Änderung der Rahmenentgeltordnung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 248
Betreff: Änderung der Rahmenentgeltordnung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7281 (M 55) Die Rahmenentgeltordnung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: 1. § 8 der Rahmenentgeltordnung erhält folgende Fassung: (1) Folgende Personen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main erhalten auf die erhobenen Entgelte eine Ermäßigung:
a) Inhaber/-innen des Frankfurt-Passes, Sozialhilfeempfänger/-innen und Arbeitslose in Höhe von 50 %. b) in Höhe von 20%: Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler/-innen, Auszubildende und Studierende. (2) Inhaber/innen der hessischen Ehrenamts-Card oder der Jugendleiter-Card erhalten auf die erhobenen Entgelte eine Ermäßigung in Höhe von 20%. (3) Auf Studienreisen, Prüfungsentgelte und Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt. " 2. § 12 der Rahmenentgeltordnung erhält folgende Fassung: Die Änderung der Rahmenentgeltordnung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung: A Zielsetzung
- Die Stadtverordnetenversammlung hat der Einführung der Ehrenamts-Card bei der Stadt Frankfurt am Main zum 01.06.2006 zugestimmt. Die Ehrenamts-Card ist ein Dankeschön der Stadt Frankfurt am Main für die von Bürgerinnen und Bürgern geleistete ehrenamtliche Arbeit. Die hessische Ehrenamts-Card ist landesweit gültig. Ebenso wie für die Jugendleiter-Card will sich die Volkshochschule Frankfurt am Main mit einer Vergünstigung für das gesellschaftliche Engagement der Inhaber/innen bedanken. Diese Ermäßigungsarten sollen unabhängig vom Wohnort gewährt werden.
- Der Ermäßigungsanspruch für Schwerbehinderte wird dahingehend präzisiert, dass der Anspruch nur für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gewährt wird.
- Zur Klarstellung ist es erforderlich, die bereits in den AGB enthaltenen Bestimmungen, für welche Angebote keine Ermäßigungen gewährt werden, zu wiederholen. B Alternativen keine C Lösung zu
- Die Volkshochschule Frankfurt am Main beteiligt sich an den mit der Ehrenamts-Card zusammenhängenden Vergünstigungen in der Gestalt, dass Sie deren Inhaber/-innen eine Ermäßigung auf das zu zahlende Entgelt in Höhe von 20% gewährt. Da die Ehrenamts-Card landesweit gültig ist, sollen auch diejenigen Inhaber/innen einer Ehrenamts-Card eine Ermäßigung erhalten, deren Hauptwohnsitz nicht in Frankfurt am Main ist. In diesem Zusammenhang wird in analoger Anwendung auch für Inhaber/-innen der Jugendleiter-Card von einer wohnsitzbezogenen Regelung Abstand genommen. zu
- Durch die vorgeschlagene Formulierung wird der Ermäßigungsanspruch für Schwerbehinderte präzisiert. zu
- Der neu angefügte Absatz 3 übernimmt die Bestimmungen, die bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Frankfurt am Main geregelt sind. Die Regelung gehört in einen sachlichen Zusammenhang mit den Grundsätzen der Entgeltermäßigung und ist daher in § 8 Rahmenentgeltordnung zu wiederholen. D Kosten Die zu erwartenden Kosten werden als vertretbar und im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule Frankfurt am Main abdeckbar angesehen. Anlage 1 (ca. 5 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Dezember 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und NPD gegen E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)