Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 416, Flurstück 23 für die Blaues Wasser GmbH
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 416, Flurstück 23 an die Blaues Wasser GmbH zu vergeben. Dies soll die Sanierung und Erweiterung des Gastronomiebetriebs ermöglichen und die Attraktivität des Mainabschnitts erhöhen.
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Franziusstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Schutz der Biodiversität an der Uferböschung Franziusstraße04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Franziusstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: | Blaues Wasser GmbH | | Franziusstraße 35, 60314 Frankfurt am Main | Erbbaugrundstück: | Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 416, Flurstück 23, hält 1.096 m² (in den beiliegenden Plänen rot umrandet) | Erbbauzweck: | Event- und Kulturgastronomiebetrieb mit Außenbewirtung | Erbbauzeit: | 60 Jahre | Erbbauzins: | 18.412,00 € jährlich | Anpassung: | Der Erbbauzins wird alle fünf Jahre entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst. | Rechts- und Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art | Besondere Bedingungen: | Der Stadt steht für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts in jedem Fall das Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 504 ff. und 1094 ff. BGB zu. | | Es gelten die Bedingungen der standardisierten Anlage 1 zu den städtischen Erbbaurechtsverträgen "Inhalt des Erbbaurechts". | | Das Bestandsgebäude soll nach den technischen Mindestanforderungen für Sanierungen nach dem KfW-Effizienzhaus-Typ 70 saniert werden. | | Die Errichtung des Anbaus ist mit Passivhauskomponenten durchzuführen. | | Der Erbbauberechtigte hat unentgeltlich zu dulden, dass eine Teilfläche am westlichen Rand des Erbbaugrundstücks temporär durch eine Rohrleitung zum Ableiten von gereinigtem Grundwasser genutzt wird. Er verpflichtet sich, den Betrieb und die Unterhaltung dieser Rohrleitung nicht zu behindern und erforderliche Arbeiten zu gestatten. | Kosten und Steuern: | Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, seiner Wahrung im Grundbuch sowie der Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten sowie alle Erschließungskosten und Anliegergebühren gehen zu Lasten der Erbbauberechtigten. | Verrechnung: | Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten | Der Magistrat, das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. | |
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert in diesem Bereich für eine nicht ertragsorientierte gewerbliche Nutzung bei 55,00 €/m² liegt. | Da es sich bei dem Erbbaurecht um einen Gastronomiebetrieb handelt, wurde hier der Bodenrichtwert der angrenzenden Wertzone zwischen Intzestraße und Oberhafen für baureifes Land, welches als gewerbliche Baufläche genutzt wird, in Höhe von 280,00 €/m² zugrunde gelegt. |
Begründung
A. Zielsetzung
Das Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 416, Flurstück 23 ist seit 2008 an die "Blaues Wasser" GmbH vermietet. Sämtliche Gebäude und Anlagen auf dem Mietgrundstück stehen im Eigentum des Mieters.
Die "Blaues Wasser" GmbH plant auf dem Flurstück 23 die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung der Gastronomie durch einen Anbau zum Main hin.
Um die Finanzierbarkeit des anstehenden Bauvorhabens zu gewährleisten, ist die Blaues Wasser GmbH mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, die bisher praktizierte Grundstücksüberlassung (Vermietung eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden des Mieters) zu beenden und ein Erbbaurecht an dem Flurstück 23 - Franziusstraße 35 - zu erhalten.
Da über den dann zu zahlenden Erbbauzins gegenüber der bisherigen Miete deutlich höhere Einnahmen erzielt werden können, ist der Vertragsabschluss auch wirtschaftlich sinnvoll für die Stadt.
Der Betrieb der Gastronomie "Blaues Wasser" wird von der Bevölkerung gut angenommen und wertet mit seinem Angebot bereits heute diesen Mainabschnitt auf. Mit dem geplanten Um- und Anbau des Gebäudes durch die Blaues Wasser GmbH und der damit einhergehenden Erweiterungsmöglichkeit des Veranstaltungsangebots erhöht sich die Attraktivität dieser traditionsreichen Event- und Kulturgastronomie nochmals. So soll die Gastronomie genutzt werden u.a. für Livemusik und Konzerte, Club- und Tanzveranstaltungen, DJ Gigs, Branchen-Meetings, Ausstellungen und als Kultur-After-Show-Location sowie als Ort für begleitende Veranstaltungen für erweiterte Messe- und Kongressprogramme und Firmen- und Corporate Events dienen.
Der angesetzte Erbbauzins für das Erbbaugrundstück errechnet sich aus dem in diesem Bereich geltenden Bodenrichtwert 2022 für erschließungsbeitragsfreies Bauland, gewerbliche Baufläche und ist für die Nutzung durch einen Gastronomiebetrieb als angemessen anzusehen.
Das benachbarte Grundstück, Franziusstraße 33, ist derzeit gleichfalls im Erbbaurecht vergeben an den Wassersportclub-Kaiserlei e.V.
B. Alternativen
Es verbleibt bei dem Mietverhältnis mit der Blauen Wasser GmbH. Die geplante Erweiterung des Gastronomiebetriebes lässt sich wirtschaftlich nicht umsetzen.
C. Lösung
Vergabe des Erbbaurechts an die Blaues Wasser GmbH zur Erweiterung des Veranstaltungsangebots der traditionsreichen Event- und Kulturgastronomie.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 773.061,13 €.
Anlage _Plan_1-2000 (ca. 652 KB) Anlage _Plan_1-500 (ca. 425 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)