Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 943 für das Gebiet Südöstlich Bachmannstraße in Frankfurt am Main soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Weiterentwicklung schaffen. Ziel ist es, eine gezielte Steuerung der Nutzungsverteilung und eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zu ermöglichen, um die soziokulturelle Nutzungsmischung zu sichern und zu stärken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bachmannstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Bachmannstraße per E-Mail

Beschlussvorschlag

das Gebiet Südöstlich Bachmannstraße in Frankfurt am Main - Hausen ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.02.2022 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.

2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - sollen im Zuge einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Plangebiets planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Nutzungsverteilung und eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung gezielt zu steuern. Insbesondere die vielfältige soziokulturelle Nutzungsmischung im nördlichen Bereich soll dabei planungsrechtlich gesichert, gestärkt und konkurrierende Nutzungen eingeschränkt werden.

Begründung

ÜBERSICHTSKARTE

Zu I.:

Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - umfasst eine Fläche von 0,76 ha und liegt im Frankfurter Stadtteil Hausen.

Der Geltungsbereich verläuft im Nordwesten entlang der Bachmannstraße, südlich wird er durch die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße begrenzt. Im Osten verläuft die Plangebietsgrenze entlang den privaten Grundstücksgrenzen (Flurstücke 23/2 und 23/3, Flur 7 der Gemarkung Hausen (496)) der Caritas mit Altenpflegeheim und katholischem Studentenwohnheim.

Bestand und städtebauliche Situation

Das Plangebiet liegt unmittelbar südlich des historischen Ortskerns von Hausen, der mit seiner dörflichen und kleinteiligen Bebauungsstruktur überwiegend vom Wohnen geprägt ist. Westlich des Geltungsbereichs dominiert die Siedlungsentwicklung der Nachkriegszeit mit ihren dreigeschossigen Zeilenbauten und östlich die Kubatur eines Altenheimes und drei fünfgeschossige Solitäre des katholischen Studentenwohnheimes.

Innerhalb des Plangebiets befinden sich entlang der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2- bis 3-geschossige Wohngebäude mit 1- bis 2-geschossigen Grenzbebauungen im rückwärtigen Bereich mit Gewerbe- und Wohnnutzungen. Die gewerblich genutzten Bereiche sind komplett versiegelt.

Abweichend von dieser zuvor beschriebenen Bautypik stellt sich das Gelände der sogenannten "Brotfabrik" (Bachmannstraße 2-4) dar. Hier wird durch grenzseitig bebaute Hauptgebäude, Nebengebäude und Mauern eine Hofsituation ausgebildet, die sich mit einem Eingang zum alten Ortskern Hausens / zur Bachmannstraße hin orientiert. Auf diesem Grundstück ist seit den 1980er Jahren ein Kulturzentrum mit Bedeutung für den Stadtteil und über diesen hinaus etabliert. Es werden unter anderem Konzerte, Theater, Vorträge, Filmvorführungen und Lesungen angeboten. Durch weitere freiberufliche und gewerbliche Nutzungen, wie zum Beispiel Gastronomie, Tanzschule, psychotherapeutische Praxen, Rechtsanwalt und Steuerberater wird das Angebot am Standort ergänzt. Eine Wohnnutzung ist ebenfalls vorhanden.

Planungsgrundlagen

Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)

Der RPS/RegFNP 2010 des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 943 eine gemischte Baufläche - Bestand dar.

In der Beikarte 1 des RPS/RegFNP 2010 ist im südlichen Bereich des Plangebiets eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.

Die Ziele des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - weichen nicht von den Zielen des RPS/RegFNP 2010 ab. Der Bebauungsplan Nr. 943 kann somit vollständig aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt werden.

Bebauungspläne

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 943 überlagert in seinem südlichen Bereich Teile des Bebauungsplans NW 23b Nr. 2 - Industriehof -, rechtsverbindlich seit dem 04.06.1966 und in seinem nördlichen Bereich Teile des Bebauungsplans NW 43d Nr. 4 - Hausen-Ost -, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977. Für die Bebauungspläne gelten die Baunutzungsverordnungen 1962 beziehungsweise

1977.

Beide Bebauungspläne setzen im Bereich des Plangebiets als Art der baulichen Nutzung Mischgebiete (MI) mit großen Baufenstern fest. An der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße ist eine 5 m tiefe und an der Bachmannstraße eine größere, bis zu 10 m tiefe nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.

Das Maß der baulichen Nutzung ist im südlichen Bereich des Plangebiets - im Bebauungsplan NW 23b Nr. 2 - mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 und einer maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse von II festgesetzt. Der sich im nördlichen Bereich des Plangebiets befindliche Bebauungsplan NW 43d Nr. 4 setzt in zwei Mischgebieten jeweils eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 fest. Weiterhin sind in dem südlichen der beiden Mischgebiete eine GFZ von 1,0 und eine maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse von III sowie im nördlichen Mischgebiet eine GFZ von 1,2 und eine maximal zulässige Anzahl an Vollgeschossen von IV festgesetzt. Für beide Mischgebiete ist die offene Bauweise festgesetzt.

Die Schnittstelle der beiden so genannten Rahmenkarten-Bebauungspläne verläuft ohne Grundstücksbezug horizontal durch das Plangebiet. Dies führt bei einem Flurstück zu unterschiedlichen Festsetzungen hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung.

Erhaltungssatzung

Der nördliche Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 943, welcher das Gelände der Kultureinrichtung "Brotfabrik" umfasst, liegt vollständig im Geltungsbereich der Erhaltungsatzung Nr. 22 - Hausen, die zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes gemäß § 172 (1) Nr. 1 BauGB aufgestellt und seit dem 09.09.2003 rechtsverbindlich ist.

Die Erhaltungssatzung stellt für bauliche Vorhaben innerhalb der Satzung einen gemeindlichen Genehmigungsvorbehalt dar, der im Einzelfall geprüft wird. Die Errichtung baulicher Anlagen, der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung werden dabei unter "bauliche Vorhaben" subsumiert. Bei der Prüfung eines baulichen Vorhabens werden als Maßstab die Erhaltungsziele der Satzung und die in ihr beschriebenen stadtbildprägenden Strukturen herangezogen.

Die der Erhaltungsatzung Nr. 22 zu Grunde liegende Bestandserhebung beschreibt beispielhaft die prägenden städtebaulich wertvollen Merkmale des Ortsbildes Hausens und bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung. Zwei Gebäude des Grundstücks der "Brotfabrik" sind in dieser Bestandserhebung als Gründerzeitziegelbau mit gegliederter Zierfassade dokumentiert.

Verkehr

Das Plangebiet liegt innerhalb des Hausener Ortskerns, der übergeordnet von mehrspurigen Straßen (BAB A66 im Norden, Am Hohen Weg im Osten, Am Industriehof im Süden und Ludwig-Landmann-Straße im Westen) umschlossen ist. Parkplatzbeschilderungen für die "Brotfabrik" führen zu dem Parkplatz Brentanobad, der in etwa 500 m Entfernung fußläufig erreichbar ist. Im Radius von 300 m sind drei U-Bahnhaltestellen der Linien U6 und U7 erreichbar.

Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 943 umfasst das Gelände der Kultureinrichtung "Brotfabrik" sowie die unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücke.

Die vielfältige Nutzungsstruktur auf dem Gelände der "Brotfabrik" hat eine herausragende Bedeutung als Kristallisationspunkt für den Stadtteil Hausen. Die Funktion als soziokulturelles Zentrum mit zahlreichen ergänzenden Nutzungen lässt sich aufgrund der engen baulichen Strukturen nicht an andere Orte im Zentrum Hausens verlagern und soll daher am bestehenden Standort planungsrechtlich gesichert werden. Das geltende Planungsrecht bietet hierbei wenig Möglichkeiten zur präziseren Steuerung der Nutzungen im Plangebiet. Es soll daher so angepasst werden, dass am Standort sowohl Spielraum für eine gezielte Weiterentwicklung eröffnet wird, als auch Nutzungen mit verdrängender Wirkung für das erhaltenswerte Gefüge eingeschränkt werden.

Im Plangebiet - in unmittelbarer Nähe zum Ortskern von Hausen - besteht durch die teilweise moderaten Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung Potential zur Nachverdichtung. Die südlich an die Kultureinrichtung der Brotfabrik angrenzenden Grundstücke werden zudem in den Geltungsbereich einbezogen, um die bedingt durch ihre Lage an der Schnittkante zweier so genannter Rahmenkarten-Bebauungspläne unterschiedlichen Festsetzungen auf den einzelnen Grundstücken zu harmonisieren.

Das Bebauungsplanverfahren sieht im Plangebiet eine Maßnahme der Innentwicklung vor, bei der vorhandene städtebauliche Strukturen planungsrechtlich gesichert sowie Nutzungsverteilungen gezielt gesteuert werden sollen. Darüber hinaus ist eine Nachverdichtung durch Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung vorgesehen, wobei die zulässige Grundfläche insgesamt weniger als 20.000m 2 betragen wird. Somit kann der Bebauungsplan gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Die Anwendungsvoraussetzungen nach BauGB, wonach der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen darf, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangiert, sind erfüllt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2022Sie sind hier
    MM 50Bebauungsplan Nr. 943 - Südöstlich Bachmannstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 6. April 2022NRNR 357Hausener Brotfabrik als Kulturraum erhaltenSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 9 · 25.04.2022
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 357 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPBFFÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Ablehnung:
3 GrüneSPD2 Farbechte/linke
Enthaltung:
1 Grüne1 Farbechte/linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 7 · 28.04.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
BFF-BIG
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)AfD (M 50 und NR 357 = Annahme)FRAKTION (M 50 und NR 357 = Annahme)Gartenpartei (M 50 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 357); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (M 50 und NR 357 = Annahme) Gartenpartei (M 50 = Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
AfD (M 50 und NR 357 = Annahme)BFF-BIG (M 50 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 357, NR 357 = Annahme)Gartenpartei (M 50 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 50 und NR 357 = Annahme) BFF-BIG (M 50 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 357, NR 357 = Annahme) Gartenpartei (M 50 = Annahme)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 357) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 10.05.2022
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 50 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 357) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 50 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO II, TOP 52
Angenommen
1. Der Vorlage M 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 357 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 357) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen