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Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Vorlagentyp: NRFDP
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Begründung

Ladenöffnungsgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft. Zusätzlich soll auf den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage gänzlich verzichtet werden, damit die lokalen Einzelhändler auch zukünftig das Marktinstrument des verkaufsoffenen Sonntages nutzen können, und so eine Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des lokalen Einzelhandels gewährleistet wird. Begründung: Im Interesse der Stadt Frankfurt ist es erforderlich, den lokalen Einzelhändlern das Instrument des verkaufsoffenen Sonntags auf einer klaren und rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen. Der Anlassbezug macht den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer noch größeren Hürde und hemmt damit die Stärkung und Wiederbelebung der Stadtteilzentren. Es bedarf an dieser Stelle klare Reglungen für verkaufsoffene Sonntage, die es dem Einzelhandel ermöglichen, an vier Sonntagen im Jahr seine Türen zu öffnen und für Kunden attraktiv zu bleiben, damit diese nicht in den Onlinehandel abwandern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft.

Inhalt

Antrag vom 21.10.2019, NR 1001

Betreff: Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft. Zusätzlich soll auf den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage gänzlich verzichtet werden, damit die lokalen Einzelhändler auch zukünftig das Marktinstrument des verkaufsoffenen Sonntages nutzen können, und so eine Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des lokalen Einzelhandels gewährleistet wird.

Begründung: Im Interesse der Stadt Frankfurt ist es erforderlich, den lokalen Einzelhändlern das Instrument des verkaufsoffenen Sonntags auf einer klaren und rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen. Der Anlassbezug macht den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer noch größeren Hürde und hemmt damit die Stärkung und Wiederbelebung der Stadtteilzentren. Es bedarf an dieser Stelle klare Reglungen für verkaufsoffene Sonntage, die es dem Einzelhandel ermöglichen, an vier Sonntagen im Jahr seine Türen zu öffnen und für Kunden attraktiv zu bleiben, damit diese nicht in den Onlinehandel abwandern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2019Sie sind hier
    NRNR 1001Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
    STVV-Antrag · FDP
  2. 24. April 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 198Änderung des Hessischen LadenöffnungsgesetzesMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 35 · 03.12.2019
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1001 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 35 · 09.12.2019
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1001 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1001 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFrankfurter
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
BFF (Ablehnung)FRAKTION (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 36 · 27.01.2020
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1001 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONFDP
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
Frankfurter (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

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