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Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 185

Betreff: Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1552 (M 87)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Niddabrücke zum Strandbad Eschersheim mit Beschluss § 1552 der STVV vom 29.06.2017, (M 87) ein Gesamtbetrag in Höhe von 830.620 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rd. 504.000 € auf einen Gesamtinvestitionsbedarf von rd. 1.334.620 € gestiegen ist.
  2. Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 504.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
  3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd. 504.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim BW B 007 (010 d) - zur Verfügung.
  4. Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits 91.477,62 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.007845 - Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über die Nidda zum Strandbad Eschersheim BW B 007 (010
    • d)- abgewickelt wird,
    • c)ein GVFG-Erhöhungsantrag in Höhe von 301.976 € gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt;
    • d)sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 14.491 € erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist sichergestellt, es stehen dem jährliche Erträge in Höhe von insgesamt 3.553 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017, § 1552 (M 87) erfolgte die Ausschreibung am 17.08.
  5. Die Submission fand am 28.09.2017 statt und die Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein (nach Maßgabe des GVFG-Förderbescheides). Die Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.100.750,11 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 597.077,20 € bewilligt. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben hatten, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.334.292,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.12.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig. B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten
  6. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 503.672,91 € Die Mittel in Höhe von 503.672,91 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.007845 Einer Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gewährt. Ein entsprechender Erhöhungsantrag wird gestellt, es werden Einnahmen von 301.976 € erwartet. Kostenübersicht Brückenbaukosten 503.672,91 € Summe Baukosten (Mehrkosten) 503.672,91 € (brutto)
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2018 200.000,00 € 2019 303.672,91 €
  8. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
  9. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten
  10. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 503.672,91 € x 1,15%*1 = 5.792,24 € *1 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)
  11. Abschreibung Brückenbau BND * 85 Jahre*) 1/85 von 503.672,91 € 5.925,56 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 %* / 2 x (503.672,91 - 301.975,80) 2.773,34 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 14.491,14 €
  12. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (301.975,80 €) / 85 Jahre 3.552,66 € (Analog der längsten Nutzungsdauer)
  13. Leistungen Dritter: zusätzliche Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 301.975,80 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  15. Sonstiges: - keine -Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2018, NR 689

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Oktober 2018Sie sind hier
    MM 185Ersatzneubau der Niddabrücke, Bauwerk BW B 007 (010 d), Fußgängerbrücke zum Strandbad Eschersheim hier: Mehrkostenvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 8. November 2018AA 401Mehrkosten NiddabrückeSTVV-Anfrage · AfD
  3. 8. November 2018NRNR 689Mehrkosten NiddabrückeSTVV-Antrag · AfD
  4. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 22Mehrkosten NiddabrückeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 8
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 185 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 29.11.2018
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 185 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 689 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

OBR 9
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 185 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 03.12.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 185 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 689 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 689 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 689 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
FDP (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 185 = Annahme, NR 689 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 13.12.2018
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 689 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.,FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

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