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Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei der Umrüstung ihrer Sportanlagen auf LED-Technik zu unterstützen. Dies soll zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz beitragen. Die vorgeschlagene Förderung wird den Vereinen helfen, ihre veralteten Beleuchtungsanlagen zu modernisieren.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Beschlussvorschlag

I. Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Frankfurter Sportvereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert.

Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet bei vier Vereinen für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen bzw. Flutlichtanlagen auf LED-Technik den Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

II. Für die nachstehenden Vereine wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt.

Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P.:
Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich
genutzten Räumen auf LED-Technikmax.1.563,34 €
Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V.:
Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich
genutzten Räumen auf LED-Technikmax.1.220,03 €
Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V.:
Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technikmax. 21.720,48 €
Turnverein 1875 Sindlingen e.V.:
Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in sportlich
genutzten Räumen auf LED-Technikmax.4.165,98 €
Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung von Energie-Beratungen bei Vereinen in Höhe von insgesamt1.428 €

III. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 -Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, § 4881 (M 180), das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beschlossen.

B. Alternativen

Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wären die Vereine nicht in der Lage, die Beleuchtungsanlagen auf moderne LED-Technik umzurüsten; es würde vielmehr aufgrund der veralteten Anlagen weiterhin ein überhöhter Stromverbrauch verursacht - im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen.

C. Lösung

Gefördert werden beantragte Maßnahmen in vier Frankfurter vereinseigenen Sportstätten, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dienen und als solche den Vereinen empfohlen wurden, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen Förderprogramm (§ 4881, M 180).

Im Vorfeld wurden - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. Energie-Beratungen für die vereinseigenen Sportstätten durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Umrüstung auf LED-Technik wurde den Vereinen als sinnvolle Maßnahme empfohlen.

Die 2022 eingereichten Anträge der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P., des Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V., der Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V. und des Turnverein 1875 Sindlingen e.V. wurden von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf/Investitionsförderung durch Zuschüsse:

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J.P. 3.126,68 €.

Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 1.563,34 €.

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung des Ruderclub Nassovia Höchst 1881 e.V. 2.440,06 €.

Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 1.220,03 €.

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung der Turngesellschaft Vorwärts 1874 Frankfurt am Main e.V. 43.440,95 €.

Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 21.720,48 €.

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik betragen lt. Kostenschätzung des Turnverein 1875 Sindlingen e.V. 8.331,96 €.

Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 4.165,98 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt max. 28.669,83 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

Weitere Kosten: 1.428 € brutto für Energie-Beratung von Vereinen

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: | keine

4. Jahresfolgekosten:keine
a) Persönliche Ausgaben
b) Sachkosten
c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung |

2. Abschreibung |

5. Jahreserträge:keine
Gebühren, Entgelte und dgl.
6. Leistungen Dritter:keine
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine

8. Sonstiges: |

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 18 · 13.02.2023
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 14.02.2023
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 15 · 23.02.2023
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFAfDBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.02.2023
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 02.03.2023
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

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