Barrierefreie Anbindung des Mainuferwegs zur Lyoner Straße (Bürostadt Niederrad) - Bau- und Finanzierungsvorlage
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Lyoner Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.09.2026.
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lyoner Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Umgestaltung des Knotens zur barrierefreien Anbindung des Mainuferweges zur Lyoner Straße sowie den Verbesserungen in der Radverkehrsführung wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.200 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 210 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005880 - Barrierefreie Anbindung vom Mainuferweg zur Lyoner Straße (Bürostadt Niederrad) - zur Verfügung stehen, von denen zum 15.10.2019 bereits 92 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs in Höhe von 990 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 - "Nahmobilität in den Stadtteilen" mit 95 T€ und mit 895 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5007005 - "Radverkehr" erfolgt,
- c)die vorhandenen Verkehrsanlagen einen Restbuchwert von 29 T€ (Stand 2019) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht,
- d)für die Baumaßnahme ein Zuwendungsbescheid auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFö
- G)in Höhe von 320 T€ vorliegt,
- e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 83 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 11 T€ gegenüberstehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Projektgebiet befindet sich im Stadtteil Niederrad am südlichen Mainufer und umfasst den Knotenpunkt Schwanheimer Ufer/Lyoner Straße. Zwischen dem parallel zum Main verlaufenden Schwanheimer Ufer und dem Main wird - baulich getrennt von der Straße - der Mainuferweg für den Fuß- und Radverkehr geführt. Im Rahmen der Maßnahme soll der vorhandene Kreuzungsbereich für Geh- und Sehbehinderte barrierefrei umgestaltet werden. Der Mainuferweg soll daher mittels einer ebenerdigen, lichtsignalgesteuerten Fußgängerquerung an das Siedlungsgebiet von Niederrad angeschlossen werden. Darüber hinaus wird im Einmündungsbereich eine sichere und zeitgemäße Radverkehrsführung abgebildet. Dadurch kann die vorhandene und teilweise baufällige Brücke über das Schwanheimer Ufer zurückgebaut werden.
B. Alternativen
Keine, da nur mit der vorliegenden Planung eine Barrierefreiheit des Knotenpunktes erreicht werden kann und es unwirtschaftlich wäre, über die vorhandene Brücke die Barrierefreiheit herzustellen.
C. Lösung
Durch den Umbau des Knotenpunktes werden die allgemein gültigen Baustandards umgesetzt und somit wird den Erfordernissen besonders schutzbedürftiger Menschen Rechnung getragen. Die fußläufigen Zuwegungen, sowie die Verkehrsinseln der Fahrbahnquerungen und Randbereiche am Schwanheimer Ufer, werden mit einem Oberflächenbelag aus rutschfesten Betonplatten hergestellt, mit einem System aus taktilen Leitelementen (Noppen- und Rippenplatten etc.) ausgestattet und die Bordsteinhöhen in den Querungsbereichen barrierefrei angepasst. Zusätzlich zur bereits vorhandenen signalisierten Querung über die Lyoner Straße wird eine neue Querungsmöglichkeit in Nord-Süd-Richtung im östlichen Knotenpunktbereich geschaffen. Zur Schaffung ausreichender Aufstellflächen für den Fußgängerverkehr, wird zur Entzerrung des Fuß- und Radverkehrs zusätzlich eine nur für den Radverkehr ausgelegte Signalisierung an der westlichen Seite des Knotenpunktes hergestellt. Insgesamt muss durch diese Maßnahmen die Lichtsignalanlage umfassend erneuert werden. Über die bereits beschriebenen Umgestaltungen hinaus, wird zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen Mainuferweg und Schwanheimer Ufer mainseitig ein kleines Rampenbauwerk für den barrierefreien Anschluss an die Straße erforderlich. Die Längsneigung der kurzen Steigung beträgt höchstens sechs Prozent. Zwei neue Stützmauern sichern die Rampe seitlich ab. Aufgrund der kleineren bis mittleren Eingriffe in die Fahrbahndecke, aber auch in den Oberbau der Straßen, ist nach Abschluss der Tiefbauarbeiten eine Sanierung der Asphaltdecke erforderlich. Wegen der hohen verkehrlichen Bedeutung des Schwanheimer Ufers für den Pendler- und die Rettungsverkehre, kann die Gesamtmaßnahme nur kleinteilig und in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt werden. Diese organisatorischen Zwänge in der Abwicklung der Baumaßnahme führen zu verlängerten Bauzeiten und es ist mit erhöhten Baukosten zu rechnen, die im Gesamtinvestitionsbedarf der Maßnahme berücksichtigt wurden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. März 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.05.2020 im OBR 5 angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme