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Errichtung und Anmietung eines Krisenabwehr- und Trainingszentrums KATZ

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Errichtung und Anmietung eines Krisenabwehr- und Trainingszentrums (KATZ) vor, um die räumliche Infrastruktur für das Krisenmanagement und den Katastrophenschutz in Frankfurt am Main zu verbessern. Dies soll insbesondere die Stabsarbeit der administrativ-organisatorischen Komponente unterstützen und die Resilienz der Stadt stärken.

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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) auf einem im Eigentum stehenden Grundstück in der Feuerwehrstraße ein Krisenabwehr- und Trainingszentrum (KATZ) mit einer Bruttogesamtfläche von rund 3.425 Quadratmetern errichten wird und dabei zusätzliche flexible Büroflächen auch für die Branddirektion inkludiert sind.
  2. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Anmietung des Krisenabwehr- und Trainingszentrums KATZ ab voraussichtlich 01.07.2026 im Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats zu einer Ausweitung in der Größenordnung von voraussichtlich etwa 1,13 Mio. Euro pro Jahr für Miete und Mietnebenkosten führen wird, die im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Hoheitshaushalt der Stadt zu berücksichtigen sind.
  3. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass der zu schließende Mietvertrag neben der anfallenden Kostenmiete und den Mietnebenkosten die Kosten für Reparatur- und Instandsetzung nach anfallendem tatsächlichen Bedarf über die Laufzeit aus dem Budget des für die Branddirektion zuständigen Dezernats vorsieht.
  4. Der Anmietung des von der BKRZ GmbH & Co. KG zu errichtenden Krisenabwehr- und Trainingszentrums mit Räumlichkeiten zur Sicherstellung von 24/7-Krisen- und Stabsarbeit sowie weiterer flexibler Büroflächen wird auf Basis des vorgelegten und als Anlage beigefügten Raumkonzepts grundsätzlich zugestimmt. Eine Anmietungsvorlage über die Höhe der Kostenmiete wird erfolgen, wenn die Anmietung erfolgen soll und die Miethöhe feststeht.

Begründung

A. Zielsetzung

Sicherstellung des Krisenmanagements und des Katastrophenschutzes, insbesondere auch der Stabsarbeit der administrativ-organisatorischen Komponente der Stadt Frankfurt am Main sowie weiterer Pflichtaufgaben der Branddirektion.

B. Alternativen

a. Bereitstellung eines anderweitigen Grundstückes und Bebauung durch die BKRZ GmbH & Co. KG dort. Anmietung dieses Gebäudes für ein Krisenabwehr- und Trainingszentrum. Optimalerweise in der unmittelbaren Nähe zum BKRZ, um im Krisenfall ein geordnetes Arbeiten zu ermöglichen. Aufgrund der Grundstückssituation in Frankfurt am Main sind nur äußert begrenzte Möglichkeiten vorhanden, die zudem in der Refinanzierung mit höheren Kosten verbunden sein dürften, da die Grundstückskosten zusätzlich refinanziert werden müssten.

b. Anmietung vorhandener anderweitiger Mietflächen. Optimalerweise in der unmittelbaren Nähe zum BKRZ, um im Krisenfall ein geordnetes Arbeiten zu ermöglichen. Es ist bei dieser Variante davon auszugehen, dass die Mietkosten höher sein werden, da Vermieter in aller Regel mehr als die reine Kostenmiete verlangen würden.

c. Nutzung des im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG stehenden Grundstückes in der Feuerwehrstraße für die Bebauung durch die BKRZ GmbH & Co mit einem Krisenabwehr- und Trainingszentrum und die Anmietung durch die Stadt Frankfurt am Main bei gleichzeitiger Optimierung durch Schaffung neuer und zusätzlicher Büroflächen für die Branddirektion in sekundärer Nutzung als vorgezogenen Baustein in den Planungen BKRZ 2.0 in Realisierung einer Campus-Lösung.

C. Lösung

Nutzung des im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG stehenden Grundstückes in der Feuerwehrstraße für die Bebauung durch die BKRZ GmbH & Co mit einem Krisenabwehr- und Trainingszentrum "KATZ" und die Anmietung durch die Stadt Frankfurt am Main bei gleichzeitiger Optimierung durch Schaffung neuer und zusätzlicher Büroflächen für die Branddirektion in sekundärer Nutzung als vorgezogenen Baustein in den Planungen BKRZ 2.0 in Realisierung einer Campus-Lösung.

Mit dieser Vorgehensweise kann eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Lösung für die Sicherstellung des städtischen Krisenmanagements und des Katastrophenschutzes geschaffen werden. Zugleich kann der Flächendruck im BKRZ durch eine Sekundärnutzung zusätzlicher Büroflächen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben der Branddirektion reduziert werden. Die weiteren Planungen BKRZ 2.0 wären zunächst um die beiden Bausteine "Krisenabwehr- und Trainingszentrum" und "Schaffung zusätzlicher Büroflächen" entlastet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf im städtischen Haushalt: keiner.
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: keiner.
  3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine.
  4. Jahresfolgekosten:
    • a)Personalausgaben: keine.
    • b)Sachkosten: M iete : Miete Krisenabwehr- und Trainingszentrum und Miete Büroflächen: Bei vorläufig berechneten Herstellungskosten von rund 15,5 Mio. Euro und einer festgelegten Nutzungsdauer von 50 Jahren für Bürogebäude (= Abschreibung 2 % pro Jahr) zzgl. der Fremdkapitalzinsen (derzeit angenommen 5 %) wären dies: è rund 1.085.000 Euro pro Jahr. Mietnebenkosten für beide Gebäudeanteile: Die Mietnebenkosten werden aus den Vorgaben der geltenden Betriebskostenverordnung ermittelt. Nach derzeitigen Schätzungen würden die Mietnebenkosten jährlich bei rd. 46.000 Euro pro Jahr liegen. Erfahrungswerte Kosten für Bauunterhaltung Die Berechnung erfolgt nach der Empfehlung des deutschen Verbandes für Facility Management (GEFMA): Bei einer angenommenen Bausumme von 15,5 Mio. Euro brutto abzgl. KG 200 (Erschließung) und KG 700 (Baunebenkosten); dies entspricht hier rund 27 % der Bausumme sind also 4,2 Mio. Euro brutto bei der Berechnung von Erfahrungswerten nicht zu berücksichtigen. Insofern ist von einer Summe von 11,4 Mio. Euro brutto als Berechnungsgrundlage auszugehen. Hiervon sind lt. GEFMA als Instandhaltungskosten durchschnittlich 2 % der Herstellkosten bzw. der Wiederbeschaffungswerte für Gebäude und Technische Anlagen anzusetzen. Dies entspricht rd. 227.000 Euro brutto/jährlich ab dem
  5. Jahr. Da in den ersten fünf Jahren noch die Gewährleistung für Instandhaltung greift, fallen in diesem Zeitraum nur die Wartungskosten an. Als Wartungskosten sind nach GEFMA 0,5 %, also rund 57.000 Euro brutto / jährlich anzusetzen. c) Kapitalkosten: keine.
  6. Kalkulatorische Verzinsung: keine
  7. Abschreibung: keine
  8. Jahreserträge: keine.
  9. Leistungen Dritter: keine.
  10. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine.
  11. Sonstige: keine. Anlage _Kostenschaetzung_KATZ (ca. 50 KB) Anlage _Raumprogramm_KATZ (ca. 83 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 29 · 16.09.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 19.09.2024
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Gartenpartei (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung