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Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide

Vorlagentyp: NRAfD
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Stickoxide Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel, die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffoxide dauerhaft einzuhalten. Bei dem Konzept sollen sämtliche potenz iellen Emissionsquellen angemessen berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Wochen legte Greenpeace seinen Abschlussbericht der Stickstoffdioxid-Messungen in zwölf deutschen Städten vor (Abschlussbericht Stickstoffdioxid-Messungen in 12 Städten 15.02. - 17.03.2016; erstellt mit Unterstützung des Instituts für Umweltphysik, Universität Heidelberg). Der Begriff Stickoxid wird dabei für die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) verwendet. NO wird als vergleichsweise harmlos für Menschen angesehen. NO2 kann jedoch in zu hoher Konzentration Entzündungen der Atemwege hervorrufen. Bei Heranwachsenden mit Asthma kann das Lungenfunktionswachstum verringert werden. Zum Schutz von Mensch und Natur wurden gesetzliche Grenzwerte für NO2 festgelegt, die EU-weit bei 40 Mikrogramm/cbm im Jahresmittel und 200 Mikrogramm/cbm als Stundengrenzwert festgesetzt wurden. Der Stundengrenzwert darf im Jahr nicht mehr als 18-mal überschritten werden, der Jahresgrenzwert sollte überhaupt nicht überschritten werden. In Ergänzung zu den bestehenden Messeinrichtungen des UBA wurden sowohl stationäre als auch mobile Messungen in 12 deutschen Städten durchgeführt - darunter auch in Frankfurt. In Frankfurt wurde an 14 Stellen stationär gemessen. Zusätzlich wurden drei mobile Messungen durchgeführt. Es wurde allgemein eine sehr hohe Belastung beobachtet. So lag der extrapolierte Jahresmittelwert für alle Messorte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm/cbm. Diese lagen jedoch abgesehen von einer Messung auf einer Haltestellenverkehrsinsel am Börneplatz mit 90 Mikrogramm/cbm zwischen 40 und 63 Mikrogramm/cbm. Es liegt also eine besonders weit verteilte hohe Belastung vor, wenn auch mit weniger extremen Maxima in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen. Sogar auf dem Römerberg lag der extrapolierte Jahresmittelwert über 40 Mikrogramm/cbm. In der Gesamtbetrachtung der Werte - auch im Vergleich zu den anderen untersuchten Städten - zeigt sich, dass in Frankfurt eine hohe Grundbelastung vorliegt, die nicht ausschließlich durch den Straßenverkehr zu erklären ist, sondern u.a. durch den Luftverkehr. Selbst nach den im Auftrag der Fraport AG erstellten Gutachten stammen zwischen 20 und 30 Prozent der Stickstoffoxide aus Flugzeugabgasen.

Inhalt

Antrag vom 14.10.2016, NR 133

Betreff: Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen mit dem Ziel, die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffoxide dauerhaft einzuhalten. Bei dem Konzept sollen sämtliche potenz iellen Emissionsquellen angemessen berücksichtigt werden.

Begründung: Vor einigen Wochen legte Greenpeace seinen Abschlussbericht der Stickstoffdioxid-Messungen in zwölf deutschen Städten vor (Abschlussbericht Stickstoffdioxid-Messungen in 12 Städten 15.02. - 17.03.2016; erstellt mit Unterstützung des Instituts für Umweltphysik, Universität Heidelberg). Der Begriff Stickoxid wird dabei für die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) verwendet. NO wird als vergleichsweise harmlos für Menschen angesehen. NO2 kann jedoch in zu hoher Konzentration Entzündungen der Atemwege hervorrufen. Bei Heranwachsenden mit Asthma kann das Lungenfunktionswachstum verringert werden. Zum Schutz von Mensch und Natur wurden gesetzliche Grenzwerte für NO2 festgelegt, die EU-weit bei 40 Mikrogramm/cbm im Jahresmittel und 200 Mikrogramm/cbm als Stundengrenzwert festgesetzt wurden. Der Stundengrenzwert darf im Jahr nicht mehr als 18-mal überschritten werden, der Jahresgrenzwert sollte überhaupt nicht überschritten werden. In Ergänzung zu den bestehenden Messeinrichtungen des UBA wurden sowohl stationäre als auch mobile Messungen in 12 deutschen Städten durchgeführt - darunter auch in Frankfurt. In Frankfurt wurde an 14 Stellen stationär gemessen. Zusätzlich wurden drei mobile Messungen durchgeführt. Es wurde allgemein eine sehr hohe Belastung beobachtet. So lag der extrapolierte Jahresmittelwert für alle Messorte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm/cbm. Diese lagen jedoch abgesehen von einer Messung auf einer Haltestellenverkehrsinsel am Börneplatz mit 90 Mikrogramm/cbm zwischen 40 und 63 Mikrogramm/cbm. Es liegt also eine besonders weit verteilte hohe Belastung vor, wenn auch mit weniger extremen Maxima in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen. Sogar auf dem Römerberg lag der extrapolierte Jahresmittelwert über 40 Mikrogramm/cbm. In der Gesamtbetrachtung der Werte - auch im Vergleich zu den anderen untersuchten Städten - zeigt sich, dass in Frankfurt eine hohe Grundbelastung vorliegt, die nicht ausschließlich durch den Straßenverkehr zu erklären ist, sondern u.a. durch den Luftverkehr. Selbst nach den im Auftrag der Fraport AG erstellten Gutachten stammen zwischen 20 und 30 Prozent der Stickstoffoxide aus Flugzeugabgasen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.10.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Oktober 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 5 · 03.11.2016
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 133 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 8 · 17.11.2016
TO II, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage NR 133 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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