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UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen! Registrier- und Vergaberichtlinien für Wohnungssuchende in Frankfurt überarbeiten

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

umsetzen! Registrier- und Vergaberichtlinien für Wohnungssuchende in Frankfurt überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Registrier- und Vergaberichtlinien des Wohnungsamtes so zu überarbeiten, dass sie der UN- Konvention für Menschen mit Behinderungen, sowie der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Neu aufzunehmen in die Registrier- und Vergaberichtlinie sind folgende Punkte: Eine Registrierung ist möglich für: - Menschen mit Behinderungen, die einen Arbeitsplatz in Werkstatt- und Integrationsbetrieben vorweisen können, sofern die Arbeitsverhältnisse den Anforderungen hinsichtlich Arbeitsumfang, Dauerhaftigkeit und Standort in Frankfurt erfüllen. Sofern diese Anforderungen erfüllt sind, ist auch eine Registrierung von Personen möglich, die bisher außerhalb Frankfurts wohnen. - junge Menschen unter 25 Jahren, die auf Grund ihrer Behinderung dauerhaft auf Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten und Mieten angewiesen sind und unabhängig vom Elternhaus le ben wollen und für die ein Kostenträger die Kostenübernahme zusichert. (NR 1318/2009). Begründung: Die städtische Registrier- und Vergaberichtlinie im Frankfurter Wohnungsamt stammt aus dem Jahre 1996 (M 39/1996). Eine Anpassung an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage ist dringend erforderlich. Seid der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahre 2009 besteht die Verpflichtung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine bezahlbare Wohnung in Frankfurt zu finden, die sich für einen schwerbehinderten Menschen eignet, ist fast unmöglich. Da Menschen mit seelischen und kognitiven Einschränkungen häufig keinen Arbeitsplatz auf dem

  1. Arbeitsmarkt finden, arbeiten sie in Werkstätten oder Integrationsbetrieben. Ein Werkstattvertrag ist aber einem Arbeitsvertrag nicht gleichgestellt. So ist die Registrierung beim Wohnungsamt nicht möglich. Das widerspricht dem Gedanken der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Eine schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte erstritt 2018 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt die Registrierung (Aktenzeichen 11 K 7091
  2. F) 2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung für die unter 25-jährigen jungen Menschen mit Behinderungen, die unabhängig vom Elternhaus leben wollen und dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, beschlossen, diesen die Registrierung zu ermöglichen (NR 1318 von 2009). Die UN- BRK erfordert ein stetiges Weiterentwickeln der staatlichen Instrumente zur Regelung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, um ihre Gleichstellung zu ermöglichen.

Inhalt

Antrag vom 04.12.2019, NR 1053

Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen! Registrier- und Vergaberichtlinien für Wohnungssuchende in Frankfurt überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Registrier- und Vergaberichtlinien des Wohnungsamtes so zu überarbeiten, dass sie der UN- Konvention für Menschen mit Behinderungen, sowie der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Neu aufzunehmen in die Registrier- und Vergaberichtlinie sind folgende Punkte: Eine Registrierung ist möglich für: - Menschen mit Behinderungen, die einen Arbeitsplatz in Werkstatt- und Integrationsbetrieben vorweisen können, sofern die Arbeitsverhältnisse den Anforderungen hinsichtlich Arbeitsumfang, Dauerhaftigkeit und Standort in Frankfurt erfüllen. Sofern diese Anforderungen erfüllt sind, ist auch eine Registrierung von Personen möglich, die bisher außerhalb Frankfurts wohnen. - junge Menschen unter 25 Jahren, die auf Grund ihrer Behinderung dauerhaft auf Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten und Mieten angewiesen sind und unabhängig vom Elternhaus le ben wollen und für die ein Kostenträger die Kostenübernahme zusichert. (NR 1318/2009).

Begründung: Die städtische Registrier- und Vergaberichtlinie im Frankfurter Wohnungsamt stammt aus dem Jahre 1996 (M 39/1996). Eine Anpassung an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage ist dringend erforderlich. Seid der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahre 2009 besteht die Verpflichtung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eine bezahlbare Wohnung in Frankfurt zu finden, die sich für einen schwerbehinderten Menschen eignet, ist fast unmöglich. Da Menschen mit seelischen und kognitiven Einschränkungen häufig keinen Arbeitsplatz auf dem

  1. Arbeitsmarkt finden, arbeiten sie in Werkstätten oder Integrationsbetrieben. Ein Werkstattvertrag ist aber einem Arbeitsvertrag nicht gleichgestellt. So ist die Registrierung beim Wohnungsamt nicht möglich. Das widerspricht dem Gedanken der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen. Eine schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte erstritt 2018 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt die Registrierung (Aktenzeichen 11 K 7091
  2. F) 2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung für die unter 25-jährigen jungen Menschen mit Behinderungen, die unabhängig vom Elternhaus leben wollen und dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, beschlossen, diesen die Registrierung zu ermöglichen (NR 1318 von 2009). Die UN- BRK erfordert ein stetiges Weiterentwickeln der staatlichen Instrumente zur Regelung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, um ihre Gleichstellung zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 4. Dezember 2019Sie sind hier
    NRNR 1053UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen! Registrier- und Vergaberichtlinien für Wohnungssuchende in Frankfurt überarbeiten
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 3. August 2020Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 350UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen!Magistratsbericht
  3. 10. März 2023MM 39Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am MainMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 1053 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 36 · 23.01.2020
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 1053 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage NR 1053 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)

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