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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt (26), Flur 413, Nr. 1/1

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.01.2016, M 6

Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt (26), Flur 413, Nr. 1/1

  1. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Arif Dikmen Ostendstr. 60, 60314 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt (26) Flur 413 Nr. 1/1 hält 108 m2 Kaufpreis: 1.134,66 €/m2 bei einer WGFZ von 2,4; für 108 m2 somit 122.543,28 € Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Vorstehende Regelung schließt sämtliche Ansprüche des Käufers gegen die Stadt, insbesondere evtl. Ausgleichsansprüche nach § 4 Abs. 6 i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodenSchG, nach dem USchadG oder wasserrechtlichen Vorschriften aus. Eine weitergehende Inanspruchnahme der Stadt durch den Käufer wird ausgeschlossen. Wird die Stadt als früherer Eigentümer des Kaufgrundstücks von Dritten nach den Regelungen des BBodenSchG, des USchadG oder nach wasserrechtlichen Vorschriften in Anspruch genommen, wird der Käufer diese Forderungen mit schuldbefreiender Wirkung für die Stadt übernehmen und die Stadt insoweit von allen Ansprüchen Dritter freistellen. Anlieger- und Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung des Kaufvertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge und Abgaben im Sinne des § 127 Abs. 4 BauGB, insbesondere Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag, trägt der Käufer. Besondere Bedingungen: a) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. b) Das Kaufgrundstück ist mit dem angrenzenden Grundstück des Käufer, Flur 413 Nr. 1/2, wirtschaftlich zu vereinigen. c) Bauverpflichtung Das Bauvorhaben ist innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig zu erstellen und mit dem Bau ist bis spätestens 24 Monate nach Vertragsabschluss zu beginnen. d) Verpflichtung zur Passivhausbauweise bzw. sollte diese nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. e) Rücktrittsrecht der Stadt, wenn Bauverpflichtung oder Passivhausbauweise nicht eingehalten werden. Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie etwaige Kosten für Genehmigungen und Bescheinigungen trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Pojektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 2014 der Verkaufsfläche 1.000,00 €/m2 (bezogen auf eine WGFZ von 2,0) beträgt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Der Käufer beabsichtigt, das Grundstück Nr. 1/1 in die Neubebauung seines Grundstücks Nr. 1/2 mit einem Mehrfamilienhaus einzubeziehen und somit mehr Wohnraum zu schaffen. Das Kaufgrundstück liegt an der Ecke Windeckstraße / Ostendstraße und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan NO 1d Nr. 1 vom 22.04.1996 als Verkehrsfläche ausgewiesen. Vorgesehen war eine Verbreiterung der Windeckstraße, die aber nicht mehr umgesetzt wird. Tatsächlich befindet sich das Grundstück Nr. 1/1 außerhalb des heute genutzten und zukünftig benötigten Straßenraums. Die Windeckstraße wird auch zukünftig nicht die im Bebauungsplan prognostizierte Verkehrsbedeutung erhalten. Die Einziehung der Fläche als Verkehrsfläche wurde bereits durch die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) beschlossen, das Einziehungsverfahren wird jedoch erst nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt. Der Kaufpreis von 1.134,66 €/m2 beruht auf einer Ausnutzung des Kaufgrundstücks mit einer WGFZ von 2,4. Der aktuelle Bodenrichtwert beträgt 1.00,00 €/m2 bezogen auf eine WGFZ von 2,0. Der Kaufpreis ist damit im Hinblick auf die vorgesehene Baumaßnahme angemessen. Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (26) Flur 413 Flurstück 1/1 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt (26) Flur 413 Flurstück 1/1Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 13.01.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Januar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.02.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 48 · 16.02.2016
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 23.02.2016
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFREPStv. Dr
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLStv. Krebs
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung) REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 25.02.2016
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFREPStv. Dr
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLStv. Krebs
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung