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Keine Genehmigung für Zirkusunternehmen mit Wildtieren in Frankfurt

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Begründung

mit Wildtieren in Frankfurt Der Magistrat erteilt ab sofort keine Genehmigungen mehr für Gastspiele, Auftritte oder Aufent-halte von Zirkusunternehmen oder ähnlichen Veranstaltern mit Wildtieren auf kommunalen Flächen in Frankfurt am Main. Hierunter fallen insbesondere Affen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Fluss-pferde, Giraffen, Greifvögel, Kamele und Kamelartige, Kängurus, Krokodile, Nashörner, Raub-katzen, Reptilien, Robben, Strauße und Zebras. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt. Die nicht artgerechte Haltung von Großtieren in diesen kommerziellen Unternehmen ist nach Auffassung vieler Tierschützer und Wissenschaftler eine Tortur für die Tiere und führt oft zu erheblichen Verhaltensstörungen. Erst am 13. Juni 2015 hat ein Zirkuselefant einen Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis getötet. Weltweit haben sich Länder und Kommunen bereits diese Auffassung zu Eigen gemacht und erteilen keine dementsprechenden Genehmigungen mehr. Begründung: Nachfolgend eine aktuelle Auflistung der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e. V. bezüglich der "Verbote der Haltung von Wildtieren in Zirkussen - Regelungen zum Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen" (Stand: Mai 2015): Ahaus Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Baden-Baden Der Gemeinderat von Baden-Baden hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Nashörner, Wölfe oder Menschenaffen u.a. Nach der Schaffung dieser gemeinderechtlichen Grundlage möchte der Gemeinderat in 2013 eine Erweiterung der Artenliste prüfen. Büdingen Der Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a. Erding Der Stadtrat von Erding hat im Juni 2013 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Tierarten wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. Eine Klage gegen die Stadt durch einen Zirkusbetrieb wurde mit Urteil vom 6. August 2014 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München urteilte erstinstanzlich, dass das kommunale Zirkus-Wildtierverbot rechtmäßig ist. Erlangen Der Stadtrat beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die folgende Arten wild lebender Tiere mitführen: Alligatoren, Krokodile, Antilopen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Delfine, Tümmler, Flamingos, Raubtiere, Beuteltiere, Robben, Strauße, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Affen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Elefanten, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren. Florstadt Ende August hat die Stadtverordnetenversammlung in Florstadt im hessischen Landkreis Wetterau beschlossen, dass zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die bestimmte Wildtiere mitführen. Gronau Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Hanau In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen. Heek Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Heidelberg Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen. Hofheim am Taunus Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: "Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen." Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten. Karben Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen. Köln Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischen Gelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen. Legden Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Mörfelden-Walldorf Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Festplätze an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten und Kamele mitführen. München Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen. Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten. Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die "Wiesn" als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten. Neuburg an der Donau Der Stadtrat von Neuburg an der Donau hat im Oktober 2014 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Arten wildlebender Tiere mitführen. Neustadt an der Weinstraße Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben. Nidda Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Potsdam Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ́Pro Potsdam GmbH ́. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung. Reken Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Schloß Holte-Stukenbrock Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen. Schwerin In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe. Schwetzingen Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden. Siegen Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen. Speyer In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005. Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine. Stadtlohn Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Stuttgart Am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu:"Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine "städtischen Festplätze" und "sonstigen städtischen Flächen" mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz "Cannstatter Wasen"." Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem "Cannstatter Wasen" auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt. Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel. Worms Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Würselen Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die "Zirkusleitlinien" des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer. Nationale Verbote in Europa Belgien In Belgien sind seit dem 01. März 2014 Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus verboten. Bosnien & Herzegowina Die Haltung und die Verwendung von Tieren für Showvorstellungen ist für Zirkusbetriebe verboten. Bulgarien Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere. Dänemark Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Ausnahmen nach individueller Bewertung z.B. für Elefanten, Seelöwen,Kleinbären, Zebras, Wildschafe oder Vögel möglich. Estland Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Finnland Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern, Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren im Zirkus. Griechenland In Griechenland wurde Anfang 2012 ein grundsätzliches Verbot von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Showprogrammen beschlossen. Das Verbot umfasst alle Tierarten. Das Verbot zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren für Unterhaltungszwecke ist im neuen griechischen Tierschutzgesetz verankert. Malta Das maltesische Parlament hat im Oktober 2014 ein Verbot der Mitführung und Zurschaustellung von Tieren in Zirkusbetrieben beschlossen. Niederlande Die niederländische Regierung hat im Dezember 2014 ein Verbot von Wildtieren im Zirkus beschlossen, das per 15. September 2015 in Kraft treten wird. "Die Gesundheit der Tiere ist wichtiger als ihre Verwendung für Vergnügungen oder das Festhalten an überkommenen Traditionen", sagte die zuständige Staatssekretärin Sharon Dijksma. Norwegen Seit 01.01.2010 dürfen in Norwegen im Zirkus keine Elefanten mehr mit- und vorgeführt werden. Das Verbot ist mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren belegt. Österreich Ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus besteht seit 2005 und wurde im Dezember 2011 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. Portugal Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walrossen, Elefanten, Seekühen, Rhinozerossen, Flusspferden, Laufvögeln, Reptilien undRiesenschlangen im Zirkus. Die genaue Liste können Sie hier einsehen. Polen Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Schweden Verbot von Affen, Raubtieren, Nashörnern, Giraffen, Kängurus, Flusspferden, Robben, Greif-vögeln, Straußen, Krokodilen und Damwild im Zirkus. Slowakei Verbot von Tierarten im Zirkus, die bei CITES gelistet sind. Slowenien In Slowenien dürfen seit März 2013 keine Wildtiere mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Tschechische Republik Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden und Giraffen im Zirkus. Ungarn Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten im Zirkus. Verbot von neuen Wildfängen. Nationale Verbote außerhalb Europas Bolivien Generelles Verbot von Wildtieren und domestizierten Tieren ab

  1. Juli 2010 im Zirkus. China Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen. Costa Rica Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Ecuador In Ecuador wurde 2012 beschlossen, die Nachzucht von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. Ebenfalls verboten sind die Nutzung von heimischen Wildtierarten sowie der Import von jeglichen Wildtierarten für Zirkusse. El Salvador 2013 verbot das Parlament die Nutzung von Wildtieren für jegliche Form der Unterhaltung inklusive Zirkus. Indien Verbot von bestimmten Wildtierarten, wie Affen, Bären, Löwen und Tigern, im Zirkus. Israel Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Kolumbien Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus per Gesetzesbeschluss von Juni
  2. Die Zirkusbetriebe haben zwei Jahre Zeit, den Beschluss umzusetzen. Mexiko Das mexikanische Parlament (House of Deputies) stimmte im Dezember 2014 für ein landesweites Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin vom Präsidenten Enrique Peña Nieto unterzeichnet. Das Gesetz sieht vor, dass Zirkusbetriebe eine Bestandsliste einreichen müssen, damit die Tiere auf Zoos und Auffangstationen verteilt werden können. Panama 2014 hat die Regierung von Panama ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben beschlossen. Paraguay Seit Juni 2012 besteht ein Verbot von Wildtieren im Zirkus. Peru Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Juli
  3. Singapur Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Fazit: Es stände der Stadt Frankfurt am Main gut an, sich in diese Liste einzureihen!

Inhalt

Antrag vom 30.06.2015, NR 1236

Betreff: Keine Genehmigung für Zirkusunternehmen mit Wildtieren in Frankfurt Der Magistrat erteilt ab sofort keine Genehmigungen mehr für Gastspiele, Auftritte oder Aufent-halte von Zirkusunternehmen oder ähnlichen Veranstaltern mit Wildtieren auf kommunalen Flächen in Frankfurt am Main. Hierunter fallen insbesondere Affen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Fluss-pferde, Giraffen, Greifvögel, Kamele und Kamelartige, Kängurus, Krokodile, Nashörner, Raub-katzen, Reptilien, Robben, Strauße und Zebras. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt. Die nicht artgerechte Haltung von Großtieren in diesen kommerziellen Unternehmen ist nach Auffassung vieler Tierschützer und Wissenschaftler eine Tortur für die Tiere und führt oft zu erheblichen Verhaltensstörungen. Erst am 13. Juni 2015 hat ein Zirkuselefant einen Menschen im Neckar-Odenwald-Kreis getötet. Weltweit haben sich Länder und Kommunen bereits diese Auffassung zu Eigen gemacht und erteilen keine dementsprechenden Genehmigungen mehr.

Begründung: Nachfolgend eine aktuelle Auflistung der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e. V. bezüglich der "Verbote der Haltung von Wildtieren in Zirkussen - Regelungen zum Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen" (Stand: Mai 2015): Ahaus Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Baden-Baden Der Gemeinderat von Baden-Baden hat im November 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Nashörner, Wölfe oder Menschenaffen u.a. Nach der Schaffung dieser gemeinderechtlichen Grundlage möchte der Gemeinderat in 2013 eine Erweiterung der Artenliste prüfen. Büdingen Der Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2012 ein Verbot von bestimmten Wildtieren im Zirkus auf kommunalen Flächen beschlossen. Künftig verboten sind Tierarten wie Bären, Elefanten, Flusspferde oder Giraffen u.a. Erding Der Stadtrat von Erding hat im Juni 2013 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Tierarten wie Tiger, Elefanten oder Bären mitführen. Eine Klage gegen die Stadt durch einen Zirkusbetrieb wurde mit Urteil vom 6. August 2014 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht München urteilte erstinstanzlich, dass das kommunale Zirkus-Wildtierverbot rechtmäßig ist. Erlangen Der Stadtrat beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die folgende Arten wild lebender Tiere mitführen: Alligatoren, Krokodile, Antilopen, antilopenartige Tiere, Amphibien, Delfine, Tümmler, Flamingos, Raubtiere, Beuteltiere, Robben, Strauße, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Affen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Elefanten, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren. Florstadt Ende August hat die Stadtverordnetenversammlung in Florstadt im hessischen Landkreis Wetterau beschlossen, dass zukünftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die bestimmte Wildtiere mitführen. Gronau Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Hanau In der Nutzungsvereinbarung für öffentliche Flächen, die die Stadt Hanau mit Zirkusbetrieben schließt, sind bestimmte Wildtierarten (Elefanten, Giraffen, Bären, Nashörner u.a.) vertraglich ausgeschlossen. Heek Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Heidelberg Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach sind laut Platzpachtvertrag, den die Stadt Heidelberg mit Zirkusunternehmen schließt, Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen ausgeschlossen. Hofheim am Taunus Die Stadt Hofheim am Taunus vermietet seit dem 01.01.2012 keine Flächen mehr an Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mitführen. In dem Mustervertrag der Stadt für Zirkusunternehmen heißt es u.a.: "Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen in der neuesten Fassung sowie der darin enthaltenen ergänzenden Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Bundestierärztekammer sowie aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu einzelnen Tierarten, wird das Mitführen auf dem überlassenen Gelände und der Auftritt der in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Tierarten ausgeschlossen." Zu den ausgeschlossenen Tierarten zählen Elefanten, Flusspferde, Bären, Nashörner, Giraffen und nicht-menschliche Primaten. Karben Die Stadtverordnetenversammlung Karben hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe in Karben mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,- zu verhängen. Köln Der Stadtvorstand hat im April 2008 entschieden, dass in Köln keine städtischen Gelände mehr an Zirkusunternehmen vermietet werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen. In einem weitergehenden Beschluss stimmte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln 2009 einem Bürgerantrag zu, zusätzlich weitere Wildtierarten wie Großkatzen und Primaten in die Ausschlussliste mit aufzunehmen. Legden Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im April 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Mörfelden-Walldorf Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im April 2015, künftig keine in kommunaler Hand befindlichen Festplätze an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten und Kamele mitführen. München Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen. Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen. Im Januar 2011 schränkt die Stadt die Auftritte von Wildtieren im Zirkus weiter ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten. Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die "Wiesn" als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten. Neuburg an der Donau Der Stadtrat von Neuburg an der Donau hat im Oktober 2014 beschlossen, keine städtische Flächen mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die bestimmte Arten wildlebender Tiere mitführen. Neustadt an der Weinstraße Die Stadt Neustadt ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung bestimmter Wildtiere, wie beispielsweise Elefanten, Menschenaffen und Großkatzen, in Wanderzirkussen grundsätzlich nicht geschaffen werden können. Daher werden in Neustadt an der Weinstraße grundsätzlich keine Gastspiele an einen solchen Zirkus vergeben. Nidda Die Stadtverordnetenversammlung Nidda hat im Juni 2012 beschlossen, dass keine Zirkusbetriebe mehr auf städtischen Flächen zugelassen werden, die Wildtiere mitführen, die in Nummer I der Entschließung des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) genannt sind. Dies betrifft vor allem Elefanten, Bären, Primaten, Nashörner, Giraffen u.a. Potsdam Nach einem Antrag der GRÜNEN im Mai 2011, beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären und Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ́Pro Potsdam GmbH ́. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung. Reken Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Schloß Holte-Stukenbrock Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Februar 2011 beschlossen, keine kommunalen Stellplätze mehr an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere mitführen. Eine entsprechende Negativliste der betreffenden Tierarten umfasst u.a. Elefanten, Bären, Großkatzen, Nashörner und Giraffen. Schwerin In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe. Schwetzingen Die Stadt Schwetzingen vermietet keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die bestimmte Wildtierarten mitführen. Die entsprechende Umsetzung der neuen Regelung geschieht mittels Sondernutzungsvertrag, wonach u.a. Giraffen, Bären, Nashörner, Menschenaffen und Elefanten nicht im Rahmen von Zirkusgastspielen in Schwetzingen zugelassen werden. Siegen Der Stadtrat der Stadt Siegen hat Anfang September 2012 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, keine Gastspiele von Zirkussen, die Wildtiere oder nicht artgerecht gehaltene Tiere mit sich führen, auf städtischen Flächen zu genehmigen. Speyer In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005. Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos und Pinguine. Stadtlohn Nach einem Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW beschloss der Rat der Stadt im Mai 2015, künftig keine städtischen Flächen an Zirkusbetriebe zu vermieten, die Wildtiere wie beispielsweise Elefanten, Reptilien, Tiger, Löwen, Kamele, Kängurus oder Strauße mitführen. Stuttgart Am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu:"Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine "städtischen Festplätze" und "sonstigen städtischen Flächen" mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz "Cannstatter Wasen"." Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem "Cannstatter Wasen" auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt. Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel. Worms Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Würselen Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Würselen hat beschlossen, dass das Mitführen und der Auftritt auf dem kommunalen Pachtgelände von Giraffen, Nashörnern, Wölfen, Menschenaffen, Flusspferde, Elefanten, Bären, Großkatzen u.a. ausgeschlossen ist. Zugrunde gelegt werden die "Zirkusleitlinien" des Landwirtschaftsministeriums (BMELV) sowie ergänzende Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sowie der Bundestierärztekammer. Nationale Verbote in Europa Belgien In Belgien sind seit dem 01. März 2014 Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren im Zirkus verboten. Bosnien & Herzegowina Die Haltung und die Verwendung von Tieren für Showvorstellungen ist für Zirkusbetriebe verboten. Bulgarien Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere. Dänemark Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Ausnahmen nach individueller Bewertung z.B. für Elefanten, Seelöwen,Kleinbären, Zebras, Wildschafe oder Vögel möglich. Estland Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Finnland Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörnern, Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren im Zirkus. Griechenland In Griechenland wurde Anfang 2012 ein grundsätzliches Verbot von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Showprogrammen beschlossen. Das Verbot umfasst alle Tierarten. Das Verbot zur Haltung und Zurschaustellung von Tieren für Unterhaltungszwecke ist im neuen griechischen Tierschutzgesetz verankert. Malta Das maltesische Parlament hat im Oktober 2014 ein Verbot der Mitführung und Zurschaustellung von Tieren in Zirkusbetrieben beschlossen. Niederlande Die niederländische Regierung hat im Dezember 2014 ein Verbot von Wildtieren im Zirkus beschlossen, das per 15. September 2015 in Kraft treten wird. "Die Gesundheit der Tiere ist wichtiger als ihre Verwendung für Vergnügungen oder das Festhalten an überkommenen Traditionen", sagte die zuständige Staatssekretärin Sharon Dijksma. Norwegen Seit 01.01.2010 dürfen in Norwegen im Zirkus keine Elefanten mehr mit- und vorgeführt werden. Das Verbot ist mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren belegt. Österreich Ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus besteht seit 2005 und wurde im Dezember 2011 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt. Portugal Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walrossen, Elefanten, Seekühen, Rhinozerossen, Flusspferden, Laufvögeln, Reptilien undRiesenschlangen im Zirkus. Die genaue Liste können Sie hier einsehen. Polen Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren im Zirkus. Schweden Verbot von Affen, Raubtieren, Nashörnern, Giraffen, Kängurus, Flusspferden, Robben, Greif-vögeln, Straußen, Krokodilen und Damwild im Zirkus. Slowakei Verbot von Tierarten im Zirkus, die bei CITES gelistet sind. Slowenien In Slowenien dürfen seit März 2013 keine Wildtiere mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Tschechische Republik Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden und Giraffen im Zirkus. Ungarn Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten im Zirkus. Verbot von neuen Wildfängen. Nationale Verbote außerhalb Europas Bolivien Generelles Verbot von Wildtieren und domestizierten Tieren ab

  1. Juli 2010 im Zirkus. China Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen. Costa Rica Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Ecuador In Ecuador wurde 2012 beschlossen, die Nachzucht von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. Ebenfalls verboten sind die Nutzung von heimischen Wildtierarten sowie der Import von jeglichen Wildtierarten für Zirkusse. El Salvador 2013 verbot das Parlament die Nutzung von Wildtieren für jegliche Form der Unterhaltung inklusive Zirkus. Indien Verbot von bestimmten Wildtierarten, wie Affen, Bären, Löwen und Tigern, im Zirkus. Israel Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Kolumbien Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus per Gesetzesbeschluss von Juni
  2. Die Zirkusbetriebe haben zwei Jahre Zeit, den Beschluss umzusetzen. Mexiko Das mexikanische Parlament (House of Deputies) stimmte im Dezember 2014 für ein landesweites Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin vom Präsidenten Enrique Peña Nieto unterzeichnet. Das Gesetz sieht vor, dass Zirkusbetriebe eine Bestandsliste einreichen müssen, damit die Tiere auf Zoos und Auffangstationen verteilt werden können. Panama 2014 hat die Regierung von Panama ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben beschlossen. Paraguay Seit Juni 2012 besteht ein Verbot von Wildtieren im Zirkus. Peru Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Juli
  3. Singapur Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Fazit: Es stände der Stadt Frankfurt am Main gut an, sich in diese Liste einzureihen!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juni 2015Sie sind hier
    NRNR 1236Keine Genehmigung für Zirkusunternehmen mit Wildtieren in Frankfurt
    STVV-Antrag · RÖMER
  2. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 440Keine Genehmigung für Zirkusunternehmen mit Wildtieren in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 42 · 21.09.2015
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage NR 1236 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (Prüfung und Berichterstattung)Römer (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 24.09.2015
TO II, TOP 5
Beraten
Die Vorlage NR 1236 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
LinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme)

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