Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBegründung
Ladenöffnungsgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft. Zusätzlich soll auf den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage gänzlich verzichtet werden, damit die lokalen Einzelhändler auch zukünftig das Marktinstrument des verkaufsoffenen Sonntages nutzen können, und so eine Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des lokalen Einzelhandels gewährleistet wird. Begründung: Im Interesse der Stadt Frankfurt ist es erforderlich, den lokalen Einzelhändlern das Instrument des verkaufsoffenen Sonntags auf einer klaren und rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen. Der Anlassbezug macht den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer noch größeren Hürde und hemmt damit die Stärkung und Wiederbelebung der Stadtteilzentren. Es bedarf an dieser Stelle klare Reglungen für verkaufsoffene Sonntage, die es dem Einzelhandel ermöglichen, an vier Sonntagen im Jahr seine Türen zu öffnen und für Kunden attraktiv zu bleiben, damit diese nicht in den Onlinehandel abwandern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft.
Inhalt
Antrag vom 21.10.2019, NR 1001
Betreff: Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft. Zusätzlich soll auf den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage gänzlich verzichtet werden, damit die lokalen Einzelhändler auch zukünftig das Marktinstrument des verkaufsoffenen Sonntages nutzen können, und so eine Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des lokalen Einzelhandels gewährleistet wird.
Begründung: Im Interesse der Stadt Frankfurt ist es erforderlich, den lokalen Einzelhändlern das Instrument des verkaufsoffenen Sonntags auf einer klaren und rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen. Der Anlassbezug macht den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einer noch größeren Hürde und hemmt damit die Stärkung und Wiederbelebung der Stadtteilzentren. Es bedarf an dieser Stelle klare Reglungen für verkaufsoffene Sonntage, die es dem Einzelhandel ermöglichen, an vier Sonntagen im Jahr seine Türen zu öffnen und für Kunden attraktiv zu bleiben, damit diese nicht in den Onlinehandel abwandern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf die Hessische Landesregierung zuzugehen und sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes einzusetzen, die eine rechtssichere Grundlage für bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in Frankfurt schafft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2019Sie sind hierNRNR 1001Änderung des Hessischen LadenöffnungsgesetzesSTVV-Antrag · FDP
- 24. April 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 198Änderung des Hessischen LadenöffnungsgesetzesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)