Haus des Jugendrechts - Modellstandort in Frankfurt am Main-Höchst
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Frankfurt am Main-Höchst Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen in Verhandlungen über die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts als Modellprojekt in Frankfurt am Main - Höchst unter Beteiligung der Stadt Frankfurt einzutreten und die Stadtverordnetenversammlung über das Verhandlungsergebnis mittels Vorlage des abzuschließenden Kooperationsvertrages zu unterrichten. Dabei sind auch die Kostenaufteilung, die Beteiligung der Partner an den Sozialprojekten und der Kauf bzw. Anmietung eines geeigneten Gebäudes zu klären
- Zur Umsetzung eines Hauses des Jugendrechts in Frankfurt am Main-Höchst wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen ein maßgeschneidertes fachliches Konzept zu erstellen, das die Ergebnisse des Eckpunktepapiers der aus dem Hessischen Justizministerium, Trägern der Präventionsarbeit und weiteren beteiligten Einrichtungen gebildeten Arbeitsgruppe und die Erkenntnisse der im Oktober stattfindenden Anhörung des Hessischen Landtages berücksichtigt.
- Der Magistrat wird gebeten, das für Ende Oktober angekündigte Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe und das Umsetzungskonzept zeitnah der Stadtverordnetenversammlung als Entscheidungsgrundlagen zur Kenntnis zu geben. Begründung: In Stuttgart, Ludwigshafen, und Mainz sind mit großem Erfolg "Häuser des Jugendrechts" eingerichtet worden. Diese Einrichtungen konzentrieren Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach, um damit, in enger Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten, eine wirksamere Präventionsarbeit, eine Reduzierung der Jugendkriminalität und eine Abkürzung der Verfahrensdauer zu erreichen. Die räumliche Nähe und die parallele Bearbeitung von Fällen, sowie das direkte Kommunizieren unter anderem in Fallkonferenzen können eine neue Qualität der Zusammenarbeit schaffen, durch die langwierige Prozesse verkürzt und die Verfahrensdauer deutlich verringert wird. Dadurch wird eine rasche und konsequente Reaktion auf Verfehlungen junger Delinquentinnen und Delinquenten gewährleistet, die sich über Sanktionen hinaus auch auf Hilfsangebote und individuelle Betreuung erstreckt. Grundsätzlich bietet sich für Frankfurt die Chance, dass hier der erste Modellstandort in Hessen realisiert wird. Dabei ist es erfreulich, dass in einer Arbeitsgruppe schon intensive Beratungen zwischen den zu beteiligenden Einrichtungen, dem Justizministerium und den Trägern der Präventionsarbeit stattgefunden haben. Auch eine Reihe von Trägern der Jugendpräventionsarbeit haben in einer gemeinsamen Erklärung die Schaffung eines Modellprojekts "Haus des Jugendrechts" in Frankfurt gefordert und die geplante Anhörung des Rechtsauschusses im Landtag im Oktober wird weiteren Aufschluss geben sowie zusätzliche Erkenntnisse liefern. Wenn sich die angesprochenen Fragen zwischen Stadt und Land einvernehmlich klären lassen, sollte Frankfurt die Chance nutzen, Modellstandort für ein, besonders im Bereich der Präventionsarbeit konzeptionell durchdachtes, "Haus des Jugendrechts" zu werden.
Inhalt
Antrag vom 24.09.2008, NR 1097
Betreff: Haus des Jugendrechts - Modellstandort in Frankfurt am Main-Höchst Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen in Verhandlungen über die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts als Modellprojekt in Frankfurt am Main - Höchst unter Beteiligung der Stadt Frankfurt einzutreten und die Stadtverordnetenversammlung über das Verhandlungsergebnis mittels Vorlage des abzuschließenden Kooperationsvertrages zu unterrichten. Dabei sind auch die Kostenaufteilung, die Beteiligung der Partner an den Sozialprojekten und der Kauf bzw. Anmietung eines geeigneten Gebäudes zu klären
- Zur Umsetzung eines Hauses des Jugendrechts in Frankfurt am Main-Höchst wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen ein maßgeschneidertes fachliches Konzept zu erstellen, das die Ergebnisse des Eckpunktepapiers der aus dem Hessischen Justizministerium, Trägern der Präventionsarbeit und weiteren beteiligten Einrichtungen gebildeten Arbeitsgruppe und die Erkenntnisse der im Oktober stattfindenden Anhörung des Hessischen Landtages berücksichtigt.
- Der Magistrat wird gebeten, das für Ende Oktober angekündigte Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe und das Umsetzungskonzept zeitnah der Stadtverordnetenversammlung als Entscheidungsgrundlagen zur Kenntnis zu geben. Begründung: In Stuttgart, Ludwigshafen, und Mainz sind mit großem Erfolg "Häuser des Jugendrechts" eingerichtet worden. Diese Einrichtungen konzentrieren Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach, um damit, in enger Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten, eine wirksamere Präventionsarbeit, eine Reduzierung der Jugendkriminalität und eine Abkürzung der Verfahrensdauer zu erreichen. Die räumliche Nähe und die parallele Bearbeitung von Fällen, sowie das direkte Kommunizieren unter anderem in Fallkonferenzen können eine neue Qualität der Zusammenarbeit schaffen, durch die langwierige Prozesse verkürzt und die Verfahrensdauer deutlich verringert wird. Dadurch wird eine rasche und konsequente Reaktion auf Verfehlungen junger Delinquentinnen und Delinquenten gewährleistet, die sich über Sanktionen hinaus auch auf Hilfsangebote und individuelle Betreuung erstreckt. Grundsätzlich bietet sich für Frankfurt die Chance, dass hier der erste Modellstandort in Hessen realisiert wird. Dabei ist es erfreulich, dass in einer Arbeitsgruppe schon intensive Beratungen zwischen den zu beteiligenden Einrichtungen, dem Justizministerium und den Trägern der Präventionsarbeit stattgefunden haben. Auch eine Reihe von Trägern der Jugendpräventionsarbeit haben in einer gemeinsamen Erklärung die Schaffung eines Modellprojekts "Haus des Jugendrechts" in Frankfurt gefordert und die geplante Anhörung des Rechtsauschusses im Landtag im Oktober wird weiteren Aufschluss geben sowie zusätzliche Erkenntnisse liefern. Wenn sich die angesprochenen Fragen zwischen Stadt und Land einvernehmlich klären lassen, sollte Frankfurt die Chance nutzen, Modellstandort für ein, besonders im Bereich der Präventionsarbeit konzeptionell durchdachtes, "Haus des Jugendrechts" zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2008Sie sind hierNRNR 1097Haus des Jugendrechts - Modellstandort in Frankfurt am Main-HöchstSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 15. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 831Haus des Jugendrechts - Modellstandort in Frankfurt am Main-HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und REP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)