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Erweiterung des Bestandsgebäudes um eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren und Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten des Kinderzentrums Am Lindenbaum (KiZ 86)

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Erweiterung des Bestandsgebäudes des Kinderzentrums Am Lindenbaum um eine Gruppe für Kinder unter drei Jahren vor. Dies ist notwendig, um den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken und die bestehenden Räumlichkeiten neu zu organisieren. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 715.109,00 € werden bewilligt, um die Gesamtinvestitionssumme auf 3.715.109,00 € zu erhöhen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 715.109,00 € werden bewilligt. Damit steigt der Gesamtinvestitionsbedarf auf 3.715.109,00 €, welcher in voller Höhe aktivierungsfähig ist.
  2. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen von insgesamt 3.715.109 € wird unter Berücksichtigung der inzwischen bewilligten Drittmittel ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 2.715.109 € bewilligt.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2384 (M 2), wurde die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes des Kinderzentrums Am Lindenbaum (KIZ 86) im Stadtteil Eschersheim in Frankfurt am Main bewilligt. Gemäß dem beigefügten Kostendeckblatt werden zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 715.109,00 € benötigt. Die zusätzlichen Mittel werden mit der Auftragslage der Anbieter und des eingeschränkten Marktes begründet. Das Ausschreibungsergebnis für den Rohbau und für die Neugestaltung der Außenanlagen ist höher ausgefallen. Die erste Ausschreibung für den Rohbau wurde aufgrund der hohen Angebote aufgehoben und erneut ausgeschrieben. Dadurch kam es zu einer Bauverzögerung von 6 Monaten. Um in der Bauphase weitere Bauverzögerungen zu vermeiden, wurden zur Deckung der hoch ausgefallenen Rohbaukosten die Mittel der Kostengruppe Unvorhergesehenes verwendet und ausgeschöpft. Des Weiteren werden die zusätzlichen Mittel wie folgt begründet: Die Neuorganisation der bestehenden Räumlichkeiten (Bestandsbau) umfasste bislang den Einbau eines barrierefreien WCs, einer Teeküche, Anteile des Gewerkes elektrotechnischen Anlagen und Anteile vom Gewerk Heizung, Umsetzung von Wänden, Heizkörpern und einer Fassadentür für den Zugang zum Neubau, sowie einige sonstige Kleinarbeiten. Im Rahmen der Baumaßnahme wurde mit Unterstützung von Sachverständigen festgestellt, dass notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen erforderlich sind. Diese waren jedoch in der Gesamtmaßnahme vom Amt für Bau und Immobilien nicht vorgesehen. Im Jahr 2016 wurde durch das Amt für Bau und Immobilien im Zuge der Machbarkeitsstudie das Bestandsgebäude überprüft und die Bausubstanz des Bestandsgebäudes als sich in einem guten Zustand bewertet. Aufgrund dessen waren 100.000 € als nicht aktivierungsfähig anzusetzen. Jedoch sind zwischenzeitlich Schäden im Bereich des Bodens aufgekommen und ein Austausch des Estrichs muss erfolgen. Die vorhandenen Holzfenster sind mittlerweile marode und müssen komplett ausgetauscht werden. Ebenfalls sind Teile der Holzfassade marode und müssen erneuert werden. Da die Sanierung im Bestandsgebäude mit der Neubetrachtung nun mehr als 3 Gewerke umfasst, werden die Maßnahmen aktivierungspflichtig. Daher ist die Gesamtmaßnahme im Investitionsprogramm aufzunehmen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 03.11.2020 die finanziellen Mehrbedarfe beschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 9
Sitzung 46 · 18.02.2021
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 44 · 22.02.2021
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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