw. Brachland und 500 Euro je qm für das Bauland ergibt sich ein Gewinn von ca. 2,2 Mio. Euro für die gesamte Fläche, abzüglich eventueller Erschließungskosten. Ursache dieser Wertsteigerung wäre die auf der Basis einer Befreiung vom gültigen Bebauungsplan erteilte Baugenehmigung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Hat der Magistrat mit dem Bauträger einen Vertrag abgeschlossen, der den Bauträger verpflichtet, die durch die Befreiung entstandenen Gewinne an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen?
- Falls zutreffend: welchen Inhalt hat der Vertrag?
- Falls unzutreffend: beabsichtigt der Magistrat, mit dem Bauträger einen entsprechenden Vertrag abzuschließen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2009NRNR 1379Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der SchloßheckeSTVV-Antrag · FAG
- 19. Mai 2009Sie sind hierAA 939Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerSTVV-Anfrage · FAG
- 19. Mai 2009AA 940Sind im Bereich Schloßhecke weitere Bauvorhaben geplant?STVV-Anfrage · FAG
- 3. August 2009BB 645Sind im Bereich Schloßhecke weitere Bauvorhaben geplant?Magistratsbericht
- 3. August 2009BB 644Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerMagistratsbericht
- 6. November 2009BB 924Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und BauträgerMagistratsbericht
- 16. April 2010BB 230Bauvorhaben Schloßhecke - Vertrag zwischen Magistrat und Bauträger Die Schloßhecke und die Bauaufsicht Keine Bebauung der SchloßheckeMagistratsbericht
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 131 WochenBB 450Bauvorhaben in Ginnheim - Auf der SchloßheckeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate