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Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
81 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Begründung

Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vorlage M 148 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt:
  2. Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Da vor allem Familien, Paare oder Alleinerziehende mit Kindern von einem angespannten Wohnungsmarkt und den stark gestiegenen Baukosten betroffen sind, wurde an einer Reihe von Punkten die Familienfreundlichkeit des Programms weiter erhöht. So wird z.B. die zusätzliche Förderung für jedes weitere Familienmitglied erhöht und bei "nachträglichem Familienzuwachs" die Möglichkeit zusätzlicher tilgungsfreier Jahre eingeführt, aber auch die generellen Fördersätze erhöht. Die mit dem Magistratsvortrag M 148 vorgelegten Förderrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Gewährung von Darlehen bei Neubauvorhaben. Viele Frankfurter Haushalte haben jedoch den Wunsch, alleine oder gemeinsam mit anderen Menschen, die ähnliche Vorstellungen davon haben, wie sie wohnen möchten, nach eigenen Wünschen und dennoch vergleichsweise kostengünstig Wohneigentum in bereits bestehenden Gebäuden zu schaffen. Auch sind zusätzliche Wohnungen in vorhandenen Gebäuden bzw. Umnutzungen oftmals preiswerter als Neubauten. Die Richtlinien wurden daher, da hier generell die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht allein der Eigenheimneubau gefördert werden soll, entsprechend ergänzt. Ähnliches gilt für die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, für herausragende Anstrengungen im Hinblick auf Ökologie und Klimaschutz sowie für die Bemühungen, durch den Zusammenschluss in Baugemeinschaften die Bau- oder Sanierungskosten zu reduzieren. Auch in diesen Punkten bedarf es einer gezielten zusätzlichen Förderung und einer entsprechenden Ergänzung der vorgelegten Förderrichtlinien. Anlage 1 (ca. 34 KB)

Inhalt

Antrag vom 14.11.2008, NR 1176

Betreff: Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vorlage M 148 wird mit den geänderten Richtlinien für die Vergabe von Baudarlehen im Rahmen des Frankfurter Programms zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum entsprechend der Anlage (Synopse mit alten und neuen Richtlinien) zugestimmt:
  2. Nach einem Jahr erstattet der Magistrat einen Bericht, ob die beschlossenen Eckwerte der Richtlinien sich bewährt haben oder modifiziert werden sollten. Begründung: Da vor allem Familien, Paare oder Alleinerziehende mit Kindern von einem angespannten Wohnungsmarkt und den stark gestiegenen Baukosten betroffen sind, wurde an einer Reihe von Punkten die Familienfreundlichkeit des Programms weiter erhöht. So wird z.B. die zusätzliche Förderung für jedes weitere Familienmitglied erhöht und bei "nachträglichem Familienzuwachs" die Möglichkeit zusätzlicher tilgungsfreier Jahre eingeführt, aber auch die generellen Fördersätze erhöht. Die mit dem Magistratsvortrag M 148 vorgelegten Förderrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Gewährung von Darlehen bei Neubauvorhaben. Viele Frankfurter Haushalte haben jedoch den Wunsch, alleine oder gemeinsam mit anderen Menschen, die ähnliche Vorstellungen davon haben, wie sie wohnen möchten, nach eigenen Wünschen und dennoch vergleichsweise kostengünstig Wohneigentum in bereits bestehenden Gebäuden zu schaffen. Auch sind zusätzliche Wohnungen in vorhandenen Gebäuden bzw. Umnutzungen oftmals preiswerter als Neubauten. Die Richtlinien wurden daher, da hier generell die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum und nicht allein der Eigenheimneubau gefördert werden soll, entsprechend ergänzt. Ähnliches gilt für die besondere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen, für herausragende Anstrengungen im Hinblick auf Ökologie und Klimaschutz sowie für die Bemühungen, durch den Zusammenschluss in Baugemeinschaften die Bau- oder Sanierungskosten zu reduzieren. Auch in diesen Punkten bedarf es einer gezielten zusätzlichen Förderung und einer entsprechenden Ergänzung der vorgelegten Förderrichtlinien. Anlage 1 (ca. 34 KB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 148

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2008MM 148Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von BaudarlehenMagistratsvortrag
  2. 14. November 2008Sie sind hier
    NRNR 1176Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördern
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 1. März 2010Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 134Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von BaudarlehenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 01.12.2008
TO I, TOP 21
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 148 wird im Rahmen der Vorlage NR 1176 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 148 wird im Rahmen der Vorlage NR 1176 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1048 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1057 wird im Rahmen der Vorlage NR 1176 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
FDPFAGBFF
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)NPD (M 148 = Enthaltung, NR 1048 und NR 1057 = Annahme, NR 1176 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1057) sowie FAG und BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 148 = Enthaltung, NR 1048 und NR 1057 = Annahme, NR 1176 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO I, TOP 37
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 148 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1057, NR 1176 und NR 1192 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 148 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1057, NR 1176 und NR 1192 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1048 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1057 wird im Rahmen der Vorlage NR 1176 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1207 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
SPDBFF
Sonstige:
REP (M 148, NR 1048, NR 1057, NR 1176, NR 1192 und NR 1207 = Annahme, NR 1205 = Ablehnung)NPD (M 148 = Enthaltung, NR 1048, NR 1057 und NR 1207 = Annahme, NR 1176 und NR 1205 = Ablehnung, NR 1192 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (M 148 und NR 1176 = Ablehnung, NR 1048, NR 1057 und NR 1192 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 148, NR 1048, NR 1057, NR 1176, NR 1192 und NR 1207 = Annahme, NR 1205 = Ablehnung) NPD (M 148 = Enthaltung, NR 1048, NR 1057 und NR 1207 = Annahme, NR 1176 und NR 1205 = Ablehnung, NR 1192 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 148 und NR 1176 = Ablehnung, NR 1048, NR 1057 und NR 1192 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 33
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 148 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1057, NR 1176 und NR 1192 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 148 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1057, NR 1176 und NR 1192 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1048 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1057 wird im Rahmen der Vorlage NR 1176 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 1176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1207 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAG
Ablehnung:
SPDBFFREPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205), BFF und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1205) sowie BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)

KAV
Sitzung 32 · 12.01.2009
TO II, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage NR 1176 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 08.02.2010
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1176 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

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