Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei der Umrüstung ihrer Sportanlagen auf LED-Technik zu unterstützen. Dies soll zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz beitragen. Die vorgeschlagene Förderung wird den Vereinen helfen, ihre veralteten Beleuchtungsanlagen zu modernisieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
I. Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Frankfurter Sportvereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert.
Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet bei vier Vereinen für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen bzw. Flutlichtanlagen auf LED-Technik den Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
II. Für die nachstehenden Vereine wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt.
| Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P.: | |
| Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich | |
| genutzten Räumen auf LED-Technik | max.1.563,34 € |
| Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V.: | |
| Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich | |
| genutzten Räumen auf LED-Technik | max.1.220,03 € |
| Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V.: | |
| Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technik | max. 21.720,48 € |
| Turnverein 1875 Sindlingen e.V.: | |
| Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich | |
| genutzten Räumen auf LED-Technik | max.4.165,98 € |
| Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung von Energie-Beratungen bei Vereinen in Höhe von insgesamt | 1.428 € |
III. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 -Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, § 4881 (M 180), das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beschlossen.
B. Alternativen
Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wären die Vereine nicht in der Lage, die Beleuchtungsanlagen auf moderne LED-Technik umzurüsten; es würde vielmehr aufgrund der veralteten Anlagen weiterhin ein überhöhter Stromverbrauch verursacht - im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen.
C. Lösung
Gefördert werden beantragte Maßnahmen in vier Frankfurter vereinseigenen Sportstätten, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dienen und als solche den Vereinen empfohlen wurden, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen Förderprogramm (§ 4881, M 180).
Im Vorfeld wurden - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. Energie-Beratungen für die vereinseigenen Sportstätten durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Umrüstung auf LED-Technik wurde den Vereinen als sinnvolle Maßnahme empfohlen.
Die 2022 eingereichten Anträge der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P., des Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V., der Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V. und des Turnverein 1875 Sindlingen e.V. wurden von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf/Investitionsförderung durch Zuschüsse:
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P. 3.126,68 €.
Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 1.563,34 €.
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung des Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V. 2.440,06 €.
Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 1.220,03 €.
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung der Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V. 43.440,95 €.
Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 21.720,48 €.
Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung des Turnverein 1875 Sindlingen e.V. 8.331,96 €.
Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 4.165,98 €.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt max. 28.669,83 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
Weitere Kosten: 1.428 € brutto für Energie-Beratung von Vereinen
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: | keine
| 4. Jahresfolgekosten: | keine |
| a) Persönliche Ausgaben | |
| b) Sachkosten | |
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung |
2. Abschreibung |
| 5. Jahreserträge: | keine |
| Gebühren, Entgelte und dgl. |
| 6. Leistungen Dritter: | keine |
| Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine
8. Sonstiges: |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei