Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen
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Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 134
Betreff: Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von Baudarlehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7655 - NR 1176 CDU und GRÜNE - Von den im Magistratsbericht B 744 v. 04.09.2009 aufgeführten Anfragen zum "Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum" sind mit Jahresabschluss 2009 insgesamt 7 Förderanträge bewilligt worden. Das bewilligte Fördervolumen beträgt insgesamt 339.500 €. Die geringe Fallzahl erklärt sich einerseits durch die Nachrangigkeit zum Landesprogramm "Hessen-Bau-Darlehen" (Richtlinien zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau -). Eine Inanspruchnahme beider Förderprogramme ist nur dann möglich, wenn eine tragbare Belastung ohne das städtische Darlehen nicht zu erzielen ist. Andererseits werden von vielen Antragstellern die Einkommensgrenzen des städtischen Programms überschritten, so dass eine Förderung nicht gewährt werden kann. Im Rahmen der Neufassung der Landesrichtlinien vom 13.01.2010 wird derzeit vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eine Anhebung der Einkommensgrenzen gemäß § 1 Absatz 2 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes vorbereitet. Um die Akzeptanz des Programms zu verbessern, wird der Magistrat die Eckwerte und Fördervoraussetzungen überarbeiten und die Öffentlichkeitsarbeit verstärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2008MM 148Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von BaudarlehenMagistratsvortrag
- 14. November 2008NRNR 1176Förderung von selbstgenutztem neuem Wohneigentum: Familienfreundlichkeit verbessern, Bestandsgebäude berücksichtigen, Baugemeinschaften fördernSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 1. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 134Frankfurter Programm zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Richtlinien zur Vergabe von BaudarlehenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und Stv. Schenk (= Kenntnis)