Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80, temporäre Auslagerung hier: Reduzierung der Gesamtkosten und…
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Kinderzentrum Krifteler Straße (KiZ 47) 60326 Frankfurt am Main - Gallus, Krifteler Straße 80, temporäre Auslagerung hier: Reduzierung der Gesamtkosten und Erhöhung des städtischen Investitionskostenzuschusses
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die temporäre Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße vor, um die Gesamtkosten zu reduzieren und die städtischen Investitionskostenzuschüsse zu erhöhen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Kinder und Mitarbeitenden zu gewährleisten und die finanziellen Mittel effizienter zu nutzen.
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Neues zu Krifteler Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) für den Ankauf einer Pavillonanlage für die Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße (KiZ 47) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2669 (M 195) ein Gesamtbedarf in Höhe von 5.937.205,48 € bewilligt wurde.
b) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2669 (M 195) ein städtischer Investitionskostenzuschuss zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen in Höhe von 4.391.811,93 € bewilligt wurde.
c) ein Gesamtbedarf gem. beigefügtem Kostendeckblatt vom 18.11.2022 in Höhe von 5.571.604,43 € erforderlich ist.
d) Betriebskommission den benötigten Mitteln i. H. v. 5.937.205,48 € in ihrer Sitzung am 19.07.2022 zugestimmt hat.
2. Der Gesamtbedarf in Höhe von 5.571.604,43 € wird bewilligt.
Somit ergibt sich gegenüber dem unter Ziffer 1 a) derzeit bewilligten Gesamtbedarf eine Reduzierung um 365.601,05 €.
3. Es dient zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt das zur Auslagerung vorgesehene Grundstück bereits ab 01.05.2021 gepachtet hat und die nicht aktivierungsfähigen Pachtaufwendungen (2022 einschließlich Nebenkostenpauschale 80.250,00 € Staffelmiete) nicht in den Gesamtaufwendungen des Projektes enthalten sind. Der Gesamtpachtvertrag wird der Betriebskommission und unmittelbar danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. In den Gesamtaufwendungen ist weiterhin ein unveränderter, nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abbau der Pavillonanlage und das Wiederherrichten des Geländes in Höhe von 200.000 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
Des Weiteren sind nicht aktivierungsfähige Mittel für die Planung der ehemals angedachten Auslagerungsfläche Gustavsburgsplatz in Höhe von 103.577,03 € enthalten, die in den Erfolgsplan auszubuchen sind.
5. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 5.268.027,40 € wird ein städtischer Investitionskostenzuschuss von bis zu 5.268.027,40 € bewilligt.
Gemäß Ziffer 1 b) liegt derzeit die Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses von bis zu 4.391.811,93 € vor.
Hiermit wird ein weiterer städtischer Investitionskostenzuschuss von bis zu 876.215,47 € bewilligt.
6. Die Finanzierung des weiteren städtischen Investitionszuschusses in Höhe von 876.215,47 € ist durch veränderte Prioritätensetzung der im Investitionsprogramm 2022-2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt enthaltene Mittel wie folgt sichergestellt:
Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) | 822.637,75 € Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ
| 82) | 2.827,72 € |
| Schließanlage für die Kinderzentren | 50.750,00 € |
| Gesamt | 876.215,47 € |
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden hierfür entsprechende Budgetüberträge vorgesehen.
Die Maßnahme ist unverzüglich fortzuführen.
Begründung
A) Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2669 (M 195) wurde die temporäre Auslagerung des Kinderzentrums Krifteler Straße (KiZ 47) in Frankfurt am Main bewilligt. Dieser Beschluss beinhaltet die vom Revisionsamt empfohlene Kürzung in Höhe von
1.250.362,29 €.
Mit diesem Beschluss wurde ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe der aktivierungsfähigen Aufwendungen von 4.391.811,93 € bewilligt.
Eine Umsetzung des Projektes mit der Beschlusssumme in Höhe von 4.391.811,93 € ist nach Einschätzungen des Amtes für Bau und Immobilien heute nicht mehr realisierbar.
Die vom Revisionsamt empfohlenen Einsparungen wurden hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Einhaltung der Standards der Kita Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bau und Immobilien und den beauftragten Fachplanern geprüft und sind nur bedingt umsetzbar. Nach intensiver Prüfung seitens des Amt für Bau und Immobilien ergeben sich Einsparungen in Höhe von 365.000,00 €.
Ausgehend von dem bewilligten städtischen Investitionskostenzuschuss von 4.391.811,93 € zuzüglich der nichtaktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 303.577,03 € hätten Gesamtkosten in Höhe von 4.695.388,96 € bewilligt werden müssen.
Es erfolgte jedoch die Bewilligung der Gesamtkosten in Höhe der ursprünglichen Beantragung in Höhe von 5.937.205,48 €. Die Gesamtkosten wurden demzufolge nicht auf die gekürzten Kosten des Revisionsamtes angepasst. Es wurden demnach gemäß der aktuellen Beschlusslage zu hohe Gesamtkosten bewilligt.
Gemäß beigefügtem Kostendeckblatt vom 18.11.2022 ist aktuell ein Gesamtbedarf i. H. v. 5.571.604,43 € erforderlich. Es ergibt sich demnach, gegenüber der aktuellen Beschlusslage, ein Minderbedarf von 365.601,05 €.
Ausgehend von diesem neu ermittelten Gesamtbedarf von 5.571.604,43 € abzüglich der unveränderten nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen von 303.577,03 € ergeben sich aktivierungsfähige Aufwendungen von 5.268.027,40 €, bis zu deren Höhe auch ein städtischer Investitionskostenzuschuss bewilligt werden kann.
Gegenüber der Beschlusslage ergibt sich demnach ein Mehrbedarf von 876.215,47 €.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Durch die Auslagerung können die Kinder und Mitarbeitenden aus dem maroden, mit mehreren Sicherheitsmängeln (Elektrotechnik, Brandschutz, Legionellen) behaftetem Gebäude in ein baulich sicheres Gebäude umziehen.
D) Kosten
- Mehrbedarf gesamt | 876.215,47 €
| 2. Für den aktivierungsfähigen Mehrbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2023 | 876.215,47 € | 876.215,47 € |
| Gesamtsumme brutto | 876.215,47 € |
3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine
| 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs | |
| a) zusätzliche personelle Folgekosten | keine |
| b) zusätzliche sächliche Folgekosten | |
| - größere Bauunterhaltung | keine |
| - zusätzliche Betriebskosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| - Kalkulatorische Verzinsung | keine |
| - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten | keine |
5. Zusätzliche Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
8. Sonstiges | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG