Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine durch Zuschüsse für Bauinvestitionen in Höhe von insgesamt 418.921,00 € zu unterstützen. Dies soll die Attraktivität der Sportstätten erhöhen und den Vereinen ermöglichen, einen reibungslosen Sportbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen umfassen den Bau einer Flutlichtanlage, einer Traglufthalle und den Umbau einer Kegelbahn.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Kegelbahn — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.
- Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Frankfurter Turnverein 1860 c) Turn- und Sportgemeinde Oberrad e. V.05.12.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Kegelbahn im Untergeschoss des Saalbaus Bornheim28.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Fahrradbügel Petterweilstraße21.01.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Kegelbahn per E-MailBeschlussvorschlag
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für investive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 418.921,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür sind in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts 2024/2025 im Investitionsprogramm 2024 - 2027 vorgesehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau der Flutlichtanlage durch Eintracht Frankfurt e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 1.675,35 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 251,30 € p. a. zu rechnen ist. Für den Bau der 3-Feld-Traglufthalle beim Tennisclub Europaviertel e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 12.990,45 € p. a. und die kalkulatorische Verzinsung 1.948,57 € p. a. Die Aufwendungen für die Abschreibungen bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren für den Umbau der Kegelbahn in neue Trainingsflächen bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. betragen 6.280,25 € p. a. und die kalkulatorische Verzinsung 942,04 € p. a. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.
Die Mitgliederzahlen der Tennisabteilung von Eintracht Frankfurt e.V. sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die vereinseigene Tennisanlage lässt in ihrer derzeitigen Form kein weiteres Wachstum mehr zu. Durch den Bau einer Flutlichtanlage mit energiesparenden LED-Leuchten möchte der Verein zusätzliche Kapazitäten in den Abendstunden und somit mehr Spielmöglichkeiten für seine Mitglieder schaffen.
Der Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. benötigt dringend Platzkapazitäten in den Wintermonaten, um seinen Mitgliedern ausreichend Spielmöglichkeiten zu geben. Diese sollen durch den Bau einer 3-Feld-Tragtlufthalle hergestellt werden.
Die Kegelbahn im Vereinsgebäude der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. wird nach der Auflösung der Kegelabteilung nicht mehr genutzt und soll daher in eine Trainingsfläche für andere Sportarten umgebaut werden.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Durch den Bau einer Flutlichtanlage auf der vereinseigenen Tennisanlage durch Eintracht Frankfurt e.V. werden zusätzliche Kapazitäten geschaffen und ein Spielbetrieb in den Abendstunden ermöglicht.
Mit dem Bau der Traglufthalle durch den Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. werden in den Wintermonaten zusätzliche Spielmöglichkeiten für die Mitglieder generiert.
Die Kegelbahn im Vereinsgebäude der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. wird zurückgebaut.
Durch Verlegen eines neuen Parkettbodens werden Trainingsmöglichkeiten für Baby- und Kleinkinderkurse sowie Yoga, Pilates und Seniorenfitness ermöglicht.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Die vorliegenden Anträge von Eintracht Frankfurt e.V., dem Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. und der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 418.921,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.
Die zuwendungsfähigen Kosten für den Bau der Flutlichtanlage auf der Tennisanlage von Eintracht Frankfurt e.V. belaufen sich auf 95.733,20 €. Bei einem Jugendanteil von 25,26 % und einer Zuschusshöhe von 35 % beträgt der städtische Zuschuss 33.507,00 €.
Bei zuwendungsfähigen Kosten von 519.617,26 €, einem Jugendanteil von 51,61 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der städtische Zuschuss für den Bau einer 3-Feld-Tragluftjhalle durch den Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. auf 259.809,00 €.
Die zuwendungsfähigen Kosten für den Umbau der Kegelbahn in Trainingsflächen bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. belaufen sich auf 251.209,00 €. Bei einem Jugendanteil von 48,39 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beträgt der städtische Zuschuss 125.605,00 €.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 418.921,00 € nach den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine
| 4. Jahresfolgekosten | keine |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung (20 Jahre) | 20.946,05 € p. |
| a. Kalkulatorische Verzinsung (1,50 %) | 3.141,91 € p. |
| a. | |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)