Albusstraße 19 und 21 - keine gemeinsamen Geschäfte mit Investoren
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Vorlage M 203/2019 zurückzustellen, bis wesentliche Fragen zur Bebauung in der Albusstraße geklärt sind. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass geförderter Wohnraum in der Innenstadt entsteht und die Verdrängung der bisherigen Wohnbevölkerung nicht weiter vorangetrieben wird.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
- Wie bewertet die Stadt das Vorhaben der Parnova B.V. in der Albusstraße ausschließlich Eigentumswohnungen zu bauen, insbesondere vor dem Hintergrund der eigenen Bestrebungen mehr geförderten Wohnraum in Frankfurt zu schaffen?
- Wieso führt der Magistrat die Bebauung mit zusätzlichen Wohnungen nicht selbst durch, sondern will das Erbbaurecht an die Parnova B.V. vergeben?
- Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, die Grundstücke Albusstraße 19 und 21 in städtischen Besitz zu bringen und dort selbst geförderte Wohnungen zu errichten bzw. das Grundstück im Erbbaurecht der stadteigenen Wohnungsgesellschaft ABG zu überlassen, damit diese dort geförderte Wohnungen schafft?
- Liegt für die Albusstraße 19 und/oder 21 bereits eine Baugenehmigung vor?
- Wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt, inwiefern entsprechen die beantragten Wohnungsgrundrissen in Größe, Zuschnitt und Ausstattung den Kriterien für geförderte Wohnungen?
- Was tut der Magistrat ansonsten dafür, dass in der Innenstadt geförderter Wohnraum entsteht?
- Wie sind die Parnova B.V., die Domblick B.V., die Fuchstanz B.V. und die Maintraum GmbH verbunden - personell, finanziell und anderweitig?
- In welcher Form sind oder waren aktuelle oder ehemalige Stadtverordnete und Dezernent*innen an den genannten Firmen und/oder Bauunternehmungen beteiligt?
- Mit Beschluss § 3260 vom 6.6.2013 wurde ein städtisches Grundstück in der Innenstadt im Erbbaurecht an einen Investor vergeben. Dort sind sehr teure Eigentumswohnungen entstanden, die ebenfalls über die Maintraum GmbH Wohnungen verkauft wurden.
- a)Wieso war der Magistrat nicht in der Lage, an dieser Stelle geförderte Wohnungen einzufordern?
- b)Inwiefern tragen die entstandenen Luxus-Eigentumswohnungen dazu bei, den Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Frankfurt zu beheben?
- c)Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die bestehenden Erbbaurechtsverträge aufzulösen?
- d)Was tut der Magistrat, um solche Fehler in der Grundstücksvergabe nicht zu wiederholen?
- Wie bewertet der Magistrat vor dem Hintergrund der Informationen zu dem Bauprojekt Albusstraße 19/21 die Entscheidung, die Milieuschutzsatzung für das Gebiet Innenstadt, Allerheiligenviertel zu versagen?
- Wann nimmt der Magistrat die Überlegungen wieder auf, eine Milieuschutzsatzung (Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB) für das Allerheiligenviertel zu erstellen?
- Bestehen Überlegungen, ein städtisches Grundstück bzw. das Grundstück einer städtischen Gesellschaft, eines Eigenbetriebes oder einer stadtnahen Stiftung an die Fuchstanz B.V. zu verkaufen oder der genannten Gesellschaft das Erbbaurecht an einem solchen Grundstück zu überlassen?
- Bestehen Überlegungen, ein städtisches Grundstück bzw. das Grundstück einer städtischen Gesellschaft, eines Eigenbetriebes oder einer stadtnahen Stiftung an die Maintraum GmbH zu verkaufen oder der genannten Gesellschaft das Erbbaurecht an einem solchen Grundstück zu überlassen?
Begründung
Die Albusstraße liegt in der Frankfurter Innenstadt. Dort will der Magistrat der Stadt Frankfurt ein Geschäft mit der Parnova B.V. eingehen: Die Stadt Frankfurt kauft das Grundstück der Albusstraße 21 und gibt die Baurechte im gleichen Zug an das Unternehmen zurück. Durch diese Kooperation kann das Unternehmen auf dieses und das angrenzende Grundstück (in der Albusstraße 19) Wohnungen bauen. Geförderte Wohnungen sind bei dem Neubau laut Vorlage nicht vorgesehen. Dabei fehlt es seit Jahren an bezahlbarem Wohnraum, auch in der Innenstadt. Hier gibt es besonders wenig Sozialwohnungen: Am 31.12.2018 gab es in dem kompletten Stadtteil Belegrechte für lediglich 31 Wohnungen (Quelle: Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 2018, S. 70). Trotzdem will die Stadt nun ein städtisches Grundstück in der Albusstraße einem Investor übergeben, der bisher durch den Bau von Luxus-Eigentumswohnungen aufgefallen ist. Das hier kein geförderter Wohnraum entstehen soll, läuft nicht nur dem Bedarf der Bürger*innen zuwider, sondern widerspricht auch dem erklärten Ziel des Magistrats. Denn noch Ende Dezember 2019 - vor wenigen Wochen! - äußerte der Magistrat im Baulandbeschluss das Ziel, bei allen Wohnbauentwicklungen eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau einzuhalten. In der Albusstraße soll auf stadteigenen Grundstücken gebaut werden. Hier hat die Stadt eine große Handhabe. Trotzdem übergibt sie die vollständige Verantwortung für die Bebauung an den Investor Parnova B.V. Die Parnova B.V. nutzt das Unternehmen Maintraum GmbH, um das geplante Bauvorhaben in der Albusstraße unter dem Namen "Downtown 21" zu vermarkten. Entstehen soll ein Wohn- und Geschäftshaus (30 Wohnungen zwischen 50 und 100 m2), das zu einem "trendigen Stadtviertel" beitragen soll. Gemeint ist damit die umfassende Aufwertung der umliegenden Bereiche südlich der Zeil und im Bereich der Breite Gasse. Die Aufwertung des Gebietes - und damit die Verdrängung bisheriger Wohnbevölkerung - wurde schon mit dem Bebauungsplan Nr. 546 im Jahr 2005 angestrebt. Im Jahr 2014 sollte der Bebauungsplan dann wieder geändert werden (nun "Nr. 546Ä"), um mehr Wohnfläche zu schaffen. Ein Anteil an geförderten Wohnungen ist auch hier vom Magistrat nicht vorgesehen. Erst 2017 ermöglichte der Magistrat mit einem Verkauf von öffentlichen Grundstücken den Bau von 150 Wohnungen und einem Hotel in der parallel zur Albusstraße verlaufenden Allerheiligenstraße. Auch hier wurden dem Investor keine Vorgaben zum Anteil an geförderten Wohnungen gemacht. Des Weiteren entschied sich die Stadt dazu, das Verfahren für eine Milieuschutzsatzung im Bereich Allerheiligenstraße einzustellen. Diese Entscheidung wurde in dem Wissen getroffen, dass hier von Verdrängung betroffene Bevölkerungsgruppen wohnen und eine überdurchschnittliche Verdrängungsfährdung in dem Gebiet Allerheiligenstraße besteht (Magistratsvorlage M 187/2018). Es ist dringend notwendig, dass in diesem Bereich bezahlbare Wohnungen entstehen und sich die Stadt nicht weiter aktiv an der Verdrängung beteiligt. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Bebauung in der Albusstraße geförderter Wohnraum entsteht!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2019MM 203Ankauf der Liegenschaft Albusstraße 21 und anschließende Einbeziehung des Grundstücks in das Erbbaurecht Albusstraße 19Magistratsvortrag
- 9. März 2020Sie sind hierNRNR 1140Albusstraße 19 und 21 - keine gemeinsamen Geschäfte mit InvestorenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)