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Neue Straßenreinigungssatzung ausarbeiten!

Vorlagentyp: NRFreie_Wähler
2 Stationen im Verfahren6 SitzungenAbgelehnt

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Begründung

ausarbeiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 32 wird abgelehnt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 9116 und § 10064 werden nicht aufgehoben.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31. 12. 2009 eine neue Straßenreinigungssatzung vor, die jene Parameter nicht mehr enthält, welche die Kehrgebühr nach derzeitiger Satzung ungerechter als unbedingt notwendig machen.
    • a)Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob ein Grundstück mit der langen statt der schmalen Seite eine Straße säumt. Das löst ungleiche Gebühren aus.
    • b)Rund 600 Straßen sind in höhere Reinigungsklassen eingestuft, was bis zu zehnfach höheren, also in vielen Fällen absurd hohe Kehrgebühren auslöst.
    • c)Wird ein Grundstück von zwei oder mehr Straßen/Wegen gesäumt, so ergibt sich zwangsläufig eine größere Frontlänge mit höheren Gebühren im Vergleich zu jemandem, dessen Grundstück gleich groß ist, das aber nur an einer Seite eine Straße/Weg säumt.
    • d)Liegen Grundstücke hintereinander, so ist hier für eine Kehrfläche zu zahlen, die es gar nicht gibt.
    • e)Derzeit macht es einen beträchtlichen, nicht gerechtfertigten Gebührenunterschied aus, ob der Zugang zum Grundstück über einen privaten Weg statt über einen öffentlichen Weg erfolgt.
    • f)Wenn der öffentliche Weg so schmal ist, dass eine Kehrmaschine dort nicht wenden kann, wird dem Eigentümer das private Kehren aufgetragen. Dafür wird im Gegenzug keine Gebühr erhoben - nicht einmal eine Grundgebühr zur Deckung der Vorhaltekosten. Das verletzt das Grundprinzip der (größtmöglichen) Gebührengerechtigkeit.
    • g)Andererseits lehnt es die Stadt nun offenbar endgültig ab, auch nur einen stadtteilbezogenen Feldversuch mit Selbstkehren zu unterstützen, weil sie sich dem Kostenkalkül der FES unterwirft, einer wirtschaftlichen Beteiligung an der sie die Mehrheit hat.
    • h)Da die Breite einer Straße ein Parameter ist, führt das zu unterschiedlichen Gebührenhöhen. Es ist eher Zufall, seinen Wohnsitz an einer breiten Straße statt an einem engen Weg - bei ansonsten vergleichbaren Kriterien - zu haben.
    • i)Haben beispielsweise drei Grundstücke mit je 2.000 qm je ein Gebäude mit einem Stockwerk, mit vier Stockwerken und zehn Stockwerken, so müssen sich im gewogenen Mittel im ersten Fall drei, im zweiten Fall zwölf und im dritten Fall 30 Bewohner die für jedes der drei Grundstücke gleich hohe Kehrgebühr teilen. Die individuelle Belastung ist also ungerechtfertigt sehr verschieden. Begründung: Die obige Auflistung zeigt die wichtigsten Webfehler der aktuellen Satzung auf, die es zu beseitigen gilt. Daher sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2005 - § 9116 - und vom 13.10.2005 - § 10064 - nicht außer Kraft zu setzen. Zwar ist es richtig, dass eine "abschließende höchstrichterliche Klärung" noch nicht erfolgt ist. Allerdings ist diese Klärung seitens der Stadt auch keineswegs gesucht worden und es fehlt jedes Anzeichen, dass diese Klärung seitens der Stadtverwaltung künftig gesucht wird. Die jetzt geltende Satzung sollte nicht ohne Grund 2005 durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden. Dieser Versuch ist bekanntlich spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte. Diese Rückkehr sollte nach damaligem Bekunden nur vorübergehenden Charakter haben. Die M 32 will aber den jetzigen, in Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung auf unabsehbare Zeit machen. Diese Verfahrensweise missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der es nicht nur darauf abstellt, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen.

Inhalt

Antrag vom 10.03.2009, NR 1309

Betreff: Neue Straßenreinigungssatzung ausarbeiten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 32 wird abgelehnt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 9116 und § 10064 werden nicht aufgehoben.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31. 12. 2009 eine neue Straßenreinigungssatzung vor, die jene Parameter nicht mehr enthält, welche die Kehrgebühr nach derzeitiger Satzung ungerechter als unbedingt notwendig machen.
    • a)Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob ein Grundstück mit der langen statt der schmalen Seite eine Straße säumt. Das löst ungleiche Gebühren aus.
    • b)Rund 600 Straßen sind in höhere Reinigungsklassen eingestuft, was bis zu zehnfach höheren, also in vielen Fällen absurd hohe Kehrgebühren auslöst.
    • c)Wird ein Grundstück von zwei oder mehr Straßen/Wegen gesäumt, so ergibt sich zwangsläufig eine größere Frontlänge mit höheren Gebühren im Vergleich zu jemandem, dessen Grundstück gleich groß ist, das aber nur an einer Seite eine Straße/Weg säumt.
    • d)Liegen Grundstücke hintereinander, so ist hier für eine Kehrfläche zu zahlen, die es gar nicht gibt.
    • e)Derzeit macht es einen beträchtlichen, nicht gerechtfertigten Gebührenunterschied aus, ob der Zugang zum Grundstück über einen privaten Weg statt über einen öffentlichen Weg erfolgt.
    • f)Wenn der öffentliche Weg so schmal ist, dass eine Kehrmaschine dort nicht wenden kann, wird dem Eigentümer das private Kehren aufgetragen. Dafür wird im Gegenzug keine Gebühr erhoben - nicht einmal eine Grundgebühr zur Deckung der Vorhaltekosten. Das verletzt das Grundprinzip der (größtmöglichen) Gebührengerechtigkeit.
    • g)Andererseits lehnt es die Stadt nun offenbar endgültig ab, auch nur einen stadtteilbezogenen Feldversuch mit Selbstkehren zu unterstützen, weil sie sich dem Kostenkalkül der FES unterwirft, einer wirtschaftlichen Beteiligung an der sie die Mehrheit hat.
    • h)Da die Breite einer Straße ein Parameter ist, führt das zu unterschiedlichen Gebührenhöhen. Es ist eher Zufall, seinen Wohnsitz an einer breiten Straße statt an einem engen Weg - bei ansonsten vergleichbaren Kriterien - zu haben.
    • i)Haben beispielsweise drei Grundstücke mit je 2.000 qm je ein Gebäude mit einem Stockwerk, mit vier Stockwerken und zehn Stockwerken, so müssen sich im gewogenen Mittel im ersten Fall drei, im zweiten Fall zwölf und im dritten Fall 30 Bewohner die für jedes der drei Grundstücke gleich hohe Kehrgebühr teilen. Die individuelle Belastung ist also ungerechtfertigt sehr verschieden. Begründung: Die obige Auflistung zeigt die wichtigsten Webfehler der aktuellen Satzung auf, die es zu beseitigen gilt. Daher sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.5.2005 - § 9116 - und vom 13.10.2005 - § 10064 - nicht außer Kraft zu setzen. Zwar ist es richtig, dass eine "abschließende höchstrichterliche Klärung" noch nicht erfolgt ist. Allerdings ist diese Klärung seitens der Stadt auch keineswegs gesucht worden und es fehlt jedes Anzeichen, dass diese Klärung seitens der Stadtverwaltung künftig gesucht wird. Die jetzt geltende Satzung sollte nicht ohne Grund 2005 durch eine gerechtere, weniger fehlerhafte Satzung ersetzt werden. Dieser Versuch ist bekanntlich spektakulär misslungen, was in der Not zu der Rückkehr zur alten Satzung führte. Diese Rückkehr sollte nach damaligem Bekunden nur vorübergehenden Charakter haben. Die M 32 will aber den jetzigen, in Teilen ungerechten und unsozialen Gebührenmaßstab zur Dauerregelung auf unabsehbare Zeit machen. Diese Verfahrensweise missachtet die Grundprinzipien der Gebührenklarheit und Gebührengerechtigkeit und entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, der es nicht nur darauf abstellt, dass alle der gleichen Satzung unterliegen, er erhebt auch den Anspruch auf eine möglichst gleich hohe Belastung des Einzelnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.02.2009, M 32 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 11.03.2009

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2009MM 32Straßenreinigungssatzung hier: Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2005, § 10064 und Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9116Magistratsvortrag
  2. 10. März 2009Sie sind hier
    NRNR 1309Neue Straßenreinigungssatzung ausarbeiten!
    STVV-Antrag · Freie_Wähler

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 12.03.2009
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.03.2009
TO II, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 23.04.2009
TO I, TOP 12
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (M 32 = Annahme, NR 1309 = Ablehnung)BFF (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)REP (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 32 = Annahme, NR 1309 = Ablehnung) BFF, REP und NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 05.05.2009
TO I, TOP 17
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
Freie Wähler
Sonstige:
REP (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Enthaltung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
Freie Wähler
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 32 = Ablehnung, NR 1309 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 07.05.2009
TO I, TOP 13
Beraten
1. Die Vorlage M 32 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 1309 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO I, TOP 14
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1309 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Hübner dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
Freie WählerREPNPD
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
Freie WählerREPNPD
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
SPDFreie WählerREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler, REP und NPD (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme)

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