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Akteneinsichtsausschuss "Anmietung Hedderichstraße 108"

Vorlagentyp: NRCDU
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hält folgende Ergebnisse der Akteneinsicht nach § 50 (2) HGO, § 10 (3) GOS zu dem Komplex "Anmietung Hedderichstraße 108" fest: 1. Der von Frau Stadträtin Weber am 12.12.2022 allein unterzeichnete und an die Vermieterin übersandte Geschäftsraummietvertrag zur Liegenschaft Hedderichstraße 108 verstieß gegen die zentrale Formvorschrift für kommunale Verträge in § 71 (2) HGO. 2. Trotz ausdrücklicher erfolgloser Nachfrage in der Ausschusssitzung am 09.07.2024 und anschließender entsprechender Aufforderung durch den Ausschuss zur Nachlieferung hat der Magistrat bis heute keine Akten vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass a) die Vollmachtsurkunde vom 30.08.2022 durch Frau Stadträtin Weber oder ihr Büro im Jahr 2022 der Vermieterin jemals im Wortlaut zur Verfügung gestellt worden ist und b) Frau Stadträtin Weber das Amt für Bau und Immobilien im April 2023 jemals angewiesen hat, die ausstehenden Mietzahlungen an die Vermieterin zu leisten (wie von ihr gegenüber letzterer ausdrücklich versichert). Das lässt allein den Schluss zu, dass die Stadträtin diesbezüglich wahrheitswidrig und bewusst Tatsachen vorgespiegelt hat, um ihre Befugnisse zu verschleiern und die Vermieterin für ihre Zwecke zu täuschen. 3. Das Vertragshandling des Magistrats bei dieser letztlich gescheiterten Anmietung, das sich von Juli 2022 bis März 2024 (Rückgabe der Schlüssel) und damit über fast zwei Jahre hingezogen hat, muss insgesamt als dilettantisch bewertet werden. 4. Die Stadt Frankfurt am Main wird seit Juli 2024 von der Vermieterin nun auch offiziell auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Hierbei ist - schon nach Schätzungen vom Frühjahr 2024 - ein mittlerer sechsstelliger Betrag zu Grunde zu legen, basierend u.a. auf den bis März 2024 aufgelaufenen Mieten und weiteren Kosten (vgl. etwa FAZ vom 21.02.2024). Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Vermieterin ihre Ansprüche zumindest teilweise durchsetzen kann. Ob dies im Wege eines - aus Sicht der Stadt evtl. schadenbegrenzenden - Vergleichs oder eines gerichtlichen Urteils geschieht, ist aus Steuerzahlersicht egal: Beides kostet viel Geld und wäre vermeidbar gewesen. 5. Einen Großteil der politischen Verantwortung für dieses Desaster trägt Frau Stadträtin Weber als damals zuständige Dezernentin allein. Nachdem sie sich dabei sehenden Auges und konsequent während des kompletten Zeitraums über zahlreiche und schwerwiegende Einwände der beteiligten Stellen (Amt für Bau und Immobilien, Rechtsamt, Revisionsamt) hinweggesetzt hat, besteht zusätzlich ggf. noch ein echter Regressanspruch der Stadt gegen die Stadträtin. Diesen muss sich die Stadt, vertreten durch den Magistrat, ausdrücklich vorbehalten; seine Durchsetzung ist im Bestehensfall aus Steuerzahlersicht verpflichtend.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen er ergreifen wird, um im Hinblick auf die gescheiterte Anmietung der Liegenschaft Hedderichstraße 108 weiteren Schaden für die Stadt einzudämmen und mögliche Regressansprüche zu sichern; 2. inwieweit die bestehenden Handlungsanweisungen für Dezernentinnen und Dezernenten zu verändern sind, damit Alleingänge und rechtswidrige Handlungen durch diese wie im vorliegenden Fall zukünftig verhindert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2024Sie sind hier
    NRNR 1001Akteneinsichtsausschuss „Anmietung Hedderichstraße 108“
    STVV-Antrag · CDU
  2. 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 46Akteneinsichtsausschuss „Anmietung Hedderichstraße 108“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO I, TOP 2
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1001 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO I, TOP 2
Angenommen
a) Die Punkte I., Ziffer 1. bis 5. und II., Ziffer 1. der Vorlage NR 1001 werden abgelehnt. b) Dem Punkt II., Ziffer 2. der Vorlage NR 1001 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "wie im vorliegenden Fall" gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Ältestenausschuss)
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss)

Ältestenausschusses
Sitzung 33 · 14.11.2024
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Die Punkte I., Ziffer 1. bis 5. und II., Ziffer 1. der Vorlage NR 1001 werden abgelehnt. b) Dem Punkt II., Ziffer 2. der Vorlage NR 1001 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "wie im vorliegenden Fall" gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz); BFF-BIG (= Punkt I. Ablehnung, Punkt II. 1. Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO II, TOP 69
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass a) der Haupt- und Finanzausschuss die Akteneinsicht "Akteneinsicht zur Anmietung Hedderichstraße 108" gemäß Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2024, NR 891 beendet hat und b) die Mitglieder des Ausschusses gebeten werden, ihren Fraktionen über die Ergebnisse der Akteneinsicht zu berichten. c) Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses über relevante neue Sachverhalte in der Frage der Anmietung Hedderichstraße, einer möglichen Klage oder Regressansprüche der Stadt Frankfurt gegenüber der Dezernentin zu informieren. 2. a) Die Punkte I., Ziffer 1. bis 5. und II., Ziffer 1. der Vorlage NR 1001 werden abgelehnt. b) Dem Punkt II., Ziffer 2. der Vorlage NR 1001 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "wie im vorliegenden Fall" gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiBFF-BIG
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfDLinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung ohne Zusatz); BFF-BIG (= Punkt I. Ziffer 1. bis 5. Ablehnung, Punkt II. Ziffer 1. Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

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