Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu ändern, um die Regelungen für verkaufsoffene Sonntage zu konkretisieren und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Dies soll zur Stärkung des Einzelhandels und zur Förderung einer lebendigen Stadt beitragen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Der Magistrat ist in den vergangenen Jahren mehrfach, zuletzt im Rahmen der Evaluierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes 2019, auf die Landesregierung zugegangen und hat seine Bedenken und Erfahrungen resultierend aus den verfügten Sonntagsöffnungen in den letzten Jahren sowie der bisherigen Rechtsprechung geäußert; sowie seine Hoffnungen auf rechtssichere, nachvollziehbare und vor allem umsetzbare Regelungen kundgetan. Neben dem Wirtschaftsdezernat sind auch Hessische Verbände und Institutionen, wie unter anderem die Hessische Industrie- und Handelskammer (HIHK), der Handelsverband Hessen e.V., die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) e.V. und der Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V., zum Thema verkaufsoffene Sonntage auf die Hessische Landesregierung zugegangen und haben sich für eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes eingesetzt. Die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen wird als ein ergänzender Baustein zur Bewahrung einer lebendigen Stadt und einer vielfältigen Einzelhandelslandschaft für essenziell erachtet. Wichtig und wünschenswert ist hierbei, Rechtsunsicherheiten möglichst aufzulösen sowie den Anlassbezug gesetzlich zu konkretisieren beziehungsweise ganz darauf zu verzichten. Mit der Verabschiedung des neuen Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wurde in § 6 Abs. 2 festgelegt, dass die Freigabeverfügung der Sonntagsöffnung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen ist. Durch den zeitlichen Vorlauf entsteht für Kommunen, Veranstalter und Verkaufsstellen deutlich mehr Planungssicherheit. Ebenso wird hiermit eine möglichst frühe Entscheidung der Verwaltungsgerichte in Streitfällen angestrebt. Nach Ansicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bezüglich der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage klare und vor allem in der Praxis anwendbare Kriterien, die auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden sind. Rechtsunsicherheiten zur Frage des Anlassbegriffs werden daher nicht gesehen. Das Ministerium verweist an dieser Stelle auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Magistrat bedauert, dass im Rahmen der Evaluierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes keine weiter gehenden Konkretisierungen insbesondere zum Anlassbezug aufgenommen wurden. Er erachtet eine rechtssicher ermöglichte, nachvollziehbare und vor allem umsetzbare Ladenöffnung an bis zu vier Sonntagen im Jahr als einen essenziellen ergänzenden Baustein zur Bewahrung einer lebendigen Stadt und einer vielfältigen Einzelhandelslandschaft, sowohl im Innenstadtbereich als auch in den Stadtteilen der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2019NRNR 1001Änderung des Hessischen LadenöffnungsgesetzesSTVV-Antrag · FDP
- 24. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 198Änderung des Hessischen LadenöffnungsgesetzesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)