Erweiterung des Bestandsgebäudes um eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren und Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten des Kinderzentrums Am Lindenbaum (KiZ 86)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erweiterung des Bestandsgebäudes des Kinderzentrums Am Lindenbaum um eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren vor. Dies ist notwendig, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken und die bestehenden Räumlichkeiten neu zu organisieren. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 715.109,00 € werden bewilligt, um die Gesamtinvestitionssumme auf 3.715.109,00 € zu erhöhen.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 715.109,00 € werden bewilligt. Damit steigt der Gesamtinvestitionsbedarf auf 3.715.109,00 €, welcher in voller Höhe aktivierungsfähig ist.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 3.715.109 € wird unter Berücksichtigung der inzwischen bewilligten Drittmittel ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 2.715.109 € bewilligt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2384 (M 2), wurde die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes des Kinderzentrums Am Lindenbaum (KIZ 86) im Stadtteil Eschersheim in Frankfurt am Main bewilligt. Gemäß dem beigefügten Kostendeckblatt werden zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 715.109,00 € benötigt. Die zusätzlichen Mittel werden mit der Auftragslage der Anbieter und des eingeschränkten Marktes begründet. Das Ausschreibungsergebnis für den Rohbau und für die Neugestaltung der Außenanlagen ist höher ausgefallen. Die erste Ausschreibung für den Rohbau wurde aufgrund der hohen Angebote aufgehoben und erneut ausgeschrieben. Dadurch kam es zu einer Bauverzögerung von 6 Monaten. Um in der Bauphase weitere Bauverzögerungen zu vermeiden, wurden zur Deckung der hoch ausgefallenen Rohbaukosten die Mittel der Kostengruppe Unvorhergesehenes verwendet und ausgeschöpft. Des Weiteren werden die zusätzlichen Mittel wie folgt begründet: Die Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten (Bestandsbau) umfasste bislang den Einbau eines barrierefreien WCs, einer Teeküche, Anteile des Gewerkes elektrotechnischen Anlagen und Anteile vom Gewerk Heizung, Umsetzung von Wänden, Heizkörpern und einer Fassadentür für den Zugang zum Neubau, sowie einige sonstige Kleinarbeiten. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde mit Unterstützung von Sachverständigen festgestellt, dass notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen erforderlich sind. Diese waren jedoch in der Gesamtmaßnahme vom Amt für Bau und Immobilien nicht vorgesehen. Im Jahr 2016 wurde durch das Amt für Bau und Immobilien im Zuge der Machbarkeitsstudie das Bestandsgebäude überprüft und die Bausubstanz des Bestandsgebäudes als sich in einem guten Zustand bewertet. Aufgrund dessen waren 100.000 € als nicht aktivierungsfähig anzusetzen. Jedoch sind zwischenzeitlich Schäden im Bereich des Bodens aufgekommen und ein Austausch des Estrichs muss erfolgen. Die vorhandenen Holzfenster sind mittlerweile marode und müssen komplett ausgetauscht werden. Ebenfalls sind Teile der Holzfassade marode und müssen erneuert werden. Da die Sanierung im Bestandsgebäude mit der Neubetrachtung nun mehr als 3 Gewerke umfasst, werden die Maßnahmen aktivierungspflichtig. Daher ist die Gesamtmaßnahme im Investitionsprogramm aufzunehmen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 03.11.2020 die finanziellen Mehrbedarfe beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL