Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 185
Betreff: Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1552 (M 87)
- Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Niddabrücke zum Strandbad Eschersheim mit Beschluss § 1552 der STVV vom 29.06.2017, (M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rd. 504.000 € auf einen Gesamtinvestitionsbedarf von rd. 1.334.620 € gestiegen ist.
- Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 504.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd. 504.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim BW B 007 (010 d) - zur Verfügung.
- Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits 91.477,62 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim BW B 007 (010
- d)- abgewickelt wird,
- c)ein GVFG-Erhöhungsantrag in Höhe von 301.976 € gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt;
- d)sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 14.491 € erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist sichergestellt, es stehen dem jährliche Erträge in Höhe von insgesamt 3.553 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017, § 1552 (M 87) erfolgte die Ausschreibung am 17.08.
- Die Submission fand am 28.09.2017 statt und die Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein (nach Maßgabe des GVFG-Förderbescheides). Die Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.100.750,11 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.334.292,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.12.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig. B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 503.672,91 € Die Mittel in Höhe von 503.672,91 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.007845 Einer Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gewährt. Ein entsprechender Erhöhungsantrag wird gestellt, es werden Einnahmen von 301.976 € erwartet. Kostenübersicht Brückenbaukosten 503.672,91 € Summe Baukosten (Mehrkosten) 503.672,91 € (brutto)
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2018 200.000,00 € 2019 303.672,91 €
- Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben - keine -
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Brückenbau 503.672,91 € x 1,15%*1 = 5.792,24 € *1 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)
- Abschreibung Brückenbau BND * 85 Jahre*) 1/85 von 503.672,91 € 5.925,56 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 %* / 2 x (503.672,91 - 301.975,80) 2.773,34 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 14.491,14 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (301.975,80 €) / 85 Jahre 3.552,66 € (Analog der längsten Nutzungsdauer)
- Leistungen Dritter: zusätzliche Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 301.975,80 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
- Sonstiges: - keine -Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2018, NR 689
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2018Sie sind hierMM 185Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 8. November 2018AA 401Mehrkosten NiddabrückeSTVV-Anfrage · AfD
- 8. November 2018NRNR 689Mehrkosten NiddabrückeSTVV-Antrag · AfD
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 22Mehrkosten NiddabrückeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)