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Frankfurts Altstadt auch den Schöppenbrunnen zurückgeben!

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Schöppenbrunnen zurückgeben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung bittet den zuständigen Ortsbeirat aufgrund seiner Zuständigkeit, den folgenden Vorschlag des Gestaltungsbeirats der Dom-Römer GmbH wohlwollend zu prüfen und bei Zustimmung einen entsprechenden Beschluss zu fassen: . - Der Schöppenbrunnen wird ohne Wasserver- und -entsorgung an dem neu vor dem Dom entstehenden Platz zwischen "Goldener Waage", Haus am Dom und dem zukünftigen Stadthaus aufgestellt. Damit befindet er sich wieder in der Nähe seines historischen Standortes, dem Krautmarkt und stellt mit seiner Kaiserfigur einen Bezug zum Krönungsweg her. - Die Dom-Römer GmbH soll gebeten werden, die vorbreitenden Untersuchungen zu veranlassen. - Der Magistrat wird außerdem gebeten, sich für den Fall eines positiven Prüfungsergebnisses zur Finanzierung der Maßnahme um private Sponsoren zu bemühen. Begründung:

  1. In Übereinstimmung mit den Wünschen des Gestaltungsbeirats und auf Anregung des Ortsbeirats 1 hat die Stadtverordnetenversammlung der Verlegung des Stoltzebrunnens in den Bereich der neuen Altstadt bereits zugestimmt.
  2. Als Standort für den Schöppenbrunnen hat der Gestaltungsbeirat die Fläche zwischen Dom und Goldener Waage vorgeschlagen, wobei die Forderungen der Feuerwehr nach freizuhaltenden Flächen zu berücksichtigen sind. In der Anlage der Dom-Römer GmbH sind mit grün die möglichen Brunnenstandorte im Lageplan skizziert, wie Sie sich aus den Feuerwehraufstellflächen und -umfahrten ergeben. Voraussetzung für diese Standorte ist, dass die Einbindetiefe in den Boden nicht sehr groß ist. Die Grabungen in diesem Bereich werden von dem Brunnen nicht berührt. Vorschlag ist, den Standort des Brunnen links in der Nähe der Langseite der Goldenen Waage zu wählen. Die Dom-Römer GmbH wird gebeten, diesen Standort in einer Computerdarstellung vorab sichtbar zu machen.
  3. Hintergrund - Historische Entwicklung Frankfurt war und ist eine Stadt der Brunnen. Auf der Zeil, in der Fressgass oder auf dem Liebfrauenberg prägen sie das Bild unserer Stadt mit. Heute dienen sie allein zur Zierde, dies war jedoch nicht immer so. Wasser war in Frankfurt in früheren Jahrhunderten ein kostbares und knappes Gut. Mit steigendem Bedarf musste unsere Heimatstadt neue Quellen erschließen. Jedes der Quartiere verfügte über eigene Zieh- und Pumpenbrunnen, die nachbarschaftlich oder öffentlich genutzt wurden. Die öffentlichen Brunnen standen unter der Verwaltung des Tiefbauamtes. Nur privilegierte Bewohner verfügten über einen eigenen Wasserzugang. Gut erreichbare, wasserreiche Brunnen waren daher ein wichtiger Indikator für die Lebensqualität der Frankfurter Bevölkerung. Entsprechend häufig hat sich auch Friedrich Stoltze in seiner satirischen Wochenzeitschrift "Frankfurter Latern" mit der städtischen Wasserversorgung beschäftigt und sich um den Zustand der Brunnen - namentlich erwähnt er beispielsweise den Freydthofbrunnen, den Adlerbrunnen, den Kugelbrunnen, den Gerechtigkeitsbrunnen, den Grindbrunnen u.a - gesorgt. Viele dieser Brunnen sind mit der Altstadt im März 1944 untergegangen. Einige jedoch haben den Krieg überstanden und stehen nun teils an Orten, zu denen sie keinen historischen Bezug aufweisen, oder etwas versteckt in den Hinterhöfen der Innenstadt. Dies gilt insbesondere für den Stoltze-Brunnen, der einst am Hühnermarkt stand, und den Schöppenbrunnen mit der Figur des Kaisers Franz I, der - etwas abseits vom Stadtgeschehen und vom Blätterwerk eines Baumes teilweise verdeckt - in einem Wohnhof hinter dem Rathaus sein Dasein fristen muss. Mit der Wiederherstellung der historischen Grundrisse auf dem Areal zwischen Dom und Römer besteht nun erstmals seit dem Untergang der Frankfurter Altstadt die Möglichkeit, neben dem Stoltze-Brunnen auch den Schöppenbrunnen wieder in die Nähe des Originalstandorts zurückzuholen. So würde eine Tradition wieder erlebbar, die insbesondere die Frankfurter Altstadt Jahrhunderte lang geprägt hat. ANLAGE (Standortvarianten)

Inhalt

Antrag vom 19.09.2014, NR 1008

Betreff: Frankfurts Altstadt auch den Schöppenbrunnen zurückgeben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung bittet den zuständigen Ortsbeirat aufgrund seiner Zuständigkeit, den folgenden Vorschlag des Gestaltungsbeirats der Dom-Römer GmbH wohlwollend zu prüfen und bei Zustimmung einen entsprechenden Beschluss zu fassen: . - Der Schöppenbrunnen wird ohne Wasserver- und -entsorgung an dem neu vor dem Dom entstehenden Platz zwischen "Goldener Waage", Haus am Dom und dem zukünftigen Stadthaus aufgestellt. Damit befindet er sich wieder in der Nähe seines historischen Standortes, dem Krautmarkt und stellt mit seiner Kaiserfigur einen Bezug zum Krönungsweg her. - Die Dom-Römer GmbH soll gebeten werden, die vorbreitenden Untersuchungen zu veranlassen. - Der Magistrat wird außerdem gebeten, sich für den Fall eines positiven Prüfungsergebnisses zur Finanzierung der Maßnahme um private Sponsoren zu bemühen.

Begründung:

  1. In Übereinstimmung mit den Wünschen des Gestaltungsbeirats und auf Anregung des Ortsbeirats 1 hat die Stadtverordnetenversammlung der Verlegung des Stoltzebrunnens in den Bereich der neuen Altstadt bereits zugestimmt.
  2. Als Standort für den Schöppenbrunnen hat der Gestaltungsbeirat die Fläche zwischen Dom und Goldener Waage vorgeschlagen, wobei die Forderungen der Feuerwehr nach freizuhaltenden Flächen zu berücksichtigen sind. In der Anlage der Dom-Römer GmbH sind mit grün die möglichen Brunnenstandorte im Lageplan skizziert, wie Sie sich aus den Feuerwehraufstellflächen und -umfahrten ergeben. Voraussetzung für diese Standorte ist, dass die Einbindetiefe in den Boden nicht sehr groß ist. Die Grabungen in diesem Bereich werden von dem Brunnen nicht berührt. Vorschlag ist, den Standort des Brunnen links in der Nähe der Langseite der Goldenen Waage zu wählen. Die Dom-Römer GmbH wird gebeten, diesen Standort in einer Computerdarstellung vorab sichtbar zu machen.
  3. Hintergrund - Historische Entwicklung Frankfurt war und ist eine Stadt der Brunnen. Auf der Zeil, in der Fressgass oder auf dem Liebfrauenberg prägen sie das Bild unserer Stadt mit. Heute dienen sie allein zur Zierde, dies war jedoch nicht immer so. Wasser war in Frankfurt in früheren Jahrhunderten ein kostbares und knappes Gut. Mit steigendem Bedarf musste unsere Heimatstadt neue Quellen erschließen. Jedes der Quartiere verfügte über eigene Zieh- und Pumpenbrunnen, die nachbarschaftlich oder öffentlich genutzt wurden. Die öffentlichen Brunnen standen unter der Verwaltung des Tiefbauamtes. Nur privilegierte Bewohner verfügten über einen eigenen Wasserzugang. Gut erreichbare, wasserreiche Brunnen waren daher ein wichtiger Indikator für die Lebensqualität der Frankfurter Bevölkerung. Entsprechend häufig hat sich auch Friedrich Stoltze in seiner satirischen Wochenzeitschrift "Frankfurter Latern" mit der städtischen Wasserversorgung beschäftigt und sich um den Zustand der Brunnen - namentlich erwähnt er beispielsweise den Freydthofbrunnen, den Adlerbrunnen, den Kugelbrunnen, den Gerechtigkeitsbrunnen, den Grindbrunnen u.a - gesorgt. Viele dieser Brunnen sind mit der Altstadt im März 1944 untergegangen. Einige jedoch haben den Krieg überstanden und stehen nun teils an Orten, zu denen sie keinen historischen Bezug aufweisen, oder etwas versteckt in den Hinterhöfen der Innenstadt. Dies gilt insbesondere für den Stoltze-Brunnen, der einst am Hühnermarkt stand, und den Schöppenbrunnen mit der Figur des Kaisers Franz I, der - etwas abseits vom Stadtgeschehen und vom Blätterwerk eines Baumes teilweise verdeckt - in einem Wohnhof hinter dem Rathaus sein Dasein fristen muss. Mit der Wiederherstellung der historischen Grundrisse auf dem Areal zwischen Dom und Römer besteht nun erstmals seit dem Untergang der Frankfurter Altstadt die Möglichkeit, neben dem Stoltze-Brunnen auch den Schöppenbrunnen wieder in die Nähe des Originalstandorts zurückzuholen. So würde eine Tradition wieder erlebbar, die insbesondere die Frankfurter Altstadt Jahrhunderte lang geprägt hat. ANLAGE (Standortvarianten)Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2014, NR 948 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 24.09.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2014 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 21 · 22.09.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage NR 1008 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1008 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
Elf Piraten (NR 948 und NR 1008 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (NR 948 und NR 1008 = Ablehnung)Römer (NR 948 und NR 1008 = Annahme)NPD (NR 948 und NR 1008 = Annahme)REP (NR 948 und NR 1008 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPLinke
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 948) sowie LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (NR 948 und NR 1008 = Ablehnung) RÖMER, NPD und REP (NR 948 und NR 1008 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 25.09.2014
TO II, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage NR 1008 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1008 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerRömerNPDREPElf PiratenÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneRömerNPDREP
Ablehnung:
SPDFDPLinkeElf PiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, RÖMER, NPD und REP gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 948) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 35 · 07.10.2014
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1008 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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