Flächendeckende Etablierung von Häusern des Jugendrechts (HdJR) in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die flächendeckende Etablierung von vier Häusern des Jugendrechts in Frankfurt am Main vor, um die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe fortzusetzen. Ziel ist es, die Jugendkriminalität zu reduzieren und die Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, die Erweiterung der bisher zwei erfolgreichen Häuser des Jugendrechts in Frankfurt Höchst und Nord fortzusetzen, und mit einem dritten und vierten Haus die flächendeckende Versorgung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe sicherzustellen und damit die Versorgung des ganzen Stadtgebietes abzuschließen. Die bisherige erfolgreiche behördenübergreifende Zusammenarbeit hat gezeigt, dass die neuen Wege des Umgangs mit Jugendkriminalität, die sowohl einen präventiven als auch einen restriktiven Charakter haben, Erfolge mit sich gebracht haben:
- Die Beschleunigung staatlicher und kommunaler Reaktionen auf Straftaten junger Menschen.
- Rückgang der Jugendkriminalität in Frankfurt am Main und Anstieg der Verfahrensabschlüsse ohne Einschaltung der Jugendgerichte (Anzahl der Ermittlungs- und Strafverfahren gemessen an der Frankfurter Wohnbevölkerung zwischen 14 und 20 Jahren: 2008 = 14% und 2018 = 7,5%). Die Anzahl der Erziehungsgespräche (Gespräche, die mit Beschuldigten auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft durch die Jugendgerichtshilfe geführt werden und eine Verfahrenseinstellung ohne Beteiligung des Gerichtes zum Ziel haben) hat sich in diesem Zeitraum verdreifacht.
- Rasches und zeitnahes Reagieren auf normwidriges Verhalten bereits bei frühen Verfehlungen.
- Ganzheitliche Betrachtungs- und Vorgehensweise von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER