Vergabe eines Erbbaurechts an der Liegenschaft Weißfrauenstraße 1-3 an die Crespo Foundation
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an der Liegenschaft Weißfrauenstraße 1-3 an die Crespo Foundation zu vergeben. Dies geschieht, um die denkmalgeschützten Gebäude zu sanieren und für gemeinnützige Zwecke zu nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main erwartet durch die Vergabe des Erbbaurechts eine Erhöhung der kulturellen und sozialen Angebote sowie eine Rückkehr des Eigentums nach Ablauf des Erbbaurechts.
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A. Zielsetzung
Die denkmalgeschützten Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Crespo Foundation ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, die Liegenschaften im Erbbaurecht zu übernehmen und für ihre Stiftung zu nutzen. Die Crespo Foundation ist eine Stiftung, die von der verstorbenen Ulrike Crespo gegründet wurde und ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Sie betätigt sich in den Bereichen Soziales, Ästhetische Kunst und Bildung. Die Stiftung beabsichtigt, die Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 zu sanieren und in Abstimmung mit der Stadt und dem Denkmalamt für ihre Belange umzubauen. So sollen im Erdgeschoss neben der dort ansässigen Gastronomie und dem Reisebüro Ausstellungsflächen entstehen, in den oberen Stockwerken sind Büros, Veranstaltungs- und Konferenzräume vorgesehen und im Dachgeschoss entstehen Wohnungen für Geförderte im Rahmen der Projekte. Die Stiftung ist als Verbrauchsstiftung angelegt und wird sich voraussichtlich in 23 Jahren auflösen. Daher resultiert die kurze Laufzeit des Erbbaurechts. Aufgrund der aktuell bestehenden Baumängel/Bauschäden und des Instandhaltungsstaus geht die kommunale Wertermittlung Nr. 74/2020 vom 09.09.2020 davon aus, dass die Kosten der Instandsetzung und Sanierung der Gebäude, den Wert für die Erbbaurechtsbestellung übersteigen. Aus diesem Grund gehen die Gebäude im Rahmen der Erbbaurechtsbestellung zum symbolischen Wert von 1,00 Euro in das Eigentum der Crespo Foundation über. Mit Ablauf des Erbbaurechts gehen alle auf dem Erbbaugrundstück errichteten Bauwerke und Anlagen wieder in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Der Grundstückseigentümer zahlt bei Eigentumsübergang eine Entschädigung von 50% des Gebäuderestwertes an den Erbbaurechtsnehmer, maximal jedoch bis zu der Höhe der durch den Erbbaurechtsnehmer nachweislich tatsächlich aufgewandten Kosten für die Sanierung, bzw. Instandsetzung der Bauwerke.
B. Alternativen
Die Stadt behält die Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 weiter im Volleigentum. Sie ist gehalten, unter Einhaltung der Denkmalschutzauflagen kurzfristig erhebliche Mittel für die Sanierung und Instandsetzung der Liegenschaft aufzuwenden, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und wieder Mieteinnahmen generieren zu können.
C. Lösung
Die Liegenschaften werden im Erbbaurecht an die Crespo Foundation vergeben. Der Crespo Foundation wird es ermöglicht, ihren Aufgaben an einem zentralen Standort in der Stadt nachzugehen. Sie bereichert mit ihrem Wirken das soziale und kulturelle Leben unserer Stadt. Die Stadt erzielt Erträge durch den erhobenen Erbbauzins. Die Liegenschaften Weißfrauenstraße 1 und 3 werden instandgesetzt. Die Stadt erhält innerhalb eines überschaubaren Zeitraums das Volleigentum an ihren Liegenschaften wieder zurück.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Derzeit wird die Umsetzung der städtischen Nutzungen in der Liegenschaft Weißfrauenstraße 3 in eine andere städtische Liegenschaft geprüft. Sofern bis zum Abschluss des Erbbauvertrages keine entsprechende Lösung gefunden wurde, ist für eine Anmietung von Ersatzräumlichkeiten mit Mietzahlungen in Höhe von ca. 250.000,00 Euro jährlich zu rechnen. Die zusätzlichen Mittel sind im Rahmen künftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Die bestehenden Mietverhältnisse in der Weißfrauenstraße 1 - 3 (Gaststätte Klosterhof und Reisebüro Explorer) werden von der Crespo Stiftung übernommen. Die hieraus für die Stadt resultierenden Mindereinnahmen betragen für die Gaststätte jährlich 28.697,00 Euro und für das Reisebüro jährlich 29.652,00 Euro. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 86.178,46 Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Mai 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.06.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION uns FREIE WÄHLER (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)