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Modernisierung von Sportanlagen im Rahmen des Kunstrasenprogramms hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sportanlage Birsteiner Straße

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Modernisierung der Sportanlage Birsteiner Straße, um allen Fußballvereinen einen modernen Kunstrasenplatz zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme umfasst Investitionen in Höhe von 3.750.000,00 €, um die Infrastruktur für den Schulsport und die Vereine zu verbessern und die Nutzung der Sportflächen zu optimieren.

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Birsteiner Straße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Umgestaltung der Sportanlage Birsteiner Straße wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt 3.750.000,00 € zugestimmt. Davon entfallen 2.150.000,00 € auf die Schaffung eines Kunstrasenplatzes mit 400m-Kunststofflaufbahn und 1.600.000,00 € auf den Bau eines Kunstrasenkleinspielfeldes mit Fitness- und Calisthenicsanlage und Streetballfeld.
  2. Für den Anteil der entgeltlichen Überlassung (z.B. an Sportvereine) ist ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten möglich. Im Rahmen der nichtunternehmerischen Nutzung für den Schulsport ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Investitionsbedarf ist deshalb nicht nach den Nettokosten zu beziffern, sondern entsprechend der für die jeweilige Sportstätte festgelegten Vorsteuerabzugsquote für die einzelne Maßnahme innerhalb des Programms zu ermitteln. Eine Überschreitung der Investitionskosten infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase ist zugelassen.
  3. Die Finanzierung der Kunstrasenplätze erfolgt in Höhe von 3.750.000,00 € aus den Mitteln des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze. Hier stehen unter Berücksichtigung der bisher beschlossenen Maßnahmen des Sonderbauprogramms Kunstrasenplätze noch Mittel in Höhe von 7.129.775,55 € netto unter der Projektdefinition 5.007474 zur Verfügung.
  4. Die erforderlichen Pflegegeräte für die modernisierte Sportanlage werden aus dem beweglichen Vermögen der Produktgruppe 21.15, Projektdefinition 5.002100 beschafft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000,00 € (netto).
  5. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 187.500,00 € als auch mit kalkulatorische Zinsen in Höhe von insgesamt 23.437,50 € zu rechnen ist.
  6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.

Begründung

A Zielsetzung:

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Fußballvereine einen modernen Kunstrasenplatz in ihrer Heimspielstätte nutzen können.

Die Sportanlage Birsteiner Straße verfügt derzeit über einen Rasenplatz mit umfassender 400m-Tennenlaufbahn, einen Kunstrasenplatz für Hockey und einen nicht normgerechten Tennenplatz. Die Tennenflächen und der Rasenplatz der Sportanlage sind abgenutzt und abgespielt. Diese Sportflächen sind ist Lauf des Jahres nur eingeschränkt nutzbar. Die vor Ort ansässigen Vereine (Spielvereinigung Fechenheim 03 e.V. und JUZ Fechenheim e.V.) haben 13 Mannschaften für den Spielbetrieb gemeldet, davon 11 Jugendmannschaften. Die daraus resultierende Belastung der Spielfelder führt zu massiven Bildung von Kahlstellen und Löchern im Rasen, die eine Verletzungsgefahr bilden und einen regulären Spielbetrieb schwer ermöglichen. Daher wird regelmäßig in den Sommermonaten, um die Bespielbarkeit des Rasenfeldes zu erhalten, großer Aufwand getrieben um die Spielfläche nutzbar zu halten. Während der Durchführung dieser Arbeiten steht das Rasenspielfeld nicht zur Verfügung.

Die benachbarte Konrad-Haenisch-Schule und andere Schulen im Frankfurter Osten nutzen die Sportanlage für den Schulsport und für Bundesjugendspiele, daher ist es auch erforderlich, die Infrastruktur für die Leichtathletik und den Schulsport zu erneuern.

Die Sportanlage soll durch den Bau eines Kunstrasengroßspielfeldes, eines Jugendspielfeldes und zwei Minispielfeldern (ebenfalls Kunstrasenbeläge), einer Kunststofflaufbahn, einer Streetball- und Calisthenicsanlage sowie einer Fitnessanlage ausgestattet werden. Die Spielfelder werden nach dem Stand der Technik ohne Mikroplastik bzw. eingestreutes Gummigranulat ausgeführt und durch die ebenfalls zu beschaffenden Pflegeräte nachhaltig gepflegt.

B Alternativen

Kunstrasenplätze haben sich seit Jahren bewährt und gewährleisten einen hohen Auslastungsgrad, im Vergleich zu Rasenplätzen ist eine vierfache Nutzungszeit möglich. Die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze erlaubt darüber hinaus eine ganzjährige Nutzung. Dies ist mit anderen Belägen nicht möglich.

C Lösung

Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde festgestellt, dass entsprechende Neubauten der Kunstrasenplätze notwendig sind, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, die Spielfelder in Kunstrasenplätze umzubauen.

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt und der damit verbundenen hohen Nachfrage nach Sportflächen wird mit der Ausstattung der Sportanlage eine deutlich verbesserte Nutzungsintensität ermöglicht und insbesondere den Kindern und Jugendlichen zusätzlich attraktive Angebote zur Sportausübung gemacht.

Die genannte Sportanlage erfüllt die Voraussetzungen für den Bau von Kunstrasenspielfeldern. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt.

D Kosten

  1. Investitionsbedarf:

Der Investitionsbedarf umfasst 3.750.000,00 €.

Mehrausgaben infolge von Veränderungen in der Vorsteuerabzugsfähigkeit während der Bauphase sind durch die Beschlussfassung abgedeckt.

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 3.750.000,00 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen:

Keine

  1. Jahresfolgekosten:

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 3.750.000,00 €) von 187.500,00 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,25 % auf 3.750.000,00 € /2) von insgesamt 23.437,50 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Juni 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 11
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 10 · 15.09.2022
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung