Bebauungsplan Nr. 822 - .Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg. hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es ist nicht einzusehen und auch städteplanerisch nicht sinnvoll, dass zwischen dem Teutonenweg und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 822 ein ca. 20 m breiter Geländestreifen aus der Beplanung des gesamten Geländes (zwischen Teutonenweg und Friedhof) herausgenommen werden soll. Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Karl Leo Schneeweis Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2000, M 228 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.05.2001, B 399 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Versandpaket: 31.01.2001 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 25.01.2001, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO
- Die Entscheidung über die Vorlage M 228 wird auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert.
- Die Entscheidung über die Vorlage NR 1378 wird auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2001, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO
- Die Beratung der Vorlage M 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- Die Beratung der Vorlage NR 1378 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 19.02.2001, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Die Vorlage OA 1867 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss), SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- CDU und REP gegen GRÜNE (= Annahme); SPD = Votum im Haupt- und Finanzausschuss
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2001, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Die Beratung der Vorlage OA 1867 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2001, TO II, TOP 31 Beschluss:
- Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
- Die Beratung der Vorlage OA 1867 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
- Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7985,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2001 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Antrag vom 24.01.2001, NR 1378
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 822 - "Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg" hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistratsvortrag M 228 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 822 direkt an der Ostseite des Teutonenweges beginnt.
Begründung:
Es ist nicht einzusehen und auch städteplanerisch nicht sinnvoll, dass zwischen dem Teutonenweg und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 822 ein ca. 20 m breiter Geländestreifen aus der Beplanung des gesamten Geländes (zwischen Teutonenweg und Friedhof) herausgenommen werden soll.
Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Karl Leo SchneeweisHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2000, M 228
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2000MM 228Bebauungsplan Nr. 822 - .Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg. hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 24. Januar 2001Sie sind hierNRNR 1378Bebauungsplan Nr. 822 - .Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg. hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBSTVV-Antrag · CDU
- 18. Mai 2001Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 399Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss), SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU und REP gegen GRÜNE (= Annahme); SPD = Votum im Haupt- und Finanzausschuss
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme