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Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: B
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.05.2001, B 399

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7985 - NR 1378 CDU -

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 822 umfasst das Gelände, das sich im Eigentum der Wohnheim GmbH befindet.

Der Bereich zwischen dem westlichen Rand des Geltungsbereiches und dem Teutonenweg ist zum Teil als reines Wohngebiet in 3-geschossiger Bauweise (GRZ 0,3;GFZ 0,9) und zum Teil als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Im Rahmen der Planungen zur sozialen Stadt bedarf dieser Bereich noch weiterer Planungsüberlegungen. Der Magistrat wird dem Antrag folgen und die Nutzung des Geländes innerhalb eines erweiterten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 822 festlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2000MM 228Bebauungsplan Nr. 822 - .Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg. hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 24. Januar 2001NRNR 1378Bebauungsplan Nr. 822 - .Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg. hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBSTVV-Antrag · CDU
  3. 18. Mai 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 399Bebauungsplan Nr. 822 - Nördlich Sossenheimer Weg - östlich Teutonenweg; hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 3 · 14.08.2001
TO I, TOP 70
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 3 · 14.08.2001
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 3 · 20.08.2001
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFAGREP
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, FAG und REP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: F.D.P. und PDS (= Kenntnis)

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 4 · 13.09.2001
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: F.D.P. und REP (= Kenntnis)

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