Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 87
Betreff: Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61)
- Dem Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim, BW B 007 (010 d) wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme betragen entsprechend der durch das Revisionsamt geprüften Kostenberechnung 830.620 € brutto. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 830.620 € brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (fortgeschriebene Zustandsnote 3,5) hohe Priorität hat;
- b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 830.620 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen;
- c)für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten bereits Mittel in Höhe von 83.175 € brutto verausgabt wurden;
- d)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 27.063 € sichergestellt ist, denen Jahresfolgeerträge in Höhe von 4.460 € gegenüberstehen;
- e)ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 379.100 € gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt;
- f)das Brückenbauwerk einen Restbuchwert zum 31.12.2016 von 36.190 € aufweist, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Diese Maßnahmen werden durch Wiederherstellung der Grünfläche und Ersatzpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme kompensiert.
- Der Baumfällung von einem betroffenen Baum im Bereich der Brückenböschung wird zugestimmt. Begründung:
- A)Zielsetzung Das Bauwerk B 007 (010
- d)*1 quert die Nidda und verbindet die Stadtteile Heddernheim und Eschersheim. Es dient als Überführungsbauwerk des überregionalen Radweges sowie als Zugang zum Strandbad Eschersheim. Das Bauwerk wurde im Jahr 1956 (Grundhafte Erneuerung 1998) als mehrfeldrige Balkenbrücke aus Vollholz errichtet. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und der eingeschränkten Tragfähigkeit von 1,5 t, muss die Fußgängerbrücke erneuert werden. Ziel des Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden.
- B)Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
- C)Lösung Das Bauwerk wird - an gleicher Stelle - als integrale Einfeldbrücke hergestellt. Die Stahlbeton-Widerlager werden über Pfähle tief gegründet. Die beidseitigen Uferböschungen im Bereich der Widerlager werden - zum Schutz vor Auskolkungen - mit Wasserbausteinen befestigt. Der Überbau besteht aus zwei Stahlhohlprofilen, die mit Querträgern verbunden sind. Die Stahl-Fahrbahnbleche werden mit einem RHD-Belag beschichtet und liegen auf schmalen Stahlprofilen, die schubfest mit den Querträgern verbunden sind, auf. Als Absturzsicherung wird eine Geländerkonstruktion aus gebürstetem Edelstahl auf die beiden Stahlhohlprofile aufgesetzt. Durch die Brückenverbreiterung sowie die Ausbildung abknickender Flügelwände wird insbesondere die Nutzung für Radfahrer deutlich verbessert. Des Weiteren gewährleistet der Ersatzneubau eine ausreichende Tragfähigkeit (Feuerwehrfahrzeug mit 16
- t)sowie eine dauerhafte und wartungsarme Konstruktion (z. B. durch den Verzicht auf Stützen und Lager). Wesentliche Abmessungen: Lichte Weite zw. Widerlagern: 29,50 m Kleinste lichte Höhe: 1,44 m Kreuzungswinkel: 100 gon Breite zw. Geländern i. M.: 4,00 m (Nutzbreite) Brückenfläche: 154,27 m2 Die im Alexander-Riese-Weg sowie im Niddaradweg verlaufenden Kabel und Leitungen müssen im Zuge der Baumaßnahme teilweise umgelegt bzw. gesichert werden. Des Weiteren wird - um die Ausleuchtung der Brücke zu gewährleisten - eine zusätzliche Straßenlampe angeordnet sowie eine Straßenlampe versetzt. Zur Gewährleistung einer sicheren Querung der Nidda für Fußgänger und Radfahrer während der Bauzeit ist die Errichtung einer Behelfsbrücke am angrenzenden Wehr geplant. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt sowie der Baustellenkoordinationsstelle abgestimmt. Für die Umsetzung des Ersatzneubaues BW 010 d ist keine temporäre Inanspruchnahme bzw. dauerhafter Grunderwerb erforderlich. Die erforderliche Bauzeit bis zur Fertigstellung/Verkehrsfreigabe wird mit 8 Monaten veranschlagt (geplanter Baubeginn: Mitte September 2017). *1 Das bestehende Brückenbauwerk wird mit der Bezeichnung BW B 007 im Brückenbauverzeichnis geführt. Der Neubau erhält die Bezeichnung BW 010 d.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe von 830.620,00 € Kostenübersicht Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen Straßenbauarbeiten 24.465,20 € Brückenbauarbeiten 572.612,00 € Trassenschutz/-umlegungen 8.746,50 € Beleuchtung 18.742,50 € Grün- und Freiflächen 5.522,79 € Baunebenkosten 200.531,01 € Summe Baukosten (Brutto) 830.620,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus Projektdefinition 5.002663.500.110.730 bereits verausgabt: bis
- November 2016 (Planung, Genehmigung, usw.) 83.175,04 € 2017 (Planung und bauliche Ausführung) 297.444,96 € 2018 (bauliche Ausführung) 450.000,00 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 238,00 m2 x 1,30 €/m2 = 309,40 € Brückenbau 773.667,74 € x 1,15%*2 = 8.897,18 € Beleuchtung 18.742,50 € x 1,0 %*2 = 187,43 € Grün- u. Freiflächen 5.522,79 € x 5,0 %*2 = 276,14 € Summe Bauunterhaltungskosten: 9.670,15 €
- Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND * 30 Jahre*2 1/30 von 32.686,97 € 1.089,57 € Brückenbau BND * 85 Jahre*2 1/85 von 773.667,74 € 9.101,97 € Beleuchtung BND * 30 Jahre*2 1/30 von 18.742,50 € 624,75 € Grün- u. Freiflächen BND * 15 Jahre*2 1/15 von 5.522,79 € 368,19 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 11.184,48 € *2 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)" c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2 * (830.620,00 € - 379.100,00 €) 6.208,40 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt: 27.063,03 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (379.100,00 €) / 85 Jahre 4.460,00 € (Analog der längsten Nutzungsdauer)
- Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 379.100,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: -keine- Anlage _Ansicht_Laengsschnitt_Draufsicht (ca. 1,2 MB) Anlage _Behelfsbruecke (ca. 743 KB) Anlage _Eingriffsflaechen_in_Vegetation (ca. 948 KB) Anlage _Querschnitte_und_Details (ca. 573 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 363 KB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL