Interkulturelles Kompetenz- und Begegnungszentrum stadtRAUMfrankfurt: Sicherstellung günstiger Mietkonditionen für Vereine und Initiativen durch Erhöhung des…
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Interkulturelles Kompetenz- und Begegnungszentrum stadtRAUMfrankfurt: Sicherstellung günstiger Mietkonditionen für Vereine und Initiativen durch Erhöhung des Anteils fester Einnahmen über Dauermieter
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Mietkonditionen für Vereine und Initiativen im interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrum stadtRAUMfrankfurt zu sichern, indem der Anteil der für Dauermieter zur Verfügung gestellten Flächen erhöht wird. Dies soll dazu beitragen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Räumlichkeiten zu verbessern und die Integration in Frankfurt zu fördern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Anteil der für Dauermieter zur Verfügung gestellten Flächen im neuen stadtRAUMfrankfurt (Mainzer Landstraße 293) beträgt 3500 m2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, wieviel der leerstehenden 15.000 m2 Fläche zur dauerhaften Vermietung zur Verfügung gestellt werden kann. Es ist darzulegen, wieviel Prozent und wieviel m2 diese im Detail sind.
Die Erlöse fließen in den Betrieb des interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrums und die Refinanzierung günstiger Mietkonditionen für Vereine und Initiativen. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, den Stadtverordneten zu berichten, wann das angekündigte Onlinetool zur Buchung von Räumen im stadtRAUMfrankfurt an den Start geht/ging;
zu berichten, wie viele kostenpflichtige Raumbuchungen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits eingegangen sind und welche Erlöse die Stadt dadurch für die Refinanzierung der Mietkosten und die Bezuschussung der kostengünstigeren Raumnutzung von Vereinen und Initiativen erzielen konnte;
mitzuteilen und aufzuschlüsseln, welche Summen tatsächliche Einnahmen darstellen, welche die Stadt Frankfurt nicht im Rahmen von Mietkostenzuschüssen an Vereine oder internen Verrechnungen letztlich selbst trägt;
ein integrationspolitisches Konzept, nach dem die Belegung erfolgen soll, sowie den angekündigten Businessplan für den stadtRAUMfrankfurt vorzustellen;
das Vermietungskonzept und die neuen Förderrichtlinien vorzustellen und darzulegen, welche Konditionen für externe Mieter, städtische Mieter sowie gemeinnützige Vereine und Initiativen (spätestens ab der offiziellen Eröffnung im März 2020) vorgesehen sind.
Begründung
Der Zeitungsberichterstattung der letzten Monate war zu entnehmen, dass ein Großteil der 15.000 Quadratmeter großen Flächen des Gebäudes in der Mainzer Landstraße 293, das die Stadt vor einem Jahr für das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) und andere Nutzungen angemietet hat, noch immer leer steht. Zudem sind zum jetzigen Zeitpunkt weder die Erstellung eines Businessplans noch eines Vermietungskonzeptes abgeschlossen. Angesichts der hohen Mietkosten von knapp drei Millionen Euro pro Jahr widerspricht diese Situation, unabhängig von der guten Arbeit bereits dort angesiedelter Ämter und Initiativen, dem Gebot umsichtigen Umgangs mit Steuergeldern. Von den acht Geschossen mit rund 15.000 m2 Fläche sind derzeit nur ca. 3.500 m2 an Dauernutzer wie das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten (Amka), die Volkshochschule (VHS), die Kommunale Ausländervertretung (KAV) oder die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (GJB) vermietet. Alle weiteren Flächen im Umfang von 11.500 m2 sollen als Kreativ- und Veranstaltungsräume oder Coworking-Spaces wechselnden Mietern (Mo-Sa von 8:00 - 23:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden. Trotz des seitens des Magistrats bekundeten Interesses potentieller Mieter an dem (bislang kostenlos zur Verfügung gestellten Angebot) ist nicht damit zu rechnen, dass nur mit der Nutzung für Veranstaltungen eine Auslastung der verbleibenden Flächen erzielt werden kann. Da eine anlassbezogene Vermietung sehr von schwankender Nachfrage abhängig und die Koordination von Buchungen ferner sehr zeit- und arbeitsintensiv ist, kann eine Erhöhung des für Dauermieter bereitgestellten Flächenanteils die Planungssicherheit in Bezug auf zu erwartende Einnahmen verbessern und gleichzeitig das Amt für Multikulturelle Angelegenheiten, das in Zusammenhang mit dem Aufbau des interkulturellen Kompetenz- und Begegnungszentrums sehr gute Arbeit leistet, entlasten. Vor allem würde eine solidere Finanzierungsgrundlage dazu beitragen, die Mietpreise für die zahlreichen Vereine und Initiativen, welche die Räumlichkeiten im stadtRAUMfrankfurt bislang kostenfrei nutzen konnten, auch längerfristig sozialverträglich, zu den gängigen Konditionen der Saalbau, zu gestalten. Denn das Engagement der gemeinnützigen Akteure, die sich für die Integration in Frankfurt stark machen, gehört über moderate Mietpreise gefördert, was sich über das Integrationsbudget des Amka allein jedoch nicht langfristig finanzieren lassen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020Sie sind hierNRNR 1112Interkulturelles Kompetenz- und Begegnungszentrum stadtRAUMfrankfurt: Sicherstellung günstiger Mietkonditionen für Vereine und Initiativen durch Erhöhung des Anteils fester Einnahmen über DauermieterSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 76Interkulturelles Kompetenz- und Begegnungszentrum stadtRAUMfrankfurt: Sicherstellung günstiger Mietkonditionen für Vereine und Initiativen durch Erhöhung des Anteils fester Einnahmen über DauermieterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.