Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 zu ändern, um nur bereits versiegelte Flächen neu zu beplanen. Dies soll die Überbauung von Grünflächen verhindern und die Biodiversität schützen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnraumsituation durch die Schaffung bezahlbarer Wohnungen.
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Neues zu Wasserpark per E-MailAntrag
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - wird geändert, sodass lediglich bereits versiegelte Flächen des bestehenden Geltungsbereichs neu beplant werden.
Begründung
Die Bebauung im Bereich des so genannten Innovationsviertels (Baugebiet "Günthersburghöfe") ist auf die bereits versiegelten Flächen zu begrenzen. Die Überbauung von Grün- und Gartenflächen, vor allem mit bestehendem alten Baum- und Pflanzenbestand, ist nicht zeitgemäß. Zudem ist die Biodiversität schützenswert. Eine Überbauung der Grünen Lunge, wie sie mit dem Projekt "Günthersburghöfe" zurzeit geplant ist, würde dies unwiederbringlich zerstören. Im derzeitigen Geltungsbereich befinden sich südlich des Schlinkenwegs, im Westen begrenzt durch die Friedberger Landstraße und im Süden durch die Hungener Straße, bereits versiegelte Flächen. Die Bebauung dieser Flächen mit bezahlbaren, d.h. geförderten oder gemeinschaftlich genutzten, Wohnungen kann den Mangel an bezahlbarem Wohnraum mindern. Auch als Schulstandort können diese Flächen im Rahmen einer Bebauungsplanung geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Dezember 2020 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER