Änderung § 8 Absatz 1b der Rahmenentgeltordnung der Volkshochschule Frankfurt am Main
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.05.2016, M 97
Betreff: Änderung § 8 Absatz 1b der Rahmenentgeltordnung der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1375 (M 248) Die Rahmenentgeltordnung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 1 b erhält folgende Fassung: (1) Folgende Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main erhalten auf die erhobenen Entgelte eine Ermäßigung: b) in Höhe von 20%: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, Schüler/innen, Auszubildende, Studierende und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr (ohne Altersbegrenzung). 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung vom 30.11.2015 diesem Vorhaben zugestimmt hat. 3. Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung: A. Zielsetzung In der derzeit gültigen Fassung der Rahmenentgeltordnung sind Wehr-und Zivildienstleistende als Ermäßigungsberechtigte aufgeführt. Der Wehr- und Zivildienst wurde durch den Bundesfreiwilligendienst bzw. das freiwillige soziale oder ökologische Jahr ersetzt. Durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes ist eine Ermäßigung für diesen Personenkreis obsolet. Der durch den Bundesfreiwilligendienst bzw. das freiwillige soziale oder ökologische Jahr entstandene Personenkreis soll deshalb, analog zur Ermäßigung für Wehr- und Zivildienstleistende, als Ermäßigungsberechtigte in der Rahmenentgeltordnung aufgenommen werden. B. Alternativen Zur Änderung der Rahmenentgeltordnung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Rahmenentgeltordnung des Eigenbetriebes wird im § 8 wie folgt geändert: § 8 (1) Folgende Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main erhalten auf die erhobenen Entgelte eine Ermäßigung: b) in Höhe von 20%: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, Schüler/innen, Auszubildende, Studierende und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr (ohne Altersbegrenzung). Der derzeitige Text mit den eingearbeiteten Änderungen ist in der Anlage 3 dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes hat der Änderung der Satzung mit Beschluss am 30.11.2015 zugestimmt. D. Kosten Die zu erwartenden Kosten werden als vertretbar und im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule Frankfurt am Main abdeckbar angesehen. Anlage 1_Synopse_Rahmenentgeltordnung (ca. 25 KB) Anlage 2_Neufassung_Rahmenentgeltordnung (ca. 47 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Mai 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL